Brauche Hilfe, Brief vom Finanzamt: Umsatzsteueranmeldung

Beantwortet!
Melanie610
Level 2
Frankfurt, Germany

Brauche Hilfe, Brief vom Finanzamt: Umsatzsteueranmeldung

Hallo liebe air bnb community,

 

ich bräuchte bitte euren Rat und ich würde mich sehr freuen, wenn ihr meinen Beitrag lest.

Ich bin kurz vor Entbindung und etwas emotional, bitte entschuldigt dies..

 

Gestern erhielt ich einen Brief vom Finanzamt, dass ich für die Zeit ab Janaur 2020 fortlaufend bis heute für jeden Monat die Umsatzsteuer anmelden muss. (in diesem Zeitraum habe ich nicht vermietet!)

 

Ich habe nur im Jahr 2019 ein Zimmer meiner selbstgenutzten Eigentumswohnung vermietet.

Insgesamt acht mal, verdient habe ich insgesamt 573€. Das letzte mal im August 2019. Seither nicht mehr und ich werde auch nicht mehr vermieten.

Ich habe KEIN Gewerbe angemeldet und möchte auch keinesfalls ein Gewerbe anmelden. (Es war private Vermögensverwaltung: Es gab kein Essen, keine Getränke, keine Sofortbuchung, keine Serviceleistungen...).

Muss man, wenn man kein Gewerbe angemeldet hat dennoch die Umsatzsteuer anmelden?

Da ich kein Gewerbe angemeldet habe, habe ich die Vermietung auch nicht abgemeldet.

Mein Steuerberater hat meine 573€ Verdienst unter Anlage 5 Einnahmen aus Vermietung angegeben. Das Finanzamt hat mir irgendwie (laut meinem Steuerberater) eine neue Steuernummer zugewiesen. Vielleicht hängt das mit der Sache zusammen?

 

Wie gehe ich nun vor? Ich habe jetzt Angst, dass meine Eigentumswohnung zu Betriebsvermögen wird und mir gerwerbliche Vermietung unterstellt wird.. Ich würde die 573€ Verdienst am liebsten zurückgeben und mir keine Sorgen machen müssen...

 

Dienstag rufe ich wohl am besten erstmal beim Finanzamt an?

4 Antworten 4
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Zunächst: USt und Gewerbe haben nichts miteinander zu tun.

 

Richtig ist: Kurzzeitvermietung ist USt-pflichtig. Auch wenn sie im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung erfolgt. Damit fällt deine Unterkunft jedoch nichts ins Betriebsvermögen.

 

Aber: Es gibt die Kleinunternehmerregelung nach §19 USt-Gesetz. Du liegst wohl weit unter der Grenze.

Lass deinen StB eine Stellungnahme mit Hinweis auf den §19 schreiben.

 

[Achtung: hier erfolgt keine steuerliche Beratung, nur der Austausch persönlicher Erfahrungen und Meinungen]

Hallo @Till-and-Jutta0 ,

 

vielen lieben Dank für die Antwort. Darf ich noch etwas dazu fragen? Ich verstehe es noch nicht ganz.. 

 

Heißt das, dass ich keine Umsatzsteuer zahlen muss und damit auch keine Umsatzsteuervoranmeldung und keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen muss, weil ich mit meinen 670€ Einnahmen in Paragraph 19 Kleinunternehmerregelung falle?

 

Und dafür brauche ich auch kein Gewerbe angemeldet haben, oder?

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

Hallo @Melanie610 ,

 

wie von @Till-and-Jutta0 bereits erwähnt, da Deine Einkünfte von Deinem Steuerberater für 2019 als Vermietung und Verpachtung deklariert wurden (in der Einkommensteuer-Erklärung), wird dies auch für 2020 so abgerechnet und eine Gewerbe musst Du nicht anmelden. Auch wenn Dir hierfür eine neue Steuernummer zugeteilt wurde, so hat dies nichts mir einer Gewerbeanmeldung zu tun und eine Einnahmen-Überschussrechnung musst du auch nicht machen.

 

Die Umsatzsteuer ist eine ganz andere Stelle beim Finanzamt und aufgrund Deiner erstmaligen Vermietung in 2019 rechnen die einfach hoch und unterstellen, dass Du 2020 wesentlich mehr Einkünfte hast und somit über die Kleinunternehmergrenze kommst und dadurch umsatzsteuerpflichtig wirst. Die Hochrechnung ist in Deinem Fall und in der aktuellen Lage natürlich Schwachsinn. Da soll Dein Steuerberater einen kurzen Brief schreiben, kannst Du auch selber, wenn Du willst, indem Du erklärst, dass in 2020 keine Vermietungseinkünfte erzielt wurden und Du auch in 2021 mit Einkünfte in Höhe von allerhöchstens xxx rechnest (oder dass für 2021 gar keine Einkünfte geplant sind).

 

Du kannst natürlich auch selber kurz beim Finanzamt anrufen und die werden Dir dann sagen, dass sie die Erklärung schriftlich brauchen. 

Melanie610
Level 2
Frankfurt, Germany

@Ralf5 ich habe nun alles verstanden und danke dir vielmals für deine Zeit. Das ist wirklich nicht selbstverständlich und ich bin nun sehr beruhigt und rufe morgen in aller Ruhe beim Finanzamt an. Wirklich tausend Dank. 

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