Nun, ich halte dies für eine willkürliche Maßnahme und eventuell eine sittenwidrige Bereicherung der Stadtverwaltung.
AirBnB versucht ja, es Anbietern wie Gästen recht zu machen und macht sich gelegentlich stark für bzw. gegen Maßnahmen einzelner Städte und klagt. Ich erkenne wohl das Problem, wenn sich Spekulanten ins Spiel bringen, dem Wohnungsmarkt Wohnungen entziehen, indem sie diese im großen Stil gewerblich nutzen, das entspricht nicht mehr der ursprünglichen Idee von AirBnB. Aber diese flächendeckende gebührenpflichtige Regelung mancher Städte (Berlin München Hamburg,...) gegen alle und jeden, der seine Wohnung gelegentlich an Feriengäste vermietet, ist einerseits so ein "mit Kanonen auf Spatzen", geht an dem eigentlichen Problem vorbei - und fühlt sich ein wenig an wie ein Eingrif in meine Persönlichkeitsrechte.