Fake-Kamera kann rechtswidrig sein

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Fake-Kamera kann rechtswidrig sein

Auch eine nichtaufnehmende Fake-Kamera kann rechtswidrig sein,

wie in CIO vom 3.4.2019 zu lesen ist:

https://www.cio.de/a/vorsicht-eine-fake-kamera-kann-rechtswidrig-sein,3546668?tap=ff45188c6bdb92cc8f...

4 Antworten 4
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Das erinnert mich an das Urteil bezüglich der Fake-Waffe, die im Hundekorb zum Spielen lag.

Der Schuss ging ganz übel nach hinten los.

Beim genaueren Studieren des Materials, z. B. die Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung bei einer Videoueberwachung nach der DS-GVO, Informationen zum Herunterladen in

https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/dsgvo/transparenzanforderungen-und-hinweisbeschilderung-...

habe ich viele auch mir unbekannte Aspekte notiert.

 

Z. B. dass ein allgemeiner Text auf dem Hinweisschild bei der Kamera,
der auch ueber den Zweck der Videoueberwachung beinhalten muss wie
"Zu Ihrer / unserer Sicherheit" ist zu plakativ und nicht geeignet,
"Verarbeitungszweck Schutz des Eigentums (Vandalismus, Einhaltung des Hausrechts)"
waere aber ok.

 

Folgende Angaben sind zwingend auf dem Hinweisschild anzugeben:
* Umstand der Beobachtung z.B. durch ein Piktogramm des Kamerasymbols
* Identität des für die Videoüberwachung Verantwortlichen Angaben gem. Art. 13 Abs. 1 lit. a, d.h. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. seines Vertreters (dabei genügt die Angabe der Funktion, der Name ist nicht zwingend anzugeben)
* Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) sofern ein bDSB bestellt, sind dessen Kontaktdaten anzugeben, Art. 13 Abs. 1 lit. b
* Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Art. 13 Abs. 1 lit. c (s.a. weitere Erläuterungen)
* Angabe des berechtigten Interesses, sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f beruht, sind die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden gem. Art. 13 Abs. 1 lit. d anzugeben
* Dauer der Speicherung für die personenbezogenen Daten oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, Art. 13 Abs. 2 lit. a
* Hinweis auf Zugang zu den weiteren Pflichtinformationen gem. Artikel 13 Absatz 1 und 2 DS-GVO (wie Auskunftsrecht, Beschwerderecht, ggf. Empfänger der Daten).

 

Ich muss zugeben, dass ich dies noch nicht rechtskonform realisiert habe!!!

 

Und ich habe noch kein einzigen Hinweisschild gesehen, dass dies rechtskonform realisiert,
weder bei Kemaras in Tankstellen, Bahnhoefen, Rathaeusern, Polizeistellen.

 

Vielleicht waere dies ein interessantes Betaetigungsfeld fuer die Abmahnmafia?

 

Andererseits werde ich, wenn mich mal wieder ein Verwaltungsheini nervt, seinen Chef auf
das rechtswidrige Anbrigen der Kameras in seinem Amt hinweisen und rechtskonforme
Hinweise fordern.

 

Hinweisschild einer VideokameraHinweisschild einer Videokamera

Gabi37
Level 10
Germany

@Veronica-and-Richard0 

Danke, sehr interessant, da müssen in nächster Zeit aber viele Schilder ausgetauscht werden ! zumindest beim Conrad gibt es auch noch keine DSGVO konformes Schilder.

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Hm, und wenn ich mit Google-Glass-Videobrille durch die Gegend laufe, muss

ich mir dann so ein Schild auf die Stirn kleben?

Platz ist ja genuegend da 🙂

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