Die Umsatzsteuer bei AirBnB - ein undurchsichtiger Sumpf

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

Die Umsatzsteuer bei AirBnB - ein undurchsichtiger Sumpf

Hallo,

in diesem Beitrag soll es ausschließlich um die Umsatzsteuer gehen.
Das Thema Einkommensteuer und eine grobe Anleitung wie man die dazugehörige Anlage-V zur Einkommensteuer ausfüllt wurde bereits in dem im folgenden verlinkten Beitrag behandelt…
-> https://community.withairbnb.com/t5/forums/v3_1/forumtopicpage/board-id/gesetze-steuern/thread-id/83...
(DAS betrifft alle, die Einnahmen über Kurzzeitvermietung haben)

 

Das Thema Umsatzsteuer betrifft nur Gastgeber, die nicht von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen können. Also so ziemlich alle, die Selbstständig sind.

Die UST ist leider ein besonders wirres und unverständliches Thema bei AirBnB.
In den deutschen FAQ findet man zwar überflüssige Hinweise wie das in Japan oder China gehandhabt wird, aber wie ein deutscher Gastgeber mit der UST umzugehen hat bleibt schleierhaft.
Ein Anruf beim AirBnB Support ergab, dass der Mitarbeiter diesbezüglich selber völlig ahnungslos war. Er hat meine Anfrage dann an die Finanzabteilung weitergeleitet.

Meine Anfrage lautet:
>>

Hallo,

als Selbstständiger Unternehmer sind auch meine AirBnB Einnahmen mit 7% UST zu besteuern, lt. Auskunft vom Finanzamt.

D.h., ich muss 7% UST auf meine Mieteinnahmen berechnen. In den AirBnB FAQ bleibt unverständlich, ob ich meine erhobene UST selber an das Finanzamt abführen muss, oder ob ich von AirBnB den Nettobetrag ausgezahlt bekomme, und AirBnB die Steuer in meinem Namen an den deutschen Fiskus abführt.

Es bleibt auch unverständlich, ob AirBnB die UST auf meinen Vermietungspreis oben drauf rechnet, oder ob mein angegebener Mietpreispreis der Bruttopreis ist, von dem AirBnB die UST heraus rechnet und ausweist.

Außerdem ist in den AirBnB FAQ immer nur die Rede von Mehrwertsteuer. Dabei kann ich eine Verwechslung mit der Umsatzsteuer für den unternehmerischen Bereich nur vermuten.

Ich bitte um genaue Erklärung, wie AirBnB die UST für die Mieteinnahmen UND für die Servicegebühren in den Rechnungen und im OnlineAngebot an die Gäste ausweist und kenntlich macht, und von wem die UST an den deutschen Fiskus abgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Mark
<<

Ich halte euch auf dem Laufenden wie es weiter geht ...

114 Antworten 114
Mark289
Level 10
Hanover, Germany

Hi,

 

bei  einer Steuerprüfung wurden alle Angaben so akzeptiert wie ich sie abgegeben habe.
Die Details der AirBnB Gebühren wurden nicht angefordert. Diese habe ich aber auch nicht angegeben, sondern ich habe strikt nach dem Zufluss / Abflussprinzip verbucht, und alle meine Zuflüsse mit 7% UST versteuert.

Zumal auf meinem Konto keine AirBnB Gebühren zu- oder abgeflossen sind, habe ich diese also auch nicht gebucht.

Ich sehe keinen Grund, wieso das FA das bemängeln könnte.

Das einzige was nicht anerkannt wurde, waren meine ausgewiesenen Vorsteuern aus den Wohnungs Herstellungskosten (AfA), weil das FA fälschlicherweise davon ausgegangen ist, dass die vermietete Wohnung zu meinem Betriebsvermögen gehören würde, und ich daher die enthaltene Vorsteuer im Jahr der Fertigstellung (vor 15 Jahren) hätte fordern müssen.
Zumal es sich aber um Privatbesitz handelt und ich daher die Vorsteuer vor 15 Jahren nicht geltend machen konnte, habe ich gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt. Dieser ist nun seit 3 Monaten in "Bearbeitung".

