Jan war 4 Wochen in meiner Wohnung, als ich zurück kam bemerkte ich, dass ein Stuhl im Schlafzimmer an einer sehr ungewöhnlichen Stelle platziert war. Als ich diesen wegrückte bemerkte ich einen dunklen Fleck auf der Wand. Jan lehnt meine sehr faire Forderung den Schaden (Anstrich und Material) mit 200 Euro auszugleichen. Greift jetzt hier die Gastgeberversicherung?
Über ein schnelles Feed back würde ich mich freuen.