Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo liebe Community,
mein Anliegen richtet sich an rechtskundige Gastgeber, die mir hoffentlich weiterhelfen können.
Wir vermieten in Berlin unser Gästezimmer und haben Post von unserer Verwaltung bekommen, dass wir dies unterlassen sollen. Grund dafür ist, dass "Beherbergungsbetriebe" in unserem Haus unzulässig seien. Wir sind Eigentümer der Wohnung, befinden uns aber in einem 5-Gebäude-Komplex, welches eine Teilungserklärung hat, in der eben solche Beherbergungsbetriebe Erwähnung finden.
Was definiert einen Beherbergungsbetrieb? Wir vermieten schließlich nur ein Zimmer und nicht die gesamte Wohnung, intuitiv hatte ich das als Untervermietung eingeordnet und dachte, wir könnten keinen Ärger bekommen. In Berlin gilt ja auch das Zweckentfremdungsverbot, worunter wir nicht fallen, da wir mind. 50% der Wohnung selbst privat nutzen.
Ich hoffe auf Gastgeber, die uns weiterhelfen können.
Mit vielen Grüßen aus der Hauptstadt
Alina
Brenzlige Sache @Alina8: Wenn du Kurzzeitvermietung (unter 6 Monaten, wie die meisten auf Airbnb) machst, bist du in der Tat ein Beherbergungsbetrieb, keine klassische Untervermietung.
@Alina8..... Berlin geht ja gerade reichlich diesbezüglich durch die Presse. Ich bin mir nicht sicher, ob Du hier rechtlich fundierte Antworten finden kannst. Ich würde mich auf alle Fälle anwaltlich beraten lassen.
Hallo @Alina8,
ich bin nicht juristisch gebildet, aber ich glaube, ein "Beherbergungsbetrieb" ist ein Unternehmen, bzw. eine Privatperson, die hauptberuflich Zimmer/Wohnungen vermietet, also z.B. das als Gewerbe angemeldet hat.
Wir bewohnen auch eine Wohnanlage mit mehreren Eigentümern. Die Frage ist dabei: werden andere Eigentümer (=Nachbarn) über Gebühr durch eine Kurzzeit-Vermietung belastet. (Lärm durch vermehrten Zugang, Gefährdungen durch fremde Personen im Haus etc.)
Ich denke, das muss tatsächlich von juristischen Fachleuten geprüft werden.
Ich vermute aber, dass sich Miteigentümer/Nachbarn über irgend etwas beschwert haben.
Aber ein Gespräch mit der Verwaltung, die das Schreiben geschickt hat, hilft dir schon weiter. Die Verwaltung ist ja nicht von vorneherein dein Feind, sondern einfach daran interessiert, dass es wenig Ärger gibt.
Gruß Antje+Wilfried
Eigentlich ist die Definition eindeutig, und zählt als Berbergungsbetrieb ausdrücklich mit auf:
"[...]
Privatunterkunft / Privatzimmer: Ein Privatzimmer ist eine Unterkunft in einem privaten Haus, die nicht erlaubnispflichtig und mit maximal neun Betten ausgestattet ist."
- egal ob gewerblich oder nicht -
Hilft nur: Mir der Verwaltung reden. Vielleicht meinen DIE ja was anderes.
Im Übrigen: Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang von "Beherbergungsstätten", z.B. §§29-30 BMG:
"(1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten), [...]
Wir sind zwar nicht gewerbs- wohl aber geschäftsmäßig unterwegs, spätestens sobald wir nachhaltig Gewinn erzielen (und diesen auch ordnungsgemäß versteuern).
Ich habe eine Eigentumswohnung in einem 3 Komplex- Gebäude gekauft und finde keine Mieter.
Ich beabsichtige auch die Wohnung über Airbnb zu vermieten. Einmal war dort meine Tochter ( sie ist Fotografin) und hat dort Fotoschooting gemacht. Meinen Namen hat sie zugeklebt, als wäre es eine Airbnb Wohnung. Wie sie es mir später sagte, sie wollte es vermeiden wollen, dass jemand erfährt, dass es unsere Whg ist. Da wurde ich am nächsten Tag angerufen, dass in meiner Whg nackte Mädchen herumgelaufen wären. Und das ich in der Whg, laut Teilungserklärung, keine Touristen aufnehmen darf. Da werde ich auch einen Anwalt aufsuchen, um die Sache zu klären. Ich muss ja schließlich auch meinen Kredit zahlen können. Vielen Dank, wenn jemand eine Lösung kennt.
Die Mädels waren in Unterwäsche. Aber das geht doch niemanden an, ob jemand in meiner Wohnung nackt oder barfuß rumläuft.
Hast Du Dich beim Kauf denn nicht informiert? In jedem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Gehe mal zu deren Versammlungen, lass Dich aufklären. Nur mit den übrigen Eigentümern wirst Du einen Kompromiss finden.
Dass Du keine Mieter findest, ist äußerst selten, im Moment suchen so viele Menschen eine Mietwohnung…..
Dass es Deine Tochter war, kannst Du dabei leicht aufklären.
Danke Gerlinde,
in unserer Stadt ist die Lage entspannt. Es gibt viel leerstehenden Wohnungen.
Ich hatte 3 Monate eine Annonce, aber keinen Mieter gefunden. M² 8,50 €
Ich kenne Eure Mietpreise da zu wenig, um etwas sagen zu können. Immoscout ist eine gute Plattform, um eine Wohnung anzubieten.