Ich muss vorweg schicken, dass wir hier keine steuerliche Beratung leisen dürfen – insofern erfolgt hier reiner Erfahrungsaustausch.
Jeder Steuerfall kann ganz individuell sein, insofern ist es schwierig, da zu vergleichen. Aber ich sehe hier eine gewisse Übereinstimmung zu Fällen, die ich auch schon hatte.
Vielleicht sieht das euer Steuerberater auch zu kompliziert (ich weiß aber nicht). Bei uns jedenfalls genügen die standardmäßigen Belege von Airbnb, und wurden auch nach Steuerprüfung problemlos vom FA anerkannt.
Wenn ihr eine Eigentümergemeinschaft seid, gibt diese keine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“ ab, und auf Basis dieser erfolgt dann die individuelle Besteuerung („Anteile an Gemeinschaften“ in Zeile 25 der ersten Anlage V)?