Also, das FA hat reichlich zu tun, ist ohnehin unterbesetzt, und wird sich daher nicht mit irgendwelchen AirBnB Gebührenabrechnungswünschen auseinandersetzen, die im Endeffekt praktisch zu keiner Differenz führen werden.
Kann natürlich auch vorkommen, dass man auf einen Krümelkackersachbearbeiter trifft, dem der Endeffekt egal ist, und der nichts besseres zu tun hat, als irgendeine fragwürdige AirBnB-Abrechnungstheorie buchhalterisch ins Reine zu bringen. i.d.R sind die beim FA aber nicht so bescheuert.


Grüße,

Mark

Thomas222
Level 3
Heidelberg, Germany

Hallo ,

 

ich bin seit 2021 umsatzsteuerpflichtig und die Kleinunternehmerregelung greift nicht mehr. Ich stehe vor folgenden Problemen, wie teilweise bereits angesprochen und würde gerne stand Juni 2021 eine Aussage von einem Airbnb Forumsbetreuer.

 

1. Es ist mir nicht möglich meine deutsche Steuernummer anzugeben

2. Airbnb akzeptiert nur eine europäische Steuer- ID, die ich aber nicht habe, da ich keine Geschäfte im Ausland mache.

3. Ich vermiete auch bei bookingcom. Dort ist es ganz unkompliziert den Steuersatz von 7% anzugeben.

4. Viele Geschäftsreisende benötigen eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer über Ihren Gesamtrechnungsbetrag. Ich komme oft in Diskussionen, da dies den Gästen nach der Buchung in der Bewertungsphase bzw. bei der Prüfung durch die Reiseabteilung  auffällt. Ich kann eine solche Rechnung eigentlich nicht ausstellen.

 

Wie soll ich rechtskonform bei airbnb weitervermieten?

Udo6
Level 10
Nord, Germany

Hallo @Thomas222 

 

zwar bin ich kein Airbnb Forumsbetreuer, doch überzeugt, dass man über Airbnb trotz Umsatzsteuerpflicht rechtskonform vermieten kann.

 

Wenn ein Gast von mir eine Rechnung haben möchte, stelle ich ihm eine Rechnung mit separat ausgewiesener Umsatzsteuer aus.

 

In Rechnungen vom Gastgeber - Rechnungen von Airbnb findest du einige weitere Infos.

 

 

@Udo6  Bitte diesen obigen Link (Rechnungen vom Gastgeber...) nicht mehr verwenden, der ist veraltet und gehörte eigentlich gelöscht  @Juliane .

 

Das Finanzamt verlangt eine Quittung des Gastgebers über den erhaltenen Betrag, zusätzlich zur Gesamt-Rechnung die Airbnb den Gästen ausstellt.

Doppelte Rechnungsstellung ist nicht zulässig.

 

Hintergrund ist, dass ein Gast buchen kann, eine Rechnung von Airbnb erhält, diese in die Buchhaltung gibt aber die Reise später storniert... Die Quittung des Gastgebers bestätigt praktisch, dass die Reise-Buchung tatsächlich ausgeführt wurde und die Airbnb-Rechnung valid ist.

 

Wenn die Umsatzsteuer/MwSt im Übernachtungspreis enthalten ist muss ein entsprechender Hinweis auf der Quittung stehen (§19Abs.1UStG).., ansonsten separat ausweisen.

@Sabine-Ingrid0 ,

 

der Beitrag Rechnungen vom Gastgeber - Rechnungen von Airbnb

ist keineswegs veraltet und gehört auch nicht gelöscht. In dem Beitrag bin ich lediglich nicht umfassend auf das Umsatzsteuerrecht eingegangen.

