Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Ich bekam eben diese Anfrage:
"Hallo, ich suche für einen Kollegen aus Sambia eine Unterkunft während der Agritechnica im Novemb(PHONE NUMBER HIDDEN).). Da die Reise über unsere Firma bezahlt wird und es auch einfacher ist, die Unterkunft von Deutschland aus zu buchen: kann ich das für ihn machen oder muss die Buchung direkt von der Person kommen, die die Unterkunft nutzen wird? Über eine kurze Rückmeldung wäre ich dankbar." (folgt Name und Adresse der Firma in Bonn)
Ich habe wie folgt geantwortet:
"Hallo T.,
normalerweise muss ein Gast bei Airbnb selbst angemeldet sein und selbst buchen/bezahlen. Es gibt aber auch die Möglichkeit von Buchungen/Bezahlung durch eine Firma für einen Mitarbeiter.
Ich denke, das trifft in deinem Fall zu. Von mir aus sehe ich kein Hindernis, für deine Buchung. Ich habe die Reisedaten erst mal für dich 24 Stunden reserviert.
Gruß Antje"
Ist das so in Ordnung?
@Antje-Wilfried0, ich weiß ja nicht ob du bei Airbnb Geschäftsreisen registriert bist, da gelten andere Regeln. So wie ich die Anfrage sehe, hat er dich ganz normal über Airbnb angeschrieben und hier gelten die von Dir genannten Regeln.
Bei den Geschäftsreisen sind die Firmen bei Airbnb registriert und fragen nicht in dieser Art und Weise an, ich vermute der Gast hat von Airbnb Geschäftsreisen gehört, weiß aber nicht wie das funktioniert.
Hallo @Antje-Wilfried0, ich vermute, dass der Buchende nicht als Geschäftsreisender registriert ist. Und dann handelt es sich um eine unzulässige Drittbuchung. Die hätte ich abgelehnt, da nur Ärger.
Als Gastgeber muss man meines Wissens nicht besonders dafür registriert sein, d.h. auch Dritte als Geschäftsreisende können bei dir jederzeit buchen – aber eben nur wenn sie wie o.g. registriert sind.
Nicht verwechseln mit Business Travel Ready – das ist was ganz anderes. Und betrifft tatsächlich den Gastgeber.
Übrigens: Wie reservierst du Reisedaten für eine bestimmte Person?
@Till-and-Jutta0, natürlich ist buisness travell ready = Geschäftsreisen
Und natürlich musst du dich dafür registrieren Lassen, 24 Stunden check-in Premiumservice mit sorgfaltspflicht:
und nur hier sind Buchungen für dritte erlaubt.
Seufz ... Ich versuche nochmal @Till-and-Jutta0s Beitrag deutlicher zu machen: Eine Firma kann sich beim business travel program von Airbnb registrieren lassen. Dort gibt es verschiedene Funktionen für einen travel manager, u.a. kann er die Reisen für andere Mitarbeiter verwalten und nur in diesem Programm sind Drittparteibuchungen ohne Rücksprache mit Airbnb möglich.
Und nur eine Unterkunft kann business travel ready sein, das ist der Fall, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen; ähnlich wie beim Superhost also einfach ein Status.
Angestellte oder travel manager von Firmen, die beim business travel program registriert sind, fragen ganz normal an - der Gastgeber kriegt kaum etwas davon mit, außer natürlich über den Text.
Um zum Fall zurückzukommen; ich glaube auch nicht, dass sie beim business travel program registriert sind, daher einfach mal abklären.
Hallo Leute,
Dank an alle für Eure Rückmeldungen!
Unser Appartment erfüllt die Anforderungen für business people und hat auch das Business-Logo von Airbnb.
Ja, ich glaube auch nicht, dass diese Firma als Businesskunde bei Airbnb registriert ist. Diese Möglichkeit gibt es noch nicht lange. Allerdings waren die Anfrage mit Firmenanschrift und die nachfolgende Kommunikation per Telefon und Mail transparent und vertrauenswürdig. Wir haben die Buchung deshalb angenommen.
Die vorläufige Reservierung der Reisedaten lief über den Button "Vorab bestätigen".
Ich weiß nicht, ob uns Airbnb deswegen sanktioniert.
Wenn es mit dieser Buchung Probleme gibt, werde ich mich melden.
Gruß Antje
Hallo @Antje-Wilfried0, @Florian-and-Theresa0, @Till-and-Jutta0 @Jörg8, @Andrea1. Ähnliches Problem hatte ich Letztens auch. Ich biete sowohl "privat" als auch im buisiness-travel an und konnte ich nicht erkennen, ob es sich bei dieser Buchung nun um eine "private" und somit unerlaubte Drittbuchung oder um eine aus dem Buisiness-Bereich und somit korrekte Buchung handelte. Bisher konnte mir keiner eine Antwort auf die Frage geben, ob und wie diese Arten von Buchungsanfragen bzw Sofortbuchungen von mir als Host zu unterscheiden sind, so dass ich darauf entsprechend reagieren kann. Weiß jemand mehr als ich?
@Andrea1, nein das haben @Till-and-Jutta0 nicht geschrieben, sie haben geschrieben:
Als Gastgeber muss man meines Wissens nicht besonders dafür registriert sein, d.h. auch Dritte als Geschäftsreisende können bei dir jederzeit buchen – aber eben nur wenn sie wie o.g. registriert sind.
Und diese Aussage kann einfach nicht korrekt sein. Es gibt Regeln für "normale private" Gastgeber:
Drittbuchung nicht zulässig
und es gibt Regeln Geschäftsreisen Drittbuchung zulässig.
