Ein Gast will eine Rechnung

Sebastian12
Level 1
Graz, Austria

Ein Gast will eine Rechnung

hallo,

ein gast bräuchte eine rechnung auf firmenanschrift. kann ich das machen?

danke

sebastian

3 Antworten 3
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Lieber @Sebastian12 willkommen im deutschsprachigen Community Center (CC), der "Selbsthilfe"-Plattform von Gastgebern für Gastgeber. Falls du mit einem Airbnb-Mitarbeiter sprechen möchtest, eine dringende Angelegenheit oder gar einen Notfall hast, solltest du Airbnb direkt kontaktieren, entweder über das Hilfe-Center oder über die Notfall-Telefonnummern.

Im Tutorial findest du eine kurze Anleitung fürs CC, und im Willkommensbereich kannst du dich uns gerne selber vorstellen. Antworten auf bereits gestellte Fragen findest du häufig auch über die intelligente Suchfunktion; vielleicht hast du beim Formulieren deiner Überschrift bereits die automatischen Vorschläge bemerkt.

Die identische Frage wurde schonmal gestellt, die Antworten siehst du hier.

Gritta0
Level 10
Berlin, Germany

Hallo @Sebastian12,

 

ich kenn mich in der österreichischen Steuergesetzgebung nicht aus, würde dir aber gern helfen.

 

Bist du in Östereich ortsansässig oder Ausländer?

 

Dieses find ich ganz spannend:

http://www.wien-steuerberater.at/2825-Vermietung-durch-Auslaender-in-Oesterreich.html?kat_nr=12

 

Dann könnte dieses PDF vielleicht ganz hilfreich sein zu lesen:

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Umsatzsteuer/Allgemeines-zur-Umsatzsteuer/ust_Kleinu...

 

und evlt. auch diese Webseite:

http://www.wirtschaft.at/topthema/datum/2013/07/31/kleinunternehmer-erfordernisse-musterrechnung/

 

Wenn ich es also alles richtig verstanden habe, dann bist du in Östereich als Vermieter grundsätzlich erst mal Unternehmer. Wenn du aber im Inland ortsansässig bist und deine Umsätze unter 30.000 Euro pro Jahr liegen, dann kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Brauchst also keine 10 % USt abzuführen.

 

Statt einer Firma gibst du deinen Namen an. Außerdem füge noch den Hinweis hinzu: Bezahlt über airbnb, Zahlung erhalten am XX.XX.XXXX (Tag an dem das Geld bei dir eingegangen ist und zwar Brutto inklusive der Gastgebergebühr).

 

Kann das jemand bestätigen? Ist das so richtig?

 

Eine echte Rechts- oder Steuerberatung kann dir hier leider niemand geben, außer einer der Gastgeber hier ist zufällig selbst Steuerberater. 🙂

 

Hoffe es hilft.

 

LG Gritta

 

Gritta0
Level 10
Berlin, Germany

Hallo @Sebastian12,

 

vielleicht kommen wir deinem Problem auch noch etwas näher, wenn du uns mehr über dich sagst. Also wie du z.B. deinen Einnahmen versteuerst. Warum ich das frage? Wegen diesem Link (hatte ich schon mal gegeben, aber ganz vergessen):

 

http://www.tipps-vom-steuerberater-fuer-vermieter.at/content/vermieter/steuerlicher_%C3%BCberblick_z...

 

So jetzt aber Gute Nacht!

Gritta

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