Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo,
ich kriegte mails von Airbnb bzgl. die Registrierung der Nummer beim Bezirksamt. Es hieß ich habe bis zum 01.08.18 um diese Nummer auf mein Profil einzugeben. Nun wollte ich es tun und was für eine Überraschung, die wollen 225€ von mir (Bezirksamt, nicht Airbnb).
Ich würde gerne meine Wohnung an Berliner Gäste anbieten, aber 225€ für eine Nummer finde ich extrem viel. Hat jemand hier damit Erfahrung schon gemacht? Irgendeine Idee was man sonst tun kann?
Danke im Voraus!
Hallo zusammen, ich habe die Registrierung beantragt (und übrigens beide Kästchen angekreuzt), das Bezirksamt hat bewilligt und ich habe die 225 Euro bezahlt. Nun frage ich mich, ob AirBnB evtl. juristisch / gerichtlich prüfen lässt, ob diese Gebühren nicht vielleicht sittenwidrig sind? Ich würde gerne (höchst vorsorglich) gegen den Gebührenbescheid Widerspruch einlegen, es steht nichts dazu in der Rechtsbehelfsbelehrung. Was, wenn sich herausstellt, dass die Gebühren nicht statthaft sind, muss dann nicht das Bezirksamt zurückerstatten?
@Jutta51, wieso soll airbnb das prüfen lassen? Die Registrierung besagt nur, dass das Bezirksamt dir bescheinigt hat, dass du vermieten darfst. Da steht sicher nicht, dass es eine Bewilligung für Vermietung für airbnb Gäste ist. Woher du deine Gäste bekommst, ist der Behörde letztlich egal.
Du hast einen Antrag gestellt, der Antrag wurde geprüft und stattgegeben und dafür erhebt die Behörde Gebühren.
Nun, ich halte dies für eine willkürliche Maßnahme und eventuell eine sittenwidrige Bereicherung der Stadtverwaltung.
AirBnB versucht ja, es Anbietern wie Gästen recht zu machen und macht sich gelegentlich stark für bzw. gegen Maßnahmen einzelner Städte und klagt. Ich erkenne wohl das Problem, wenn sich Spekulanten ins Spiel bringen, dem Wohnungsmarkt Wohnungen entziehen, indem sie diese im großen Stil gewerblich nutzen, das entspricht nicht mehr der ursprünglichen Idee von AirBnB. Aber diese flächendeckende gebührenpflichtige Regelung mancher Städte (Berlin München Hamburg,...) gegen alle und jeden, der seine Wohnung gelegentlich an Feriengäste vermietet, ist einerseits so ein "mit Kanonen auf Spatzen", geht an dem eigentlichen Problem vorbei - und fühlt sich ein wenig an wie ein Eingrif in meine Persönlichkeitsrechte.
Hey Jutta, genauso ging es mir. Es heißt ja Bearbeitungsgebühren... irgendjemand muss es ja machen und irgendjemand (also wir) muss sie ja bezahlen.
Darf ich dich fragen, welche Dokumente du eingereicht hast und wie lange das ganze gedauert hat? Ich hab ein Paar Umständen, die mein Prozes verlangsamt haben und grade komme ich nicht weiter. Danke.
Hallo, sorry für die superspäte Antwort, ich war ewig nicht mehr im Portal.
Ich habe überhaupt gar keine Unterlagen oder Dokumente eingereicht, sondern lediglich das Formular ausgefüllt. Der Vorgang dauerte ca. 5 Wochen von Antrag bis Bewilligung.
@Dhyana0: zahlt die Stadt Berlin, die Dich ja mit der Registrierung explizit beauftragt, dir auch eine Bearbeitungsgebuehr 🙂
Welche Unterlagen hast du alle eingereicht ?
Hallo, sorry für die superspäte Antwort, ich war ewig nicht mehr hier.
Ich habe überhaupt gar keine Unterlagen oder Dokumente oder sonstige nachweise eingereicht, sondern lediglich das Formular ausgefüllt.
Wie lange musstet ihr auf die Bewilligung eures Antrags bzw auf eure Genehmigung warten?
Lieben Dank & viele Grüße
Julia