Belegungssteuer zurückerstatten??

Philipp183
Level 1
Stuttgart, Germany

Belegungssteuer zurückerstatten??

Hallo Airbnb, 

-

ich bin seite letztem Jahr in Dresden geschäftlich unterwegs und buche meine Unterkunft über Airbnb. 

Die Belegungssteuer wurde, soweit mein Verständnis, direkt abgebucht über die Service-Fee.

Da ich geschäftlich Reise, muss ich keine Steuer zahlen. Wie bekomme ich diese Steuer zurückerstattet. 

Es kann irgendwie nicht sein, dass die Gelder einfach von Airbnb geschluckt werden. 

 

Viele Grüße

11 Antworten 11
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Philipp183 , dies ist ein reines Nutzerforum.

Erwarte hier keine Antwort vom Airbnb-Support.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

hier ein Hilfetext:

https://www.airbnb.de/help/article/2285/occupancy-tax-collection-and-remittance-by-airbnb-in-germany

 

Und das sagt Dresden dazu:

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beherbergungssteuer_d115.php

 

Vielleicht kann dir ein Dresdner Gastgeber in diesem Forum weiterhelfen, oder auch der Airbnb-Support (siehe meine Signatur).

 

Berichte gerne, wie es weitergeht!

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Philipp183 

 

hast Du dies denn bereits bei Deinem Dresdner Gastgeber moniert?

Letztendlich muss dieser doch die Einstufung zwischen privaten und beruflichen Reisen vornehmen, vorausgesetzt Du hast ihm die Natur Deiner Reise bei der Buchung mitgeteilt...

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Ralf5 .. kannst du in deinem System eine Einstufung zwischen privat und beruflich vornehmen und falls ja, wo? (in meiner Version habe ich dies nicht, bzw. noch nicht entdeckt)

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Mika8 , @Philipp183 ,

 

im Airbnb System gibt es leider nur die Möglichkeit entweder a) eine kommunale Steuer zu hinterlegen (fester Betrag pro Person oder Prozentsatz) oder b) dies nicht zu tun (wenn z.B. weitere Kriterien zur Ehebung der Gasttaxe/Beherbergungssteuer/Bettensteuer o.ä. notwendig sind).

 

Letzteres ist bei mir der Fall, da die örtliche Kurtaxe von mehreren Kriterien abhängt - und je nach Einstufung muss ich dann die Meldedaten des Gastes im Meldeportal der Gemeinde erfassen.

 

Ich bin mir nicht sicher, wie das nun in Dresden genau gehandhabt wird, aber irgendwoher muss die Gemeinde ja wissen, ob dieser Gast aus beruflichen Gründen (laut o.g. Link nicht beherbergungs-steuerpflichtig) oder aus privaten Gründen (laut o.g. Link steuerpflichtig) dort übernachtet, vermutlich durch einen geeigneten Nachweis und/oder  ggf. entsprechende  Erfassung über den Gastgeber im Meldeportal.

 

Da in Deutschland jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kocht, müssten dies im aktuellen Fall die Gastgeber in Dresden wissen! Ich kann mir nicht vorstellen, dass generell auf jede Übernachtung eine Beherbergungssteuer erhoben wird und sich der Gast diese dann im Nachhinein von der Gemeinde wieder zurückholen muss.

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Ralf5 .. doch ich denke in meinem Fall wäre dies so, da hier die Stadt/der Kanton mit airbnb direkt ein Abkommen hat und direkt von airbnb die Taxen auf die Übernachtungen einzieht (und wie ich das sehe, ist dies in Dresden auch so).

 

Und ganz ehrlich finde ich es gut, dass dies vom Gastgeber nicht manuell abgeändert werden kann, denn dann wären all die schwarzen Schafe wieder froh 😉 

 

Die Taxe in Zürich beträgt CHF 2.50/Nacht (airbnb verlangt bzw. weist CHF 3 aus bei einer Nacht, ich hoffe mal, dass die das dann mit ihren Gebühren verrechnen und dort weniger aufrunden). Ich weise meine geschäftlichen Gäste nicht darauf hin, dass sie dies eigentlich zuviel bezahlen, denn der Aufwand dies zurückzufordern (die Gäste bleiben meistens nur eine Nacht, manchmal auch 2) wäre grösser als die Taxe.