 

@Thomas222 ,

sorry, Deinen Beitrag habe ich erst jetzt gelesen. Hier meine verspätete Antwort:

 

Nur wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, solltest Du für Deine Aktivitäten mit Airbnb eine UST-ID-Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen, diese kannst Du dann auch im Airbnb System eingeben. In diesem Fall bist Du gewerblicher Anbieter, in Deinen Mieteinnahmen sind 7% Ust enthalten und die erhaltenen Rechnung von Airbnb unterliegen dem Business to Business  Reverse-Charge Verfahren (Umkehr der Steuerschuld bei bezogenen Leistungen von einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land, in diesem Fall Airbnb Ireland).

 

Wenn Du allerdings in Deiner Einkommensteuer-Erklärung die Airbnb Vermietungen privat als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deklarierst, dann bist zwar ust-rechtlich mit 7%  steuerpflichtig , vorausgesetzt Du liegst mit Deinem Jahresumsatz über der Kleinunternehmer-Grenze liegst.

 

Das heißt, alle Vermietungs-Einnahmen beinhalten 7% Umsatzsteuer, diese kannst Du dem Finanzamt gegenüber mit einer Liste der Transaktionen (csv -Datei Transaktionsverlauf) nachweisen und dadurch werden alle Umsätze so behandelt, als gäbe es hierzu einzelne Rechnungen mit Ausweise der Umsatzsteuer. Nur wenn ein Gast (geschäftlicher Aufenthalt, Gast kommt aus dem Inland) explizit eine Rechnung benötigt, dann musst Du eine Rechnung mit den gesetzlich erforderlichen Angaben erstellen (ich klipse diese Rechnungen dann immer an meine Excel-Umsatzlisten hinten dran). I

 

n allen anderen Fällen kann sich der Gast seine Rechnung im System selbst erstellen mit der gewünschten Rechnungsanschrift (allerdings fehlt bei diesen Rechnungen Deine eigene Steuer-Nummer mit Angabe des Finanzamts).

 

Ich hoffe, dass ich Dir (wenn auch verspätet) weiter helfen konnte, allerdings bin ich kein Steuerberater und alle Auskünfte sind ohne Gewähr.

 

Eine UST-ID kannst du kostenlos beantragen und in dem Moment, wo du mit ausländischen Unternehmen arbeitest, und dazu gehört airbnb, ist das mehr als sinnvoll.

 

Ob dir das allerdings am Ende hilft, kann ich nicht beurteilen. Die Antwort bezieht sich als nur auf die Aussage mit der UST-ID.

@Vincent561

Die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann erforderlich sein, wenn gewerblicher Handel im EU Raum betrieben werden soll.

Bei einer Airbnb-Vermietung sehe ich diesen Umstand nicht gegeben.

 

Warum Airbnb und auch andere das plötzlich von den Vermietern verlangt ohne Rücksicht darauf, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Vermieter handelt, ist eigentlich nicht nachvollziehbar und wurde bislang auch nicht erklärt.

Ich hoffe dazu gibt es in Kürze etwas mehr informationen @Juliane ..

 

@Thomas222  selbst wenn es in diesem Forum Steuerberater gibt sind diese u.a. aus Haftungsgründen  nicht berechtigt hier detailierte Auskünfte zu geben.... als Airbnb(o.ä.)-Vermieter musst du eine Quittung ausstellen (keine Rechnung) und es ist dabei unerheblich ob die MwSt nach §19Abs.1UStG im Preis enthalten  ist oder separat ausgewiesen wird.

Also laut Web steht dort und das ist auch gängige Praxis (würde ich als Unternehmer zumindest auch so unterstreichen):

 


@Sabine-Ingrid0

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Rechtsträgers, der am umsatzsteuerlichen Waren- oder Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union teilnimmt.

 Es ist also egal, ob Ware oder Dienstleistung. Und hier findet ganz klar eine Dienstleistung statt.

@Vincent561  das sehe ich nicht so, es heißt ja nicht einfach Dienstleistung sondern eben Dienstleistungsverkehr.

 

Eine Beherbergung ist doch kein Diensleistungsverkehr oder ein Warenhandel im EU-Raum (wie zB eine Spedition), sondern eine statische Vermietung von Wohnraum, die m.E. nichts mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu tun hat...

 

Aber wie gesagt, da wird es sicher noch ein paar Dinge zu klären geben.

 

 

Rechtsgrundlage: Wofür wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gebraucht?

"Eine solche Nummer brauchen alle Unternehmer, die Lieferungen im In- und Ausland ausführen und steuerpflichtige Leistungen erbringen (vergl. Paragraf 3 Absatz 2 des Umsatzsteuergesetzes). Neben Unternehmern brauchen auch juristische Personen eine Umsatzsteuernummer, wenn so genannte innergemeinschaftliche Erwerbe realisiert werden. Im Zuge einer Firmengründung bzw. Gewerbeanmeldung kann die Nummer direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden...."

@Sabine-Ingrid0 ,

 

hier muss ich @Vincent561 Recht geben, zumindest teilweise.

 

Eine Beherbergung ist natürlich keine grenzüberschreitende Dienstleistung, aber die Airbnb-Rechnung für den Gastgeber ist sehr wohl eine. Aus diesem Grunde brauchst / bräuchtest Du eine USt-ID Nummer, damit Du die Serivce-Rechnungen (die Dir bei der Auszahlung einbehalten werden) richtig verbuchen kannst. 

 

Ich weiß, dass es hier nur um weinige Euro geht und selbst Steuerberater tendieren dazu, aus Einfachheitsgründen den Auszahlungsbetrag als Einnahme / Umsatz zu verbuchen, aber genau genommen, ist dies falsch. Bisher haben meines Wissens die Finanzämter die Vereinfachungsbuchung immer toleriert.

Karl938
Level 2
Kelkheim, Germany

Hallo zusammen, 

ich war sehr froh, diese Nachrichten zu finden, da sie belegen, dass airbnb mit den Steuern sehr eigenwillig umgeht, um nicht zu jenseits der rechtlichen Basis.

Es ist ja ganz prima, wenn wir uns als Gastgeber darüber Gedanken machen, was richtig und falsch ist. Das ist meiner Ansicht nach aber die Aufgabe vom Marktplatzbetreiber airbnb. Der Auftritt und die Vermitllung sind ja nicht umsonst. 

Bislang waren alle Antworten der Service Miatarbeiter zu meinen Fragen unzulänglich bzw. falsch. 

Ich habe meine Forderungen an airbnb gerichtet. Das scheint aber aussichtslos.

Sollten wir nicht zusammen bei airbnb vorstellig werden und die Themen Steuern und Rechnungsstellung vorbringen?

Beste Grüße 

Karl 

 

Udo6
Level 10
Nord, Germany

Hallo @Karl938 

Magst du deine Fragestellungen mit der Community teilen, vllt kann jemand seine/ihre Erfahrungen beisteuern?

Karl938
Level 2
Kelkheim, Germany

Hallo @Udo6 , Hallo liebe Community Mitglieder, 

 

sorry, dass ich erst jetzt reagiere. Ich bin so selten hier und habe keine Nachricht bekommen. 

 

Mit meiner ersten Frage an airbnb bezüglich Steuern wollte ich wissen, warum airbnb nicht die 7% Umsatzsteuer aus der Miete ausweisst, wenn ich eine Umsatzsteuer ID hinterlege. Meine Erwartung war, dass wenn ich auch als privater Vermieter die ID hinterlege, automatisch der Mietpreis, den ich von airbnb überwiesen bekomme, aufgeteilt wird in Netto + 7% Umsatzsteuer. Das ist nicht der Fall. Es kann sein, dass man das mit den professionellen Gastgeber-Tools kann. Das habe ich mir die Tage angeschaut, nachdem ich wieder aufwändig Daten aus dem Portal geladen habe, um sie dann selbst in Excel weiter zu verarbeiten. Ich bin und will auch weiterhin als privater Gastgeber gegenüber meinenb Gästen auftreten. Ich vermiete auch nur eine Wohnung. 

Mit der Frage der monatlichen Umsatzsteuerberechnung auf die Miete habe ich mich abgefunden und mache es von Hand. Es sei denn es hat Jemand von Euch eine bessere Lösung. 

 

Mit der Hinterlegung meiner ID im Portal, wird von airbnb in den darauf folgenden Buchungen die Mehrwertsteuer von 19% auf die Gastgeber-Servicegebühren ausgewiesen. Leider kann man auch diese nicht mit einem Download (csv oder pdf) einfach aus dem Portal ziehen. Soweit so gut. 

Dann habe ich mir die Gastgeber Servicegeühren (später auch die, die unsere Gäste zahlen) genauer unter die Lupe genommen. 

In meinem Fall zieht airbnb immer 3% von meinem Vermietungspreis inkl. Reinigung für ihre Dienstleistung ab. Nun bin ich davon ausgegangen, dass die VAT Rechnung, die darin enthaltene Mehrwertsteuer ausweisst. Genau die brauche ich ja für meinen Vorsteuerabzug. Verwundert habe ich dann festgestellt, dass airbnb bei hinterlegter ID die Mehrwertsteuer von 19% auf die Servicegebühr aufschlägt. So werden aus 6,15€ 7,32€ bspw.. Ich habe dann gelernt, dass airbnb das Reverse-Charge-Verfahren einsetzt, also vom Gastgeber erwartet die Steuer an das Finanzamt abzuführen, der dann im Gegenzug die Steuer in der Umsatzsteuervoranmeldung wieder zieht.

 

Das ist alles rechtens aber airbnb kann doch nicht die Mehrwertsteuer auf die Servicegebühr rechnen, sondern davon. 

 

Warum? Wenn ich in Deutschland ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufe, setzt sich der Preis immer aus Netto plus gesetzliche Mehrwertsteuer = Brutto zusammen. Ganz egal ob ein Händler oder Hotelbetrieb weiß, ob ich persönlich umsatzsteuerpflichtig bin. Ich bekomme i.d.R. diese Aufschlüssung ohne Rückfrage mit dem Kassenbeleg oder der Rechnung ausgewiesen. 

 

So wie sich die Berechnung von airbnb für mich darstellt, vermute ich, dass airbnb in keinem Fall Mehrwertsteuer auf ihre Dienstleistung abführt; weder für die Gebühr für die Gastgeber noch die viel höhere (>16%) für die Gäste. Andernfalls würden sie bei hinterlegter ID nicht 7,32€ ausweisen und diesen noch vom Mietpreis abziehen, sondern nur 5,17€ mit dem Hinweis die 0,98€ Mehrwertsteuer, die in der 3% Gebühr stecken (im Beispiel=6,15€*) zwingend an das FA abzuführen sind, weil sie es in diesem Fall nicht tun. 

 

Das Verfahren von airbnb widerspricht m.E. dem deutschen Steuerrecht. Es kann natürlich sein, dass ich etwas Entscheidendes übersehen habe. Habe ich einen Denkfehler?

 

Ich bin über jeden Kommentar dankbar und sorry, dass der Text jetzt so lang geworden ist. Es sollte beim ersten Lesen nachvollziehbar und verständlich sein. 

 

Mit den besten Grüßen 

Karl 

 

* Mittelwert meiner letzten 15 Buchungen. Die % Werte schwanken zwischen 10,62% und 17,08%. Bei mir werden oft zwei oder drei Tage gebucht. Die Paramter für die Berechnng dieser Gebühr sind für mich komplett intransparent. 

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Karl938, Mit meiner ersten Frage an airbnb bezüglich Steuern wollte ich wissen, warum airbnb nicht die 7% Umsatzsteuer aus der Miete ausweisst, wenn ich eine Umsatzsteuer ID hinterlege.

 

Airbnb ist eine Vermittlungsplattform die zwischen Gästen und Gastgebern vermittelt, was haben die mit der Miete zu tun? Nichts, du bekommst die Miete vom Gast und musst deswegen die 7% Umsatzsteuer abführen, aber airbnb hat damit doch nichts zu tun.

Deswegen wirst du bei professionellen Gastgebertools nichts finden, da airbnb mit den 7% nichts zu tun hat.

 

Mit der Frage der monatlichen Umsatzsteuerberechnung auf die Miete habe ich mich abgefunden und mache es von Hand. Es sei denn es hat Jemand von Euch eine bessere Lösung. 

 

Ich habe noch nie was von Hand gemacht, ich lade mir die CSV runter, dann addition der Spalte mit den Umsätze mit einem klick, daraus 7% herausziehen fertig.

 

In der gleichen Tabelle das Gleiche mit den Servicegebühren, darauf 19% fertig ist die Rechnung, dauert keine 30 Sekunden.

 

Mit der Hinterlegung meiner ID im Portal, wird von airbnb in den darauf folgenden Buchungen die Mehrwertsteuer von 19% auf die Gastgeber-Servicegebühren ausgewiesen

 

Falsch, die 19% auf die Servicegebühr werden ausgewiesen solange du keine ID hinterlegt hast, bei hinterlegter ID wird keine mehr ausgewiesen, da das Reverse Charge Verfahren gilt.

 

In meinem Fall zieht airbnb immer 3% von meinem Vermietungspreis inkl. Reinigung für ihre Dienstleistung ab. Nun bin ich davon ausgegangen, dass die VAT Rechnung, die darin enthaltene Mehrwertsteuer ausweisst.

 

Das war ein Trugschluss deinerseits. Airbnb bietet eine Dienstleistung an die du damit Geld zu verdienen, und du zur Abgabe von Umsatzsteuer verpflichtet bist. Damit ist es ein klassisches B to B Geschäft, bei dem Preise/Gebühren universell in der Geschäftswelt netto angegeben werden, also ohne MwSt.

 

Genau die brauche ich ja für meinen Vorsteuerabzug. 

 

Da es sich um Reverse Charge Verfahren handelt kannst du diese trotzdem verrechnen, ein separates Ausweisen der MwSt ist nach EU Recht nicht vorgesehen, das soll ja die Vereinfachung bringen.

( genauer gesagt: Normal zahlst du 19 MwSt die mit den 7% verrechnest. Da es ein EU-Geschäft ist erfolgt die Verrechnung mit der  Bezahlung der Servicegebühr, airbnb berechnet dir keine MwSt, d.h. du bekommst sie quasi beim Bezahlvorgang zurück erstattet. Damit muss das Finanzamt keiner USt im Ausland hinterher rennen und du bekommst die Rückerstattung gleich, anstelle bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung)

 

Ich habe dann gelernt, dass airbnb das Reverse-Charge-Verfahren einsetzt

 

Die Anwendung dieses Verfahrens ist in der EU verbindlich vorgeschrieben, da sucht sich niemand was aus.

 

Wenn ich in Deutschland ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufe, setzt sich der Preis immer aus Netto plus gesetzliche Mehrwertsteuer = Brutto zusammen. 

 

Korrekt, aber airbnb ist eben nicht in Deutschland, sondern in Irland, also gilt auch nicht das deutsche sondern das EU Steuerrecht da die Parteien in unterschiedlichen EU Ländern ihren Sitz haben.

 

So wie sich die Berechnung von airbnb für mich darstellt, vermute ich, dass airbnb in keinem Fall Mehrwertsteuer auf ihre Dienstleistung abführt

 

Korrekt, airbnb kassiert ja auch keine von Dir wenn du die ID hinterlegt hast. So ist es auch vorgesehen, da in diesem Verfahren die Steuerpflicht auf dich übergeht, da airbnb ja nicht in Deutschland steuerpflichtig ist.

 

 

Die Vermietung von Raeumen ist allerdings wohl nur bei kurzfristigen Vermietung (<6 Monate) evtl Umsatzsteuerpflichtig,

siehe https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/vermietung-zur-kurzfristigen-beherbergung-...

 

Ich wende dies jetzt bei meiner Steuererklaerung fuer 2020 an (mehrere Langzeitgaeste !), da diese gerade in Bearbeitung vom Finanzamt ist.

Mal sehn, was die sagen.

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