Frage zur Rechnung bei einer Geschäftsreise

Klaus130
Level 2
Lippetal, Germany

Frage zur Rechnung bei einer Geschäftsreise

Folgende Thematik:

Ich bin Geschäftsreisende, buche ein Apartment für x Tage.

Der Rechnunsgbeleg von AirBnb über die erhobende Servivegebühr und MwSt habe ich. Gut soweit.

Bleiben die Kosten für die Übernachtung. Ich habe den Gastgeber angefragt, der sagt mir, er kann nur eine Rechnung über den Betrag ausstellen, den er von AirBnb erhalten hat. Also Kosten für die Übernachtung minus Servicegebühr des Gastgebers.

Damit bleibt bei mir aber ein Differnezbetrag, über den ich keinen Beleg habe.

 

Was kann ich jetzt tun um einen lückenlosen NNachweis für mein Unternehmen zu haben?

Und zwar über die gesamte von mir an AirBnB gezahlte Summe?

Welche Pflicht hat der Gastegeber in diesem Fall bei der Rechnungsstellung?

 

Herzlichen Dank für die Hilfe.

Telefonisch konnte man mir leider bei AirBnB nicht weiterhelfen, das habe ich schon versucht.

13 Antworten 13
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Klaus130, du hast doch die Buchungsbestätigung mit den Gesamtsummen und einen Bankbeleg über die Überweisung. Ist das zu wenig?

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Du bekommst doch übers Airbnb-System such eine komplette Rechnung über alles. Schau mal in die FAQs (meine Signatur).

Klaus130
Level 2
Lippetal, Germany

Über AirAbnb erhalte ich doch nur die ausgewiesene MwSt. der Servicegebühr. Wie erhalte ich denn eine Rechnung über die reinen  Übernachtungskosten? In der Höhe, die ich an AirBnB gezahlt habe? Die ist doch nicht frei von Umsatzsteuer? Laut FAQ, die ich sehr wohl geprüft habe, muss die Rechnung der Gastgeber austellen. Soweit so gut, nur will der sie über die Kosten ABZÜGLiCH SEINER Servicegebühr ausstellen. Damit ergibt sich für MICH eine nicht belegbare Differenz. Meine Frage ist also - wie erhalte ich eine lückenlosen Nachweis der Übernachtungskosten mit ausgewiesener MwSt?

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Vielleicht ist dein Gastgeber Kleinunternehmer und KANN gar keine MWSt ausweisen?

 

In meiner FAQ steht nichts davon  dass er eine separate Rechnung ausstellen muss. Meine sämtlichen Businessgäste kamen bislang ausnahmslos mit der Airbnb Rechnung für ihre Buchhaltung klar.

Klaus130
Level 2
Lippetal, Germany

Wenn der Gastegeber keine MwSt ausweist, müsste er dies ebenfalls auf der Rechnung entsprechend vermerken. Als Kleinunternehmer mit einer MwSt Befreiung zum Beispiel. Tut er das nicht, ist das in meinen Augen nicht korrekt und geht vermutlich am Finanzamt vorbei. Da ich die Reise aber korrekt in die Bücher bringen will, brauche ich nunmal einen Beleg, der die enthaltene (oder bei Kleinunternehmern NICHT enthaltete ) MwSt entsprechend ausweist. Und zwar in der Höhe, die ich an AirBnB zahle. 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Damit wir nicht aneinander vorbei reden, @Klaus130: Diese FAQ kennst du?

Mein Airbnb-Gast möchte eine Rechnung. Was soll ich tun?

 

Mehr an System-Belegen gibt's halt nicht.

Freiwillig kann dir dein Gastgeber natürlich alles Mögliche ausstellen.

Klaus130
Level 2
Lippetal, Germany

In Deinem Link steht:

Natürlich steht es dir frei, deinem Gast darüber hinaus auch selber einen Rechnungsbeleg auszustellen. Beachte hierbei die bei dir geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.

 

Der Gastgeber (ich bin Gast, nicht Gastgeber) stellt mir eine Rechnung aus. Aber "nur" über den Betrag den der er von AirBnB erhalten hat. Er zieht seine Gastgeber-Servicegebühr ab.

 

Mal Zahlen zur Veranschaulichung:

 

x Nächte = 830 Euro

+ Servicegebühr = 130 Euro

------------------------------

960 Euro die ich (Gast) an AirBnb gezahlt habe.

 

Über die 130 Euro habe ich eine Rechnung, alles gut!

Ich erhalte jetzt vom Gastgeber eine Rechnung über 800 Euro,

Dies ist 830 Euro - (minus) seiner Gastgeber Gebühr, auch gut!

 

Ich (Gast) habe also einen Nachweis über 

130 Euro Servicegebühr

800 Euro Übernachtungskosten

------------------------------------

930 Euro die ich belegen kann.

 

Bezahlt habe ich aber 960 Euro.

 

Frage: Wie belege ich die fehlenden 30 Euro?

Um eben diesen Differenzbetrag dreht sich doch mein Post von Anfang an...

