(Firmen)Buchung für einen Dritten

Gabriele7
Level 5
Barcelona, Spain

(Firmen)Buchung für einen Dritten

Liebe Community,

ich bekam gerade eine Anfrage von einer Firma für eine Buchung für Auszubildenden, die vorübergehend in einer Zweigstelle arbeiten. 

Ich bin für Geschäftsreisende registriert, erfülle dahingehend alle Voraussetzungen!  Bei dieser Anfrage habe ich allerdings darauf verwiesen, dass die Ausbildenden bitte selbst buchen müssten.

Ich habe beim Profil der Assistentin die mich anschrieb, nachgesehen und da war keine Firma verzeichnet, noch nicht einmal ein Foto. Sie war unter ihrem Namen und nur mit E-Mail Adresse registriert. Fällt das nun unter Geschäftsreise? Sind in diesem Fall Drittbuchungen möglich?

Ich bin etwas ratlos!

 

11 Antworten 11
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Siehe die FAQ: Sind bei Airbnb Buchungen für Dritte zulässig?

https://community.withairbnb.com/t5/Tipps-Tutorials/FAQ-Sind-bei-Airbnb-Buchungen-f%C3%BCr-Dritte-zu...

Sprich:  Nur bei ausgewählten Mitarbeitern von Firmen, die am Geschäftsreisen-Programm von Airbnb teilnehmen.

Ich vermute, in diesem Fall ist dies nicht der Fall.

Gabriele7
Level 5
Barcelona, Spain

Danke @Till0&Jutta!

Ich denke auch, dass diese Firma nicht im Geschäftsreiseprogramm ist, zumindest nicht für ihre jungen Auszubildenten. 

Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

@Gabriele7 warum kompliziert wenn es auch einfach geht ? Wie @Till-and-Jutta0 bereits mitgeteilt haben gibt es die Möglichkeit eines Firmenprofil und Geschäftsreisen mit anreisende Mitarbeiter ohne Profil.

 

Der ursprüngliche Gedanke bei einer Drittbuchung ist eigentlich A bucht und kommuniziert nicht, daß A nicht anreist sondern B. In diesem Falle kannst du vor Ort die Aufnahme verweigern und wirst nicht von airbnb sanktioniert.

 

In deinem Fall jedoch fragt ein Mitarbeiter von seinem privaten Account für einen Azubi nach ob dieser bei dir nächtigen darf. Du weißt es nun und kannst selbst entscheiden obdu diese Anfrage über den Nachrichtenverlauf  oder sogar als fixe Buchungsabfrage akzeptierst.

 

Ich würde mir den Namen des Gastes, das Geburtsdatum, sowie alle relevanten Meldeinformationen für die offizielle Registrierung vorab einfordern und bestätigen lassen dass der Gast deine Hausregeln durchgelesen hat und akzeptiert.

 

So einfach ist das in diesem Falle mit einer Buchung für eine andere Person.aks die im Profil angegeben ist. 

 

Happy hosting und sonnige Grüße aus Portugal 

Jarg0
Level 10
Bad Zwischenahn, Germany

@Uwe25

 

Nein Uwe, so einfach ist es nicht. Bei einer Drittbuchung kann ABB jeder Verantwortung abschieben und man darf weder bei der Gastgeber Garantie noch bei eventullen Problemen mit dem tatsächlichen Gast Hilfestellung seitens ABB erwarten. Der Host muß darauf drängen das der anfragende Gast volle Veranwortung und Haftung für seinen tatsächlichen Besucher übernimmt.. Geht was schief, steht der Host allein da. Auch die Zugriff auf die Kaution dürfte ABB verweigern, (was sie sowieso in den meisten Fällen tun), weil der eigentliche Gast die Buchung nicht angetreten hat. Neben der Gefahr der Rückbuchung besteht auch immer noch die Gefrahr, das man sein Inserat gesperrt bekommt wegen Verletzung der ABB Terms.

 

Ich sage nicht das sows nicht gut gehen kann, aber im Schadensfall bekommt man es knüppelsdick.

 

"Die Regels sind die Regels", sagte mal ein bekannter Dschungelcamp König, und der Mann hat Recht.

 

Will man sich aus Ärger raushalten, macht man keine Drittbuchungen von Privatpersonen über ABB.

 

Mann kann natürlich Drittbuchungen über ein anderes Portal akzeptieren , aber das Riskio liegt bei einem selbst .

Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

Hallo Jarg, für mich ist das Glas immer halb voll und nicht halb leer ... Alles eine Frage der Einstellung und gesünder Menschenverstand ... Jeder Gastgeber sollte eine Hausratversicherung haben und dem Gast vor Ort, wie ich es mache ein Dokument vorlegen indem er seine Daten angibt (im Prinzip die Meldedaten) und unterzeichnet dass er sich an die Regeln (die wie im Inserat hier dann aufgezählt sind) hält und bei Verstoß unverzüglich vor die Tür gesetzt werden kann sowie für anfällige Schäden aufkommen muss.

 

Ich hatte noch nie Probleme mit solchen Buchungen (Firma für Mitarbeiter denn das wirft dann ein schlechtes Licht auf den Mitarbeiter = erwähnen das der AG informiert wird) oder Mutter für Ihr Kind ohne eigenem Profil (18 Jahre für Schulbesuch in einer anderen Stadt während den Sommerferien zum Lernen) 

 

 

Jarg0
Level 10
Bad Zwischenahn, Germany

@Uwe25

Jeder Gastgeber sollte eine Hausratversicherung haben

 

Die gilt nicht immer. Bei Ferienwohnungen Z.B. oder Ferienimmobilien. Und sie zahlt auch nicht bei von Gästen verursachten Schäden, weil dafür die Privathaftplicht des Gastes in Anspruch genommen werden muß, sofern dieser eine hat und diese keien Auschlußklauseln bei Mietobjekten aufweisst.

 

Die Hausratsversicherung kann man in der eigenen Wohnung anbieten, und sollte dann den Gast verschweigen. Für externe Wohnungen  wie Ferienwohnung oder Ferienimmobilie schon nicht mehr. Von Gastseite aus gilt nur die sogenannte Aussenwirkung und dann nur für die eigenen Sachen, nicht für Gegenstände es Gastgebers.

 

Und für viele Schäden kommt die Hausratsversicherung garnicht auf.

 

Das Thema ist so komplex, das man das nachgooglen sollte.

 

Natürlich kann man den Gast unterschreiben lassen, das er für den Schaden aufkommt, den er verursacht.  Nur ob man dann auch die Forderungen einholbar sind, ist ein ganz anderes Problem. Ein Auszubildender der mehrere tausend Euro Schaden verursacht, bei dem dürfte man jahrelang hinter dem Geld herrennen. Aber wer daran Spaß hat, soll es machen.

 

Bis dahin schaue ich mir das Gejammere derer an, die sich hier im Forum ausweinen, weil sie auf der harten Tour dazu lernen mussten.

 

Hat schon ein bisschen was von Darwin Award, nur nicht so endgültig.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Uwe25  schrieb:

 

Ich würde mir den Namen des Gastes, das Geburtsdatum, sowie alle relevanten Meldeinformationen für die offizielle Registrierung vorab einfordern


Das geht aber erst nach der Buchung - vorher würde das wiederum gegen die Regeln verstoßen.

Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

Das war auch so gemeint, nach der Buchung und vir der Anreise. Es sollte jedoch kein Problem darstellen l, da weder Telefonnummer, Adresse oder Email angefragt oder ausgetauscht werden. 

Gabriele7
Level 5
Barcelona, Spain

Ich stimme da eher @Jarg0 zu! Solange es keine Geschäftsreise ist,  die als solche auch registriert ist, sind Drittbuchungen durch Airbnb nicht abgesegnet und im Schadensfall bin ich die Dumme! 

Klar, hatte ich schon Buchungen von der Enkelin für die Grosseltern oder die Mutter für ihren noch nicht ganz volljährigen Sohn oder der Freund, der die Unterkunft einer lieben Freundin zum Geburtstag geschenkt hat damit sie ihn zu seiner Hochzeit  besuchen konnte ect. aber ich hatte in solchen Fällen immer eine Vertrauensperson die dem Gast sehr nahe stand und nicht nur eine Assistentin die für einen Azubi sucht den sie selbst gar nicht  kennt und über den ich überhaupt nichts weiss (das unterstelle ich ihr hier allerdings). Meine Antwort, die ich ihr gegeben hatte war richtig, dass der Azubi bitte selbst buchen soll weil ansonsten kein Versicherungsschutz seitens Airbnb besteht.

Ich danke euch für eure rege Teilnahme und denke, dass dieses Thema noch viel Stoff hergibt.

LG, Gaby

Jarg0
Level 10
Bad Zwischenahn, Germany

@Gabriele7

In diesen Fall handelst Du richtig.

Evi-and-Markus0
Level 10
Cologne, Germany

Wir hatten auch schon Anfragen wo von Privatpersonen für Dritte gebucht werden sollte. 

 

Diese Anfragen lehnen wir kategorisch ab. Bzw. wir fordern, dass die Person, die dann auch tatsächlich anreist ein eigenes Profil hat und darüber bucht. Schließlich möchte ich auch mit der Person kommunizieren, die sich dann in unserer Wohnung aufhält. Und nicht mit irgendeiner anderen Person. 

Stichwort: Vertrauen etc. 

In bisher allen Fällen hatte sich die Anfrage dann erledigt. Gut so. 

 

Ich gehe wie @Uwe25 auch immer vom Idealfall aus und bin grundsätzlich positiv eingestellt. 

Das verhindert leider nicht, dass doch mal etwas passiert oder die Person die anreist unmöglich ist. 

Auf den Stress mit Versicherungen, Airbnb und der Person hätte ich, in so einem Fall, keine Lust. 

 

Also, auch wenn nichts passieren muss ist mir der offizielle und regelkonforme Weg immer lieber. Zwecks Stressvermeidung. 🙂

 

Und diesen Weg empfehle ich, aus genanten Gründen, auch @Gabriele7.

Diesen Weg ist sie ja auch gegangen. 

 

Angenehmen Tag und angenehme Gäste wünsche ich. 

 

LG

Markus

 

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