 

Insofern hat der Gastgeber bei diesen Direktverträgen zwischen airbnb und den Gemeinden eigentlich nix mehr mit der Taxe zu tun und der Gast müsste diese wohl bei der Gemeinde beantragen, oder evtl. über airbnb, ich denke allerdings nicht, dass sich airbnb auf diesen Zusatzaufwand einlässt und kann ich eigentlich auch verstehen. 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

  

ich weiß, dass etliche Gemeinden in Frankreich und der Schweiz bereits Abführungsabkommen mit Airbnb haben, in Deutschland sind es noch sehr wenige und dass Dresden nun auch dazu gehört, ist ja schon mal begrüßenswert. Allerdings finde ich es ein Unding, dass man sich als Gast die zu unrecht bezahlte Steuer wieder über ein Erstattungsformular holen muss.

 

Auf der Infoseite der Dresdner Stadtverwaltung steht eindeutig, dass folgende Personen von der Erhebung befreit sind:

 

 

 

Landeshauptstadt Dresden

Steuer- und Stadtkassenamt

Beherbergungssteuer

Das Steuer- und Stadtkassenamt informiert über die Satzungsänderung zum

1. Januar 2019

Gibt es Steuerbefreiungen?

Nicht besteuert werden:

Beherbergungen, wenn diese ausschließlich beruflichen Zwecken dienen oder aus Gründen der Berufsaus- oder -fortbildung erforderlich sind,

Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit,

schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr sowie

bei Schwerbehinderten mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr und dem Merkzeichen „" zusätzlich eine Begleitperson.

 

Wichtig:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Betreiber Ihrer Unterkunft verpflichtet ist, von Ihnen Name, Wohnanschrift, Geburtsdatum und Datum der An- und Abreise zu vermerken und von Ihnen unterschreiben zu lassen, sofern keine Beherbergungssteuer auf Grund einer Steuerbefreiung eingezogen wird. Dies gilt für Kinder unter 18 Jahren nur, soweit sie nicht in Begleitung Erwachsener Unterkunft nehmen.

 

Aufgrund dieser Tatsache müsste man erwarten können, dass es im Airbnb System möglich sein sollte, eine Auswahl zu treffen für Beherbergungssteuer JA oder NEIN, aber vermutlich ist dies programmiertechnisch zu aufwendig, da dieses Kennzeichen dann zu jeder Buchung angehängt werden müsste und nicht pauschal per Inseratseinstellung erfolgen dürfte.

 

Oder vielleicht hat man ja die Möglichkeit zwei gleiche Inserate anzulegen: das erste mit Behrebergungsteuer (für alle privaten Gäste) und das zweite ohne (für berufliche Gäste).


Wie ist dies denn bei Dir? Musst Du denn diese kommunale Abgabe im Inserat anklicken (weil ZH einen Vertag mit Airbnb hat) oder könntest Du auch weiterhin Deine Abgaben selber an die Stadt übermitteln?

 

@Mika8

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Ralf5 .. nein, ich kann da nix an-/wegklicken (und ich kann die Abgaben nicht selber übermitteln) ... und wie geschrieben, ich finde dies gut so, denn ich befürchte, dass ansonsten, all jene, die zuvor nicht zahlten, dies wieder nicht abführen würden und so ihre Preise attraktiver gestalten würden, indem sie 'berufliche' Unterkünfte anböten. 

 

Bei meinen Gästen und ihren in der Regel sehr kurzen Aufenthalten, plus geringe tägliche Kurtaxe, ist dies nicht so tragisch. Bei längeren beruflichen Aufenthalten (sowie hat Dresden ja auch nen höheren täglichen Satz) spielt dies eher eine Rolle, da müsste man wohl bei airbnb oder der Stadt vorstellig werden .. aber wie so häufig interessiert dies den Threadersteller eh nicht (mehr).

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Mika8 ,

 

wie ich gesehen habe, gibt es ja ein Rückerstattungsformular, welches von der Stadt Dresden bereit gestellt wird. Gibt es denn so was ähnliches bei Dir auch? Ok, bei 2 bis 3  Franken pro Nacht lohnt sich der Aufwand wohl nur, wenn man längere Zeit bleibt.

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Ralf5 .. habe ich noch nie benötigt und nun auf die schnelle nicht per google nicht gefunden und leider muss ich nun los zur Arbeit .. falls es dich nicht los lässt, in Zürich, nennt sich das Tourimustaxe 😉 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Philipp183, ich hoffe du hast mitgelesen dass es in  Dresden ein Formular für Rückerstattung gibt (siehe @Ralf5 )

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