Definition Geschäftsreise laut Hilfe:
1. Eigene Startseite für Geschäftsreisen
2. Buchender muss als Firma für Geschäftsreisen registriert sein
3. Inserat muss Aktentaschensymbol für Geschäftsreisen haben und dafür registriert sein
Nur wenn ALLE diese Aspekte erfüllt sind ist es eine Geschäftsreise, NUR dann gelten die Regeln für eine Geschäftsreise, NUR dann sind Drittbuchungen möglich.
Das ganze Jahr weist ihr alle hier daruf hin, dass Drittbuchungen nicht zulässig, und nun wird hier erzählt, dass wenn eine Firma als Geschäftsreisender registriert ist, du als Gastgeber nicht registriert sein muss und die Firma bei dir Drittbuchungen vornehmen darf, ohne dass du weisst dass es sich um eine Geschäftsreise handelt.
Wie um alles in der Welt sollte das funtionieren, dass für den Buchenden ein anderes Regelwerk gilt als für den Gastgeber.
Weiter heißt es in der Hilfe:
Also ich fasse zusammen, Drittbuchungen sind privat nicht zulässig aber bei Geschäftsreisen schon, der Gastgeber erfährt aber nicht ob es sich um eine Geschäftsreise handelt oder nicht, wie dass möglich sein das müßt ihr mir mal erklären. Woher soll ich denn nun wissen ob es eine korrekte oder unzulässige Drittbuchung ist?
Klar kann ein "Geschäftsreisender" auf seinen Namen eine Geschäftsreise auch bei allen buchen, aber nicht als Drittbuchung für Geschäftsreisende, ansonsten sind die unterschiedlichen Regeln für Drittbuchungen kompletter Unsinn. Und das posting von @Lisa1 bestätigt genau diesen Widerspruch, aber sie ist registriert für buisness travel, daher bleibe ich bei meiner Aussage, dass man für Drittbuchungen registriert sein muss.
Und genau dies habe ich in meinem ersten Post in kurzform geschrieben.
doppel Seufz @Florian-and-Theresa0, so geht es mir auch wenn euch alten Hasen die Widersprüchlichkeiten der gemachten Aussagen erklären muss.
Ich geb’s auf. Die Hilfstexte sind in der Tat uneindeutig.
Vielleicht irre ich mich ja auch. Aber kann ich nicht – auch wenn ich nicht „BTR-ready“ bin – eine „Geschäftsbuchung“ annehmen?
Das eine (technische Ausstattung) hat doch mit dem andern (genehmigte Drittbuchung) nichts zu tun.
Die Frage spielt zum Glück bei @Antje-Wilfried0 keine Rolle, da sie eh "BTR-ready" sind.
@Till-and-Jutta0, nach meinem Verständnis, wenn ich alle Hilfstexte zu Geschäftsreisen durchlese, geht es in aller erster Linie um die Rechnungsstellung. Du kannst diese Reise als Geschäftsreise markieren, dann bekommst du Rechnungen die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen ausgestellt auf die Firma, das ist für Firmen das wichtigste.
Nach meinem Verständnis hat die Firma nun 2 Möglichkeiten:
1. Buchung als Buisnesstravel, geht nur bei buisness-travell ready Gastgeber, hier gelten die Buchungsregeln für Buisness Kunden.
2. Buchung des Gastes unter eigenem Namen (trotzdem Rechnungsstellung als Geschäftsreise), hier gelten die Buchungsregeln für private Gastgeber.
Aber das ganze ist wieder einmal ein unausgegorener Schnellschuß von Airbnb.
Jörg schrieb: nach meinem Verständnis ... geht es in aller erster Linie um die Rechnungsstellung.
Und hieraus entsteht möglicherweise die Verwirrung in dieser Diskussion. Denn BTR www.airbnb.de/business-travel-ready hat überhaupt nichts mit der Rechnungsstellung für den Buchenden zu tun, sondern ausschließlich mit der technischen Ausstattung der Unterkunft. Wir sollten den Begriff BTR nicht gleichsetzen mit Geschäftsreisen, denn er wird für was anderes verwendet.
Wäre allerdings schade, wenn "Geschäftsreisen" nur bei BTR-Unterkünften gebucht werden könnten.
BTR hat NICHTS mit BTP zu tun.
BTR ist ein Gütesiegel. BTP ein Verwaltungsmodus.
Drittbuchungen sind IMMER nach (!) Rücksprache mit dem CSX möglich, wenn sich der Buchende bereit erklärt für den Reisenden die Haftung zu übernehmen.
BTP ist also auch eine vorweggenommene Haftungserklärung.
[*auf Wunsch editiert]
@Florian-and-Theresa0, also nachdem in der Community immer allen klar gemacht wurde, dass Drittbuchungen generell verboten sind (das wurde selbst in der gleichen Diskussion hier von @Till-and-Jutta0 unwidersprochen eingestellt), nun das posting kommt, dass Drittbuchungen IMMER nach Rücksprache erlaubt sind, ist für mich der Zeitpunkt gekommen mich aus der Diskussion auszuklinken.
Da wundert es mich nicht mehr, dass Anfänger das System nicht verstehen, wenn in der community heute das Eine und morgen das Gegenteil erzählt wird.
@Florian-and-Theresa0, nu hoabts mi fast derschloagen mit BTR und CSX und BTP!!!
Da fällt mir nur noch ein alter Hit ein: MfG mit freundlichen Grüßen.....