Hallo,
in diesem Beitrag soll es ausschließlich um die Umsatzsteuer gehen.
Das Thema Einkommensteuer und eine grobe Anleitung wie man die dazugehörige Anlage-V zur Einkommensteuer ausfüllt wurde bereits in dem im folgenden verlinkten Beitrag behandelt…
-> https://community.withairbnb.com/t5/forums/v3_1/forumtopicpage/board-id/gesetze-steuern/thread-id/83...
(DAS betrifft alle, die Einnahmen über Kurzzeitvermietung haben)
Das Thema Umsatzsteuer betrifft nur Gastgeber, die nicht von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen können. Also so ziemlich alle, die Selbstständig sind.
Die UST ist leider ein besonders wirres und unverständliches Thema bei AirBnB.
In den deutschen FAQ findet man zwar überflüssige Hinweise wie das in Japan oder China gehandhabt wird, aber wie ein deutscher Gastgeber mit der UST umzugehen hat bleibt schleierhaft.
Ein Anruf beim AirBnB Support ergab, dass der Mitarbeiter diesbezüglich selber völlig ahnungslos war. Er hat meine Anfrage dann an die Finanzabteilung weitergeleitet.
Meine Anfrage lautet:
>>
Hallo,
als Selbstständiger Unternehmer sind auch meine AirBnB Einnahmen mit 7% UST zu besteuern, lt. Auskunft vom Finanzamt.
D.h., ich muss 7% UST auf meine Mieteinnahmen berechnen. In den AirBnB FAQ bleibt unverständlich, ob ich meine erhobene UST selber an das Finanzamt abführen muss, oder ob ich von AirBnB den Nettobetrag ausgezahlt bekomme, und AirBnB die Steuer in meinem Namen an den deutschen Fiskus abführt.
Es bleibt auch unverständlich, ob AirBnB die UST auf meinen Vermietungspreis oben drauf rechnet, oder ob mein angegebener Mietpreispreis der Bruttopreis ist, von dem AirBnB die UST heraus rechnet und ausweist.
Außerdem ist in den AirBnB FAQ immer nur die Rede von Mehrwertsteuer. Dabei kann ich eine Verwechslung mit der Umsatzsteuer für den unternehmerischen Bereich nur vermuten.
Ich bitte um genaue Erklärung, wie AirBnB die UST für die Mieteinnahmen UND für die Servicegebühren in den Rechnungen und im OnlineAngebot an die Gäste ausweist und kenntlich macht, und von wem die UST an den deutschen Fiskus abgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Mark
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Ich halte euch auf dem Laufenden wie es weiter geht ...
Hallo Mark,
vielen Dank für Ihre detaillierte Antwort und Ihre Kommentare dazu wie unsere online Plattform mit dem Thema Umsatzsteuer umgeht.
Zunächst möchte ich kurz klarstellen, dass meine Aussage zur Mehrwertsteuer für die Service-Gebühren zumindest dahingehend richtig war, dass wir an sofort keine Mehrwertsteuer hierzu mehr berechnen. Soweit ich sehen konnte, ist Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer am 13. April von unserem System verifiziert worden. Alle danach bestätigten Buchungen beinhalten keine Mehrwertsteuer für die 3% Gastgebergebühren mehr.
Bezüglich Ihrer anderen Kritikpunkte, möchte ich im Moment nur anfügen, dass der Gesamtpreis der Gästen im Buchungsverlauf auf unserer Seite angezeigt wird, der Endpreis sein sollte. Wie Sie selber sagen sollten Steuern nicht im Nachhinein verlangt werden.
Ich kann Ihnen leider im Moment keine Lösungen der anderen angesprochenen Punkte geben, möchte Ihnen aber versichern, dass ich die verantwortliche Stelle davon in Kenntnis setzen werde.
Hoffentlich können wir unser System zeitnah entsprechend anpassen.
Mit freundlichen Grüßen
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