@Karl938, Mit meiner ersten Frage an airbnb bezüglich Steuern wollte ich wissen, warum airbnb nicht die 7% Umsatzsteuer aus der Miete ausweisst, wenn ich eine Umsatzsteuer ID hinterlege.
Airbnb ist eine Vermittlungsplattform die zwischen Gästen und Gastgebern vermittelt, was haben die mit der Miete zu tun? Nichts, du bekommst die Miete vom Gast und musst deswegen die 7% Umsatzsteuer abführen, aber airbnb hat damit doch nichts zu tun.
Deswegen wirst du bei professionellen Gastgebertools nichts finden, da airbnb mit den 7% nichts zu tun hat.
Mit der Frage der monatlichen Umsatzsteuerberechnung auf die Miete habe ich mich abgefunden und mache es von Hand. Es sei denn es hat Jemand von Euch eine bessere Lösung.
Ich habe noch nie was von Hand gemacht, ich lade mir die CSV runter, dann addition der Spalte mit den Umsätze mit einem klick, daraus 7% herausziehen fertig.
In der gleichen Tabelle das Gleiche mit den Servicegebühren, darauf 19% fertig ist die Rechnung, dauert keine 30 Sekunden.
Mit der Hinterlegung meiner ID im Portal, wird von airbnb in den darauf folgenden Buchungen die Mehrwertsteuer von 19% auf die Gastgeber-Servicegebühren ausgewiesen
Falsch, die 19% auf die Servicegebühr werden ausgewiesen solange du keine ID hinterlegt hast, bei hinterlegter ID wird keine mehr ausgewiesen, da das Reverse Charge Verfahren gilt.
In meinem Fall zieht airbnb immer 3% von meinem Vermietungspreis inkl. Reinigung für ihre Dienstleistung ab. Nun bin ich davon ausgegangen, dass die VAT Rechnung, die darin enthaltene Mehrwertsteuer ausweisst.
Das war ein Trugschluss deinerseits. Airbnb bietet eine Dienstleistung an die du damit Geld zu verdienen, und du zur Abgabe von Umsatzsteuer verpflichtet bist. Damit ist es ein klassisches B to B Geschäft, bei dem Preise/Gebühren universell in der Geschäftswelt netto angegeben werden, also ohne MwSt.
Genau die brauche ich ja für meinen Vorsteuerabzug.
Da es sich um Reverse Charge Verfahren handelt kannst du diese trotzdem verrechnen, ein separates Ausweisen der MwSt ist nach EU Recht nicht vorgesehen, das soll ja die Vereinfachung bringen.
( genauer gesagt: Normal zahlst du 19 MwSt die mit den 7% verrechnest. Da es ein EU-Geschäft ist erfolgt die Verrechnung mit der Bezahlung der Servicegebühr, airbnb berechnet dir keine MwSt, d.h. du bekommst sie quasi beim Bezahlvorgang zurück erstattet. Damit muss das Finanzamt keiner USt im Ausland hinterher rennen und du bekommst die Rückerstattung gleich, anstelle bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung)
Ich habe dann gelernt, dass airbnb das Reverse-Charge-Verfahren einsetzt
Die Anwendung dieses Verfahrens ist in der EU verbindlich vorgeschrieben, da sucht sich niemand was aus.
Wenn ich in Deutschland ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufe, setzt sich der Preis immer aus Netto plus gesetzliche Mehrwertsteuer = Brutto zusammen.
Korrekt, aber airbnb ist eben nicht in Deutschland, sondern in Irland, also gilt auch nicht das deutsche sondern das EU Steuerrecht da die Parteien in unterschiedlichen EU Ländern ihren Sitz haben.
So wie sich die Berechnung von airbnb für mich darstellt, vermute ich, dass airbnb in keinem Fall Mehrwertsteuer auf ihre Dienstleistung abführt
Korrekt, airbnb kassiert ja auch keine von Dir wenn du die ID hinterlegt hast. So ist es auch vorgesehen, da in diesem Verfahren die Steuerpflicht auf dich übergeht, da airbnb ja nicht in Deutschland steuerpflichtig ist.