Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo wir vermieten unsere Einliegerwohnun nun schon eine Weile über Airbnb
zum Jahresende haben wir wegen der Einkommensteuer mit dem Steuerberater gesprochen
er meint das die Übernachtungspauschlen MwSt Pflichtsieg sind
Am besten Du fragst am Finazamt nach 🙂
@Raoul3: ich wuerde NIE beim Finanzamt nachfragen! Das Finanzamt ist mein Feind und Gegner;
wie soll ich von denen eine ehrliche Antwort erwarten???
Es ist bekannt und nachgewiesen, dass zahlreiche Bescheide zu Ungunsten der Steuerzahler ausgelegt werden,
und das vorsaetzlich.
Bitte Deinen Steuerberater um Auskunft oder nimm einen zweiten als Sicherheit.
Und @Dimi, diesen Thread in nicht-oeffentlichen Bereich verschieben.
Auch wenn wir hier nichts verheimlichen oder sonstiges verbotenes tun.
HUHU
erst lesen dann Antworten
Der Frager hatte schon mit dem Steuerberater gesprochen !
Und schlieslich und endlich landet sowieso alles beim Finazamt !!!
Und warum Antwortest Du erst jetzt nachdem ich geantwortet habe als erster , komisch die Frage ist schon älter , doch keiner wollte was dazu sagen ,
vielleicht ließt das Finanzamt gerade mit 🙂
wie gesagt am ENDE landet alles beim Finanzamt und ohne Steuern würde unser
Germany nicht funktionieren !
@Raoul3, @Siegfried-and-Angelika0, da ist es genau erklärt und so gesehen sind die überwiegende Zahl der Gastgeber alles Kleinunternehme. Da sollte sich der Steuerberater wohl auskennen.
http://www.kleinunternehmer.de/
In Kürze: Kurzzeitvermietung ist umsatzsteuerpflichtig; ggf. kann man die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen, was wohl für die meisten zutrifft, wie @Monika--Elisabeth0 völlig richtig bemerkt hat.
Bei mir in Spanien ist es so, dass nur die Vermietung mit Service umsatzsteuerpflichtig ist. Also wenn z.B. Frühstück angeboten wird, oder ein Zimmermädchen regelmäßig sauber macht. Die Endreinigung gilt nicht als Service.
@Ilona18 Für Vermietung mit "Service" müsste man in Deutschland ein Gewerbe anmelden.
@Florian-and-Theresa0 hier auch. Deshalb ist auch eine Vermietung ohne Service hier nicht umsatzsteuerpflichtig. Eben weil es kein Gewerbe ist, sondern nur eine Vermietung.
Hm, ich muss zugeben, dass ich wieder einmal ueberfragt bin.
Laut Vermieter-Ratgeber:
...
"
Umsatzsteuerbefreiung
Abweichend von dieser Verpflichtung hat der Gesetzgeber im § 4 UStG bestimmt, dass die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Grundstücksteilen, zu denen auch Wohn- und Gewerberäume zählen, von der Umsatzsteuer dauerhaft befreit ist. Eine Ausnahme davon bilden lediglich Grundstücke und Grundstücksteile, die nur kurzfristig zur Vermietung oder Beherbergung von Fremden vorgesehen sind (Hotels und Pensionen), die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und Vorrichtungen oder Betriebsanlagen anderer Art."
Wie man sieht, haengt dies wieder sehr vom Einzelfall ab, den wir hier nicht genau kennen und eine einigermassen rechtssichere Antwort koennen nur fachleute wie Steuerberater geben.
Wobei es leider auch passieren kann, dass man 3 verschidene Antworten bekommt, wenn man 2 Steuerberater fragt.
Ein Beispiel, wie rechtlich umstritten die Umsatzsteuer bei Vermietung ist, zeigt Flaechenschluessel fuer die Umsatzsteuer
Und ob bei vom Gast stornierten Uebernachtungen Umsatzsteuer auf den Gewinn anfaellt - keine Ahnung.
Der Link hinkt als Vergleich. Denn die kurzzeitige Vermietung ist immer umsatzsteuerpflichtig.
Im Link hingegen geht es darum, "normale" Vermietung umsatzsteuerpflichtig zu machen, um daraus bestimmte Vorteile zu ziehen.