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Da hast du natürlich recht.

Also wirf die Gastgeberrechnung weg und nimm die von Airbnb.

Oder versuche den Gastgeber zu überzeugen.

Klaus130
Level 2
Lippetal, Germany

Die von AirBnB geht ja nicht, da sie keine Mwst für die => Übernachtungen <= ausweist 😉

 

Die Frage ist doch eher - und deswegen stelle ich sie ja - was ist rechtlich richtig???

Muss der Gastgeber über 800,- oder 830,- die Rechnung ausstellen?

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Also ich würde eine über 830 ausstellen. Die 30 EUR wären dann meine Werbungskosten.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Klaus130, ich sehe dies ähnlich, der Gastgeber muss Dir eine Rechnung ausstellen, also über die 830 EUR, und er muss auch die 7% Umsatzsteuer ausweisen, die er ans Finanzamt abführt oder wenn er die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt, dann muss dies ebenfalls ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt werden. Die Hilfe-Anleitung in Airbnb ist hier sehr dehnbar und nicht optimal formuliert und geht auch nicht näher auf die deutsche Steuergesetzgebung ein, an die seich der Gastgeber aber trotzdem halten muss. Vielleicht lässt er sich ja doch überzeugen, eventuell nach Rücksprache mit seinem Steuerberater.

Dieter73
Level 2
Schönau am Königssee, Germany

Leute, das ist doch ganz einfach.

 

Aus Gastsicht erhält der Gast eine Ust.-Rechnung von Airbnb, da die Leistungen Ust.-Pflichtig sind und zwar über die Leistungen, die der Gast bei Airbnb in Anspruch nimmt. Also die "Servicegebühr".

 

Soweit so gut.

 

Aus Gastgebersicht bekommt Ihr die Zahlung von Airbnb. Dabei wurde wiederum die Servicegebühr für Airbnb in Abzug gebracht. Dafür erfhält der Gastgeber eine Ust.-Rechnung von Airbnb. Airbnb verrechnet das eben gleich mit dem eig. geschuldeten Betrag.

 

Eine Rechnung müsst ihr an den Gast ausstellen inkl. der Servicegebühr von Airbnb, gleichwohl die Zahlung von jemand anders kommt. Für die Servicegebühr erhaltet Ihr schliesslich die Rechnung von Airbnb, was man als Gastgeber eben als Werbekosten verbucht.

 

Generell bedeutet das eben, dass eben der Zahlende und der Leistungsempfänger unterschiedliche Parteien sind. Das kann euch als Gastgeber aber auch egal sein. Der selbe Fall tritt beispielsweise auch dann ein, wenn ein Kunde mit Karte zahlt. Er bekommt die Rechnung von euch, aber die Zahlung kommt vom kreditkartenführenden Institut (Stripe, Wirecard, whatever).

 

Zur steuerlichen Behandlung für Geschäftsreisende. Ob ihr eine Rechnung mit Ust. oder ohne erhalten könnt, hängt vom Geschäft eures Hosts ab. Wenn dieser Ust. Pflichtig vermietet, so wie ich bspw., dann kann er euch eine Rechnung mit Ust. ausstellen.

Wenn er kleinunternehmer ist, dann eben nicht, muss dies aber auf der Rechnung kenntlich machen.

Wenn er die Wohnung vermietet, die dem Host selbst gehört und nicht zur Ust. optiert hat, dann kommt die Rechnung auch ohne Ust.

Daher wäre es ratsam, für Gäste, die eine Rechnung wünschen den Host vorher zu fragen, ob er zur Ust. optiert hat oder nicht, denn je nach dem "verteuert" sich die Buchung um den jeweilig gültigen Ust. Satz.

 

An die Hosts: Wie das zu buchen ist müsst ihr - sofern vorhanden - mit eurem Steuerberater besprechen. Wenn Ihr das selbst bucht, dann sind solche Rechnungen ganz normal als Umsatzerlöse zu buchen und gegen die Zahlung (Paypal, Banküberweisung, je nach dem für was für ein Zahlungsmodell ihr euch bei Airbnb entschieden habt) zu buchen unter Berücksichtigung der Ust. sofern diese in Abzug gebracht werden soll.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Achtung, nicht dass wir hier über den Begriff „Servicegebühr“ stolpern, davon gibt es nämlich in der Regel zwei verschiedene:

  1. Die Servicegebühr, die der Gast an Airbnb bezahlt (ca. 15 %)
  2. Die Servicegebühr, die der Gast an den Gastgeber bezahlt (ca. 3,6 %)

Von 1. bekommt der Gastgeber gar nichts mit (läuft nicht durch seine Buchhaltung, er weiß nicht mal die exakte Höhe), und kann sie deshalb auch nicht auf der Rechnung ausweisen. Seine Rechnung kann nur 2. beinhalten, das ist soweit korrekt.

 

(Gast / Gastgeber jeweils der besseren Lesbarkeit halber im generischen Maskulinum, gemeint sind jedoch alle Geschlechter)

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts