Mich hat das Thema immer schon sehr bewegt, und auch sehr verärgert, dass man im ganzen Internet nie eine halbwegs anständige und ausführliche Antwort erhalten konnte. Das unten aufgezählte ist also eine Summe meiner eigenen stoischen Nachforschungen. Sollten also Tipp- oder Denkfehler sich eingeschlichen haben, dann möge man mir das verzeihen und ich bitte um Entschuldigung.
Das Thema ist eigentlich schon immer wirr gewesen, und sie bleibt auch, immer noch wirr! Dazu beigetragen hat auch das sog. „Reserve-Charge-Verfahren“, dass unsere Vorsteuer in Bezug auf Airbnb und Booking.com sozusagen in Luft auflöst, und hier die Zahllast verpufft.
Nun, seit einiger Zeit weist Airbnb auch die Zahlen aus, wie bei Booking.com schon immer da standen, was der buchende Gast bzw. "Mieter auf Zeit" an Airbnb selber (brutto) bezahlt hat. Booking hat den großen Nachteil, dass es für alles Geld verlangt selbst für die Überweisung und trotzdem noch von dir alleine als Host mindestens 16 % will. Das Geld erst nach dem Check-out überweist und, dann man ziemlich lange warten muss. Das ist bei Airbnb eben nicht so! Deshalb haben wir unsere Wohnungen nur noch auf Airbnb verlegt. Die verbliebenen Mitarbeiter bei Booking.com waren am Telefon auch noch rotzfrech, was den i-Punkt zum Weggehen gesetzt hatte!
Bei Airbnb gibt es dafür zwei Seiten einer gleichen Buchung, wie ihr wisst. Um euch das besser zu vermitteln, habe ich soweit es geht das ausführlich hinterlegt.
Die erste Seite ist eine eigenständige, die nur der Gast sieht und dann auch so bezahlt, also den Betrag, der für die Wohnung auf der Internetplattform von Airbnb durch euch veranlasst darstellt. Der Gast zahlt ja noch eine Service-Gebühr von ca. 13 Prozent dazu, sowie plus die End-Reinigungsgebühr von dir, z.B. 49,00 EUR.
Schwierig wird es, wenn der Gast oder Langzeit-Mieter bzw. Nutzer von euch eine Rechnung verlangt. Da könnt ihr nur eure Einnahme als Rechnung angeben.
Das Ganze hier ist auch nur für den bestimmt, der von der Ausnahme der Umsatzsteuerpflicht als Kleinunternehmer sich nicht befreien will. Also er zu Umsatzsteuer freiwillig unterworfen hat. Der also seine Steuerangelegenheiten selber durchführen will.
So jetzt geht es los. Ein Anspruch auf Richtigkeit ist das hier explizit nicht! Eine steuerliche Beratung ist das auch nicht! Es ist nur ein Ergebnis meiner persönlichen Erfahrungen, die ich nur teilen will!
Ich berechne das Ganze jetzt einmal mit den 5 Prozent durch.
Achtung seit dem 01.01.2021 gilt wieder die 7 Prozent Berechnung bei eurem persönlich erzielten Umsatz!
Damit bezahlt ein Endverbraucher zunächst diesen Preis aus dem Internet, inklusive der damaligen 5 Prozent Umsatzsteuer, dass gesetzlich vom 01.07. bis zum 31.12.2020 galt, dass von Airbnb mit im Preis berechnet und eingezogen hat. Das uns zunächst weniger angeht. Da dieser Betrag mit einer Mehrwertsteuer bereits versehen wurde, respektive inkludiert wurde, müssen wir das trotzdem im Auge behalten. Damit ist auch eine Frage geklärt, wie die Umsatzsteuer auch für Airbnb zu regeln ist.
Die Summe, die nun Airbnb uns übersendet hat, will ich an einem Beispiel versuchen euch aufzuzeigen:
Weil dies nicht absolut geklärt war, wurde - bis dato - von den Finanzämtern in Deutschland folgende Berechnung der Umsatzsteuer mit z.B. 5 Prozent so zu handhaben gewesen:
*a) Berechnung der Umsatzsteuer - vom 01.07. bis 31.12.2020 Zahlungseingang mit 5 Prozent Umsatzsteuer
767,08 EUR Überwiesener Betrag auf dem Bankkonto, nach Abzug der Servicegebühr
+ 23,72 EUR Zuschlag Service-Gebühr von ca. 3 Prozent
= 790,80 EUR Umsatz - Netto
+ 39,54 EUR 5% Umsatzsteuer
= 830,34 EUR 105 % Umsatz - Brutto
Demnach waren 39,54 EUR an das Finanzamt - bis dahin - abzuführen.
Man wusste nicht, was Airbnb dem Gast im Ergebnis berechnet hatte!
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Nach Kenntnis der Veränderten Modalität durch/von Airbnb, worin Umsatzsteuer mit Sicherheit unterstellt werden muss (!):
*b) zukünftige Berechnung der Umsatzsteuer, worin bereits die Umsatzsteuer inkludiert sein muss.
Die Handhabung ist, wie bei Booking.com:*
Ist aber NEU bei Airbnb, was uns Airbnb damit ansehen lässt!
751,80 EUR vom Gast bezahlt 25 EUR x 30 Nächte
+ 39,00 EUR Deine Reinigungsgebühr
+ 111,64 EUR Servicegebühr von Airbnb an deinen Gast
= 902,44 EUR vom Gast gezahlter Gesamtbetrag, inklusive 5 Prozent Mehrwertsteuer
1.074,00 EUR Berechnung - Auszahlung an den Gastgeber Gebühr für 30 Nächte
+ 39,00 EUR deine Reinigungsgebühr
- 322,20 EUR dein Monatsrabatt, ab 28 Tagen, wg. dem Monat Februar
- 23,72 EUR Servicegebühr für Gastgeber (3.0 % + Vorsteuer 16 %)
767,08 EUR An ausgezahlter Gesamtbetrag, Überweisungsbetrag an die Bank
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folglich muss auch der Gesamtbetrag gegenüber dem Gast und Bucher, mit 5 Prozent Mehrwertsteuer, respektive für uns Umsatzsteuer, wie folgt belegt werden, als Rückrechnung, weil unser Umsatz das ist:
767,08 EUR Überwiesener Betrag, nach Abzug der Servicegebühr
+ 23,72 EUR Zuschlag Service-Gebühr von ca. 3 Prozent Netto
790,80 EUR Brutto Umsatz ist also mit 105 Prozent dieser erzielte Umsatz anzusetzen
- vom 01.07. bis 31.12.2020 Zahlungseingang mit 5 Prozent Umsatzsteuer
790,80 EUR Brutto Umsatz ist mit 105 Prozent anzusetzen
- 37,66 EUR 5 % Umsatzsteuer
= 753,14 EUR Umsatz - Netto
Dieser Netto-Umsatz ist dein anzusetzender Einkommens-steuerlich relevante Einkunft aus Vermietung und Verpachtung darstellt. Du setzt nur diesen Betrag an, vermindert als erstes um die Service-Gebühr und deine sonstigen Werbungskosten. *)
Die Besteuerung des Umsatzes erfolgte demnach früher mit 830,34 EUR und
einer Umsatzsteuer mit 5 Prozent in Höhe von 39,54 EUR.
Und jetzt beträgt der zu versteuernde Umsatz 790,80 EUR und die
Umsatzsteuer reduziert sich auf 37,54 EUR.
Die Vorsteuer aus der Service-Gebühr von Airbnb von 23,72 EUR (Netto) musste ja mit mit 16 Prozent versteuert werden, was für den Gastgeber 3,80 EUR an Vorsteuern ergäbe, und demnach an das Finanzamt abzuführen ist, aber am Ende als Vorsteuer wieder neutralisiert werden soll, durch das Reserve-Charge-Verfahren sozusagen neutalisiert wird. Weil dieser Betrag bei der Umsatzsteueranmeldung zunächst als Umsatzsteuer vermerkt wird, um dann als Vorsteuer wieder in Abzug gebracht wird. Es versinkt ins steuerliche Nirwana der EU.
Die im Inland umsatzsteuerpflichtigen sonstigen Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer sind in der Kennziffer 46, ersatzweise Kennziffer 35, und die dazu gehörige Umsatzsteuer ist in Kennziffer 47 bzw. 36 zu ergänzen. Die dazugehörige Umsatzsteuer kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wieder als abzugsfähige Vorsteuer in der Kennziffer 67 ergänzt werden.
Auf gut Deutsch heißt das:
In Kennziffer 46 oder 35 kommt dein Bruttoumsatz rein, hier 790,80 EUR
In Kennziffer 47 oder 36 kommt deine 5 bzw. 7 % Umsatzsteuer rein 37,66 EUR
In Kennziffer 66 kommt deine gesamte Vorsteuer rein, was du so von anderen Lieferanten, auch von Airbnb
In Kennziffer 59 kommt deine gesamte Vorsteuer aus den Service-Gebühren hinein, hier 3,80 EUR
Kennziffer ist das Ergebnis
Werbungskosten akzeptiert pauschaliert das Finanzamt die Reinigungskosten mit 15 EUR je Gästewechsel, sonstiger Verbrauch, wie Putzmittel und Toilettenpapier, Seife. Waschen der Wäsche, während des Aufenthalts eines Gastes mit je 5,00 EUR Anwesenheitstag des Gastes. U.vi.a.