Hallo @Patricia-and-Arwed0, "Mietverträge" im klassischen Sinne gibt es bei einer Beherbergung nicht. Von uns wurde mal so ein "Mietvertrag" als Nachweis für den Mietausfall bei einem Versicherungsfall verlangt. Ging natürlich nicht. Ich habe dann die Tatsache einer Beberbergung erklärt, auf den Link mit unseren Inserat verwiesen, sowie auf die Preise im Kalender.
Theroretisch könnte man natürlich die einzelnen Buchungsbestätigungen als Beherbergungsverträge verstehen. Vielleicht sprichst du mal direkt mit dem Finanzamt. Du kannst ja auch eine Excel-Tabelle mit den Buchungen und Umsätzen rauslassen.