Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Liebe Community,
ich bekomme immer wieder Anfragen von Gästen, ob sie sich bei mir registrieren lassen können. Diese suchen dauerhaft eine Wohnung und Arbeit und können erst dann Arbeit finden, wenn sie einen festen Wohnsitz haben. Da ich aber selber nur Mieterin bin und meine Einraumwohnung sonst selber bewohne und nutze, geht das nicht und ich muss freundlich ablehnen.
Wie sind eure Erfahrungen damit? Unter welchen Voraussetzungen kann sich ein Gast registrieren? Welche Konsequenzen hat das?
Viel Grüße
Kerstin
Hallo @Kerstin55, mit "Registrierung" meinst du wahrscheinlich die gesetzliche Meldepflicht. Lies dir am besten dazu den Workshop durch; dort ist das erklärt.
@Till-and-Jutta0: ich glaube, @Kerstin55 meint eher die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt.
Leider kann ich da nicht weiterhelfen.
@Kerstin55, ich würde NIE für jemandem der nicht tatsächlich bei mir wohnt, eine Wohnsitzanmeldung durchführen.
@Kerstin55 als mein Vater vor 14 Jahren zu mir nach Spanien zog, da wollte er aus verschiedenen Gründen pro forma eine deutsche Meldeadresse behalten. Er konnte sich nur bei einem Verwandten, der auch Eigentümer war anmelden, aber nicht bei einer Person, die selbst nur Mieter war.
Ich habe hier in meinem Haus eine 3-Zimmerwohnung dauervermietet an ein Paar aus Argentinien. Schon 2 x habe ich auch Freunden von ihnen eine Bestätigung erteilt, dass sie angeblich in dieser Wohnung wohnen würden, damit sie sich beim Rathaus in Torremolinos offiziell anmelden können. Ich habe ihnen somit geholfen diesen Kreislauf "ohne Wohnung kein Job - ohne Job keine Wohnung" zu durchbrechen.
Aber es ist mir auch schon passiert, dass mich Leute aus Latein- oder Südamerika über airbnb anschreiben, für einige wenige Tage buchen wollen und dann aber von mir (pro forma) einen langfristigen Mietvertrag verlangen, damit sie sich anmelden können und auf Jobsuche gehen können. Das mache ich natürlich nicht, denn wenn sie nur ein Touristenvisum haben und keine offizielle Aufenthaltsgenehmigung, könnte es Ärger geben.
saludos, Ilona.
Ja, ich meinte die Registrierung beim Einwohnermeldeamt. Die benötigen Gäste, die dauerhaft in Berlin bleiben wollen und hier Arbeit und eine Wohnung finden wollen. Ich beherberge aber nur gelegentlich Gäste für maximal 4-6 Wochen und eine Registrierung gibt es bei mir nicht, weil ich selber nur Mieterin dieser Einraumwohnung bin und sie auch selber bewohne. Ich werde nur immer wieder danach gefragt, bisher schon 5 Mal, und es tut mir leid, wenn ich den Gästen dann absagen muss, die meine Wohnung langfristig anmieten wollen.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob das gut ist, ich habe das jedesmal gewährleistet. Man gibt Ausländern damit eine Cahnce, vorbei an allen Behörden, hier dauerhaft ansässig zu werden . Ob das gut oder schlecht ist ? ich weiss es nicht . Es ist auf jeden Fall ein Grauzone, so denke ich, denn auf dem normalen Wohungsmarkt würden diese Menschen nicht so einfach etwas finden .
@Kerstin55 Ich hatte auch schon öfter solche Anfragen. Und diese immer abgelehnt. Neulich ist es mir dann "passiert", dass ein Gