Ferienhaus (zweitwohnsitz) vermieten in Frankereich

Ferienhaus (zweitwohnsitz) vermieten in Frankereich

Wer kann uns Tipps geben was in diesem Fall besonders zu beachten ist!

 

2 Antworten 2
Gabi37
Level 10
Germany

@Ralf5  vielleicht kannst/magst Du was dazu sagen?

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Susanna262 ,

 

ich hatte bis vor anderthalb Jahren ein Ferienhaus in Frankreich, hatte dieses aber nur gelegentlich vermietet.

 

Neuerdings (ab 2019 glaube ich, bin mir aber nicht sicher) werden von Airbnb die Mieteinnahmen von französischen Objekten an die französischen Steuerbehörden weiter gegeben, d.h. du brauchst eine französische Steuernummer, damit Du Deine Einnahmen dort versteuern kannst (für Ausländer mit geringem steuerlichen Einkommen) gibt es Sonder-Regelungen. Am besten Du konsultierst eine französischen Steuerberater (evtl. einen zweisprachigen aus dem Elsass).

 

Hinzu kommt noch taxe de séjour (Tourist-Steuer), die je nach Gemeinde bzw. Departement unterschiedlich hoch ausfällt. Hier würde ich mich beim örtlichen Office de Tourisme oder bei der Mairie erkundigen.

 

Ansonsten brauchst du jemanden Deines Vertrauens vor Ort, der kleinere Hausmeister- und Reinigungstätigkeiten (Heizung defekt, Bettwäsche waschen, Putzen, etc.) übernimmt. Eine alleinige Betreuung von der Ferne aus (und dann das Wäsche waschen und Putzen den Gästen überlassen, auch wenn es im Inserat so definiert wäre) wird auf Dauer nicht funktionieren.

 

Evtl. muss auch bei der Gebäudeversicherung die Vermietungstätigkeit angegeben werden. Vielleicht gibt es ja spezielle Auflagen.

 

Je nach Region gibt es evtl. so eine Art "Zweckentfremdungsverbot" oder man braucht eine spezielle Vermieter-Lizenz, würde ich ebenfalls bei der Gemeinde (Mairie) erfragen.

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