Einkommenssteuer Airbnb

Corinna99
Level 2
Berlin, Germany

Einkommenssteuer Airbnb

Hallo, 

 

wenn ich mein Einkommen, welches ich mit Vermietungen über Airbnb erzielt habe, versteuern möchte (Einkommenssteuererklärung Anlage V), bezieht sich der prozentuale Anteil dann auf das Payout, das Payout+Gebühr oder das Payout+Gebühr+Reinigung?

 

Herzlichen Dank

3 Antworten 3
Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Corinna99 .. ich kenn mich zwar mit Steuerbelangen in DE nicht aus .. aber .. hast du denn das Einkommen für die Reinigung erhalten?

 

 

Walter224
Level 3
Zirl, Austria

In AT das gesamte von Airbnb erhaltene Entgeld. 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Corinna99 

 

in DE zählen alle Einnahmen abzüglich der darauf zuordenbaren Kosten.

 

Wenn Du also eine Reinigungspauschale oder eine Zusatzgebühr für Bettwäsche oder ähnliches verlangst (dies also zusätzlich über das System aufgeschlagen wird) dann sind das natürlich auch Einnahmen. 

 

Die von Airbnb bereits abgezogene Service-Gebühr (für den Gastgeber) wäre richtigerweise als Kosten zu erfassen, analog dazu wären die eingegangen Zahlungen zuzüglich der Service-Gebühren Deine tatsächlichen Einnahmen. Allerdings wird in der Praxis einfachheitshalber oft die Verkürzungsmethode angewandt, d.h. alles was auf Deinem Konto von Airbnb eingeht, sind Einnahmen (die Gebühren sind dann bereits abgezogen).

 

Hierzu gibt es bereits dutzende von sehr informativen Beiträgen, stöbere einfach mal etwas hier im CC und gib als Suchbegriff "Einkommensteuer" oder "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" ein und dort wird Deine Frage sicherlich beantwortet.

 

@Corinna99 ,

 

wenn diese Deine erste Steuererklärung mit Airbnb-Einkünften ist, dann empfehle ich dringend hierzu einen Steuerberater aufzusuchen, der sich etwas Zeit nimmt und Dir alles erklärt, so dass Du es nächstes Mal selber machen kannst. Die Investition lohnt sich auf jeden Fall, erstens vergisst Du dann auch keine Ausgaben, die u.U. auch absetzbar sind, aber an die Du gar nicht gedacht hättest und zweitens bist Du damit auf der sicheren Seite was die Eintragung auf dem Formular selber betrifft und die Steuerberatungskosten kannst Du natürlich auch als Ausgaben geltend machen (allerdings erst in dem Jahr, in dem sie auch bezahlt wurden).

 

Viel Glück dabei

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