Finanzamt

Patricia-and-Arwed0
Level 2
Frankfurt, DE

Finanzamt

Hallo, 

 

wir haben eine Wohnung in Spanien, die wir vermieten und dementsprechend in unserer Steuererklärung eingegeben haben. Jetzt fragt uns das Finanzamt nach den Mietverträgen. Gilt nicht das Abschließen einer Buchung über airbnb als Mietvertrag? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? steht irgendwo etwas darüber in der Hilfe-Center vom airbnb? ich finde nichts.  

 

Vielen Dank für eure Antwort! 

LG

Patricia 

3 Antworten 3
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Patricia-and-Arwed0, "Mietverträge" im klassischen Sinne gibt es bei einer Beherbergung nicht. Von uns wurde mal so ein  "Mietvertrag" als Nachweis für den Mietausfall bei einem Versicherungsfall verlangt. Ging natürlich nicht. Ich habe dann die Tatsache einer Beberbergung erklärt, auf den Link mit unseren Inserat verwiesen, sowie auf die Preise im Kalender.

Theroretisch könnte man natürlich die einzelnen Buchungsbestätigungen als Beherbergungsverträge verstehen. Vielleicht sprichst du mal direkt mit dem Finanzamt. Du kannst ja auch eine Excel-Tabelle mit den Buchungen und Umsätzen rauslassen.

Patricia-and-Arwed0
Level 2
Frankfurt, DE

Hallo @Till-and-Jutta0

 

vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte dem Finanzamt bereits mit den Unterlagen der Steuererklärung die Buchungsbestätigungen als Nachweis zugeschickt. Aber Du hast Recht, ich werde dann direkt anrufen und es telephonisch klären. Ich lasse es Euch gerne wissen, was es wird 😉 

 

Viele Grüße

Patricia 

Ich habe in 22 Jahren Spanien-Ferienvermietung noch nie einen Mietvertrag ausgestellt, nur Buchungsbestätigungen.

Mietvertrag braucht man hier nur bei Langzeitvermietung ab 3 Monaten.

 

saludos, Ilona.

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