Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
Letzte Antwort
Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
Letzte Antwort
Liebe Community Mitglieder,
letztes Jahr haben wir unser kleines renovierungsbedürftiges Häuschen gekauft. Um die Renovierungen zu finanzieren und den Hauskredit schneller abzuzahlen wohnen wir nur im Erdgeschoss und vermieten die oberen Stockwerke über AirBnb. Zusätzlich helfen wir meinen Eltern und vermieten bei denen ebenfalls zeitweise drei Zimmer über Airbnb.
Alle AirBnb Einkünfte haben wir immer gründlich mit Belegen bei der Steuererklärung angegeben. Wir haben gestern Post vom Finanzamt erhalten, in dem diese uns die Steuernummer für die Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes (GbR) mitgeteilt haben. Die Bezeichnung des Betriebs ist "kurzzeitige Vermietung". Wir haben aber niemals eine GbR gegründet oder eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt.
Wir sind nun etwas erstaunt über den Vorgang und wollen keine GbR sondern weiterhin als Privatperson vermieten. Nun zu unseren Fragen wo wir Eure Hilfe benötigen:
Danke im Voraus für Eure Feedback.
Viele Grüße
Limo
Auwe, das klingt fast wie Willkür, @Limo2.
Da würde ich mir einen guten Steuerberater nehmen.
Ich weiß einen in Baden-Württemberg.
.
Hallo @Limo2 ,
Ich habe in einem Forum gelesen, dass bei einer GbR unser Häuschen als Betriebsvermögen gezählt wird und wir es nach 10 Jahren nicht mehr steuerfrei verkaufen können. Stimmt dies?
Ja das stimmt, allerdings nicht genau im Zusammenhang mit Deiner Formulierung. Liest dir mal §23 EStG „Private Veräußerungsgeschäfte“ durch.
Daß das Finanzamt Personen zu einer GbR erklärt habe ich noch nie gehört, aber das muß nichts bedeuten. Daß Euch das Finanzamt als „Betrieb“ bezeichnet ist ganz gefährlich. Denn davon ist womöglich nicht nur Eure Immobilie betroffen sondern auch die Eurer Eltern.
Was Du jetzt brauchst ist ein
Steuerberater
Dieser Steuerberater muß mindestens 20 Mandanten haben die Kurzzeitvermietung betreiben und er muß schon an mehreren Außenprüfungen teilgemommen haben, sonst hat das keinen Sinn. Laß Dir von einem Homesharingclub einen StB empfehlen oder frage @Till-and-Jutta0. Um in Deinem Fall einen sinnvollen Rat zu erteilen, müßte man sich mit Dir eine Stunde über die persönlichen Verhältnisse unterhalten. Das machst Du dann am Besten gleich mit dem Steuerberater.
Das Finanzamt ist immer schnell bei Hand, um einen "Betrieb" festzustellen - musste ich auch erfahren, als ich mir einige PV-Module aufs Dach montieren liess, um Strom für den Eigenbedarf zu produzieren.
Wie gesagt: Helfen kann wohl nur ein Steuerberater, eventuell auch ein Anwalt.
Frühstücksservice ist das Problem.
Damit wird aus einer privaten Zimmervermietung eine gewerbliche.
https://www.deutschertourismusverband.de/service/recht-im-tourismus/gewerbeanzeige-und-steuern.html
Sucht euch einen Steuerberater wie schon in den anderen Beiträgen empfohlen.
.
@Jarg0, sehr interessanter Artikel, vielen Dank.
Empfehlenswert zu Lesen für alle die Frühstück anbieten.
@Ute36, @Jarg0, @Claudia-Simone0, @Till-and-Jutta0
Super vielen Dank Euch allen für Euer schnelles Feedback, bin jetzt schlauber und werde mich an meinen Steuerberater/ Finanzamt wenden 🙂