Co-Gastgeber einstellen

Beantwortet!
Manuela139
Level 2
Germany

Co-Gastgeber einstellen

Hallo liebe AirBnB Community,

Anfang nächsten Jahres werde ich für knapp ein halbes Jahr im Ausland sein. In diesem Zeitraum habe ich "mein" Zimmer untervermietet, mit der (schriftlichen) Absprache, dass sich die Untermieterin in diesem Zeitraum um AirBnB Gäste (das zweite Zimmer des Appartements) kümmert. Im Gegenzug zahlt sie dafür eine recht geringe Miete, so haben wir beide was davon. Zwar geht es damit erst im Januar los, ich wollte aber schon vorher die Eintragungen im Inserat vornehmen. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:

a) Kann ich jetzt schon alle erforderlichen Einträge für den Co-Gastgeber machen, diese aber erst für Januar "scharfschalten"?

b) Geht die Kommunikation mit den Gästen dann auch automatisch an den Co-Gastgeber? - Das wäre wünschenswert, denn ich werde alleine schon auf Grund der 12 h Zeitverschiebung nicht sinnvoll zeitnah reagieren können. Und

c) gibt es irgendwas, worauf man sonst so achten sollte? Ich habe in dem halben Jahr ja relativ wenig Einflussmöglichkeiten, will heißen, im schlimmsten Fall - wenn also zwei, drei schlechte Bewertungen von Gästen kämen - könnte ich das Inserat halt nur für den Zeitraum deaktivieren. Hört sich jetzt vielleicht etwas pessimistisch an - grundsätzlich gehe ich natürlich schon davon aus, dass alles reibungslos funktioniert, da ich schon das Gefühl habe, dass mit der Untermieterin alles "passt" 🙂

Freue mich auf Info's zu diesem Thema.

Liebe Grüße

Manuela

1 Antwort 1
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Manuela139, das hört sich ja spannend an!

Zu deinen Fragen:

a) Meines Wissens ist es so, dass – sobald der Co-Gastgeber dem Insert zugeordnet ist – dieser „scharf“ ist. Ich halt’s aber eh für geschickter, das zum „Eingewöhnen“ und Beobachten eine Weile parallel laufen zu lassen.

b) Ja, geht parallel zu beiden. Man kann dann mit den Benachrichtigungs-Einstellungen feineinstellen, wie intensiv der eine oder der andere benachrichtigt werden soll.

c) Achte darauf, dass dein Co-Gastgeber auch die Standards einhält (z.B. den vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen lässt).

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