Ich selbst bin, da ich privat vermiete und sehr geringfügige Umsätze über Airbnb und Booking habe, von der Umsatzsteuerausweispflicht befreit. Allerdings mache ich die Rechung hier transparent einmal mit MWST Ausweis pflichtigen und einmal ohne MWST (3 Varianten insgesamt):
Zur Vereinfachung nehme ich glatte Zahlen, weil man damit einfacher rechnen kann. Wer zur genauere Berechnung eine Frage hat, kann sie gerne als Antwort stellen:
Beispiel 1: Zimmerpreis 107 EUR (das bezahlt der Gast); davon zieht Airbnb 10 EUR (Netto) als Service Gebühr ab:
Variante 1: MWST Ausweispflichtige Unternehmer
A. Gast-Rechnung: Zimmerpreis: 107 --> Netto 100 EUR, MWST 7% 7 EUR--> Rechnung für den Gast
B. AIR BNB MWST frei (Reverse Charge) Das ist in der Tat ein Fehler bei der Airbnb Rechnung, weil sie nicht darauf hinweisen für den Unternehmer (dieser Hinweis ist aber keine Pflicht für Reverse Chage, d.h. der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Unternehmer diesen Fall kennen muss:
-10 EUR Netto Umsatz: Bedeutet 19% MWST, das bedeutet: 1,90 MWST ans Finanzamt durch Reverse Charge
C. Meldung UST an das Finanzamt: 7 EUR aus A + 1,90 aus B - 1,90 aus B (weil man keine Umsatzsteuer bezahlen muss bzw. diesen bei der Anmeldung abziehen kann--> 7,00 EUR Umsatzsteuer an das Finanzamt für diese Buchung
D. Meldung Finanzamt Einkommensteuer: 100 EUR Netto Umsatz - 10 EUR =90 EUR Einkommen / Einnahmen an das Finanzamt
Andere Kosten und MWST bei Anschaffungen sind hier natürlich nicht eingerechnet
Variante 2: Kleinunternehmer mit Verzicht auf Umsatzsteuerausweis (gleiches Beispiel):
A. Gast-Rechnung: Zimmerpreis: 107 --> Brutto 107 EUR, Kein Umsatzsteuer (Hinweis auf
"MWST Detail: Ohne MwSt. laut §19 Abs. 1 UStG. (Kleingewerbe)"; nicht vergessen
--> Rechnung für den Gast
B. AIR BNB mit MWST (Reverse Charge) Das ist in der Tat ein Fehler bei der Airbnb Rechnung, weil sie nicht darauf hinweisen für den Unternehmer: Leider ist der Kleinunternehmer hier sogar doppelt gekniffen (s.u), denn dadurch, dass Airbnb nicht weiß, dass es sich um einen Kleinunternehmer handelt (weil keine Umsatzsteuernummer eingegeben), wird Airbnb Umsatzsteuer berechnen, also Zahlung an Airbnb: -10 EUR Netto Umsatz inkl. 1,90 EUR MWST auf der Rechnung (-11,90 EUR). Aber leider damit nicht genug. Bei einem Kleinunternehmer will das Finanzamt trotzdem diesen Reverse Charge haben. Siehe Punkt C.
C. Meldung Umsatzsteuer an das Finanzamt: 1,90 aus B --> 1,90 UST an das Finanzamt für diese Buchung. Die 7 EUR muss man ja eben nicht abführen, weil man keine MWST ausweipflicht hat.
D. Meldung Finanzamt Einkommensteuer: 107 EUR Umsatz - 10 EUR-1,90 EUR (MWST an Air BnB) -1,90 EUR (MWST an Finanzamt) =93,20EUR Einkommen / Einnahmen an das Finanzamt
Andere Kosten inkl. MWST bei Anschaffungen sind hier natürlich nicht eingerechnet.
Leider ist der Kleinunternehmer hier wirlich doppelt gekniffen. Es gibt hier zwei Auswege:
1) man verzichtet auf die Umsatzsteuerfreiheit (das ist ein Wahlrecht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind)
2) man beantragt eine Umsatzsteuernummer beim Finanzamt und hinterlegt es bei Airbnb. Dadurch muss man keine doppelten MWST bezahlen sondern führt es direkt ans Finanzamt. Meiner Meinung nach beide Optionen sind hier schlecht.
Variante 3: Privat Vermieter: Leider ist der Unterschied zwischen Variante 2 und 3 etwas fließend. Wer außer Vermietung kaum selbstständige Einnahmen hat, fällt eher in dieser Kategorie. Aber nicht mal das Finanzamt gab mir hierauf eine klare Antwort. Aber wie verbucht der Privatmensch diese Umsätze in seiner Steuererklärung (gleiches Beispiel):
A. Gast-Rechnung: Zimmerpreis: 107 --> Brutto 107 EUR, Kein Umsatzsteuer (Hinweis auf
"MWST Detail: Ohne MwSt. laut §19 Abs. 1 UStG. (Kleingewerbe)"; nicht vergessen
--> Rechnung für den Gast (genau wie der Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweispflicht)
B. AIR BNB: in diesem Fall berechnet Air BNB die Rechnung korrekt: 10 EUR Gebühr plus 19% MWST, 11,90 EUR
C: Meldung Umsatzsteuer entfällt; weil der Privatmensch keine Umsatzsteuermeldung kennt!
D. Meldung Finanzamt Einkommensteuer: 107 EUR Umsatz - 11,90 EUR = 95,10EUR Einkommen / Einnahmen an das Finanzamt
Auch der Privatmensch kann natürlich andere Kosten inkl. MWST bei Anschaffungen hier einrechnen, die das Einkommen mindern.
Viel Schlimmer finde ich, dass Unternehmen wie Booking Nettorechnungen an Privatrechnungen ausstellen, obwohl diese Menschen keine Umsatzsteuernummer hinterlegt haben. Sie verweisen zwar in der Rechnung an Reverse Charge, jedoch kennt der Privatmensch keine MWST Anmeldung und in der Regel hat er auch nichts damit zu tun. Wann diese falsche Praxis beendet wird, ist es mir überhaupt nicht klar.