Ferienimmobilie verkauft

Beantwortet!

Ferienimmobilie verkauft

Ich habe unser Ferienhaus verkauft. Der Käufer würde gerne das Inserat nebst Buchungen so übernehmen wie es ist. 

Geht das bei airbnb?

 

1 Beste Antwort
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Daniel8030 , Gastgeber*innen müssen sich ihre Reputationen immer selber erarbeiten.

Um die bestehenden Buchungen übergeben zu können, müsstest du den Käufer zum Co-Host machen.

 

Letzten Endes muss er (für neue Buchungen) aber das Inserat neu aufbauen.

Beste Antwort im Originalbeitrag ansehen

9 Antworten 9
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Daniel8030 , Gastgeber*innen müssen sich ihre Reputationen immer selber erarbeiten.

Um die bestehenden Buchungen übergeben zu können, müsstest du den Käufer zum Co-Host machen.

 

Letzten Endes muss er (für neue Buchungen) aber das Inserat neu aufbauen.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Daniel8030 

 

dieses Thema wurde bereits sehr oft im englischsprachigen CC diskutiert, insbesondere Amerikaner verkaufen öfters mal ihre Häuser und wollen dann das Airbnb business gleich mit verkaufen und das Inserat an den Eigentümer der Immobilie übertragen. Das geht natürlich nicht. Mir ist ein einziger Fall in Erinnerung, wo eine Übertragung des Inserats von Airbnb durchgeführt wurde: es ging um eine Ferienhaus in USA, welches vom Vater an die Tochter vererbt wurde (die Tochter hatte das Inserat auch zuvor schon verwaltet) war eine sehr langwierige Prozedur, ich glaube es waren auch Rechtsanwälte involviert.

 

Die Idee von @Till-and-Jutta0 mit dem Co-Host finde ich interessant, würde aber eher dazu tendieren (wenn ich der neue Eigentümer wäre) es anders herum zu machen, der neue Eigentümer könnte Dich dann zum Co-Host machen (ich glaube, dass man dann ebenfalls noch die vorherigen Bewertungen im Insert sieht, bin mir aber nicht sicher). 

 

Die Neuanlage könnte man etwas vereinfachen, indem man zumindest schon mal alle Textpassagen (Beschreibung, Sonstige Hinweise, Nachbarschaft, Hausregeln, etc.) in Word kopiert und der neue Eigentümer kann sie dann von dort wieder in sein neues Inserat kopieren. 

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Daniel8030, wenn ich diese Problem hätte, würde ich wie folgt vorgehen:

 

- ich würde das bestehende Inserat weiter aktiviert lassen, aber den Kalender blockieren

- dann würde ich auf den neuen Besitzer ein identisches Inserat einstellen, und Ihm den gleichen Titel geben, und dem Titel vorangestellt "ehemalige ...(Titel des alten Inserates)..."

- Im Einführungstext würde ich schreiben, dass man die Bewertungen des alten Inserates lesen kann wenn man dem Link folgt

- Im neuen Inserat würde ich dann bei den Inseratseinstellungen bei "benutzerdefinierter Link" den link zum alten Inserat eintragen.

 

Das ist zwar nur ein Behelf, aber die Gäste haben die Möglichkeit auf die alten Bewertungen zuzugreifen.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Jörg8 Mit dem benutzerdefinierten Link kannst du eine angepasste URL für dein eigenes Inserat anlegen, aber nicht auf ein fremdes Inserat verlinken.

https://www.airbnb.de/help/article/2575/wie-kann-ich-einen-individuellen-link-f%C3%BCr-mein-inserat-...

 

Und auch das Einfügen fremder Links in der Inseratsbeschreibung (selbst wenn es Airbnb-Adressen sind) mag das System nicht und wird angemahnt.

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

Tja, @Till-and-Jutta0 , das ist hier nun Definitionssache. Der abgebende Verkäufer wäre damit einverstanden, den Account abzugeben, da er ihn nicht mehr braucht.

 

Folgendes steht in den Richtlinien:

Gastgeber mit mehreren Inseraten können also für jedes ihrer Inserate einen Link erstellen.

 

Wenn nun der neue Gastgeber Co-Gastgeber beim alten Inserat wird, welches noch aktiv ist, aber der Kalender blockiert, ist er ebenso Gastgeber des anderen Inserates, wie wir vor kurzem ja live miterlebt haben als der Co Gastgeber seinen superhost verloren hat.

 

Ich kann hier also keinen Verstoß gegen die AGBs sehen.

 

Das hatte ich allerdings vergessen dazu zu schreiben, dass der neue Besitzer Co Gastgeber beim alten Inserat werden muss.

 

Es sind alle Bedingungen erfüllt die die Richtlinien vorsehen.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Jörg8 Das ist kein AGB-Problem, sondern ein technisches:

Die benutzerdefinierten Links zeigen grundsätzlich auf das eigene Inserat.

Freie Links im Inseratstext werden automatisch moniert, mit der Drohung, dass das Inserat deaktiviert wird.

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Till-and-Jutta0, das ist alles klar, mit folgendem Satz fängt die Richtlinie an:

 

Gastgeber können eine personalisierte Webadresse erstellen, um Nutzer über einen benutzerdefinierten Link zu ihrem Inserat weiterzuleiten.

 

Wenn Daniel nach dem Verkauf sein Inserat online lässt, aber den Kalender blockiert, ist es weiterhin ein aktives Inserat, wie es die Richtlinie vorschreibt. Wenn Der Neue Besitzer Co-Gastgeber bei Daniels Inserat wird, ist er per Definition von Airbnb verantwortlicher Gastgeber für dieses Inserat.

 

Der Neue erstellt ein neues Inserat wie oben beschrieben. Jetzt kann er richtlinienkonform einen benutzerdefinierten Link bei seinem neuen Inserat einstellen und auf sein anderes Inserat (Co-Gastgeber) verweisen und die Gäste dort hinführen (zu den Bewertungen).

 

Nirgends in der Richtlinie steht, dass das Ziel der Weiterleitung auf sein anderes Inserat dem Zwecke der Buchung dienen muss. In diesem Fall dient die Weiterleitung auf sein anderes Inserat der Information seiner Gäste bezüglich bisheriger Bewertungen.

 

Auf der anderen Seite kann er einen benutzerdefinierten Link im alten Inserat (mit Bewertungen) zur neuen Seite machen, mit der Intention den Gast auf das neue Inserat zu leiten, bei dem der Gast buchen kann.

 

Das ist genau die Intention des benutzerdefinierten Links, dass man Gäste auf weitere eigene Inserate leiten kann, es wurde expli. In den Richtlinien ist explizit geschrieben:

 

Jede Adresse ist nur gültig, solange das Inserat oder das Nutzerkonto aktiv ist, und kann ihre Gültigkeit verlieren, wenn das Inserat oder das Nutzerkonto aus irgendeinem Grund deaktiviert oder von Airbnb entfernt wird.

 

Es steht nichts davon drin, dass eine Unterkunft buchbar sein muss, oder dass der Link nur zum Zwecke der Buchungsmöglichkeit verwendet werden darf.

 

Er führt den Gast von einem seiner Inserate zum anderen und zurück, genau dafür wurde dieser Link geschaffen.

 

Das ist wie bei den Paragraphen vor Gericht, man muss sie genau lesen, und dann überlegen wie man diese für die eigene Verwendung am besten ausgelegt werden können.

 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Jörg8  schrieb:

Nirgends in der Richtlinie steht, dass das Ziel der Weiterleitung auf sein anderes Inserat dem Zwecke der Buchung dienen muss.

@Jörg8 , ich befürchte, du verstehst nicht wie das technisch läuft (oder wir reden grandios aneinander vorbei). Es geht einfach nicht, egal was in den AGBS steht:

 

Du kannst lediglich den angezeigten Text ändern (hinter airbnb.com/h/). Und egal was du da reinschreibst: wenn du später auf den Link klickst, verweist dieser STETS auf dein eigenes Inserat.

 

benutzerdefinierter Linkbenutzerdefinierter Link

Das mit den benutzerdefinierten Links macht also gar keinen Sinn (oder ich verstehe was miss).

 

Aus https://www.airbnb.de/help/article/2575/wie-kann-ich-einen-individuellen-link-f%C3%BCr-mein-inserat-...

„Gastgeber können eine personalisierte Webadresse erstellen, um Nutzer über einen benutzerdefinierten Link zu ihrem Inserat weiterzuleiten.“

 

Da steht nichts von „auf weitere eigene Inserate leiten

Das ist nicht AGB-Sprech, sondern HTML-Technik.

Es soll dir nur für Werbezwecke erleichtern, anstatt der kryptischen Nummer eine sprechenden Text verwenden zu können (z.B. für Visitenkarten).

 

Falls du dich mit HTML auskennst:

<a href="https://www.tagesschau.de/">ARD Tagesschau</a>

 

Airbnb lässt dich einen Teil von „ARD Tagesschau“ ändern (nicht mal den ganzen Text). Am eigentlichen Link https://www.tagesschau.de/ ändert sich aber nichts.

 

Beispiel: www.joergs-tagesschau.de verweist immer noch zur ARD.

 

 

Oder sprichst du von einem freien Link im Text?

 

Das geht natürlich technisch. Aber sobald du irgendeinen Link im Text eingibst, merkt das System das automatisch und fordert dich auf, diesen wieder zu entfernen (sonst würde dein Inserat deaktiviert).

 

Früher konnte man wenigstens noch Airbnb-eigene Links eingeben (eben zu dem Zweck, auf andere Inserate oder auf Hilfetexte zu verweisen). Aber mittlerweile geht selbst das nicht mehr.

 

 

Ich verwende z.B. Parallelinserate, die unterschiedlichen Zwecken dienen. Früher verwies ich auf das jeweils andere Inserat, falls der Besuchszweck nicht passen sollte. Leider wurde mir diese Möglichkeit jetzt genommen.

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Till-and-Jutta0,

 

Das man keinen link mehr in die Inseratsbeschreibung mehr einfügen kann wußte ich nicht, denn früher ging es. Dann funktioniert es natürlich nicht, denn so war es von mir gedacht.

 

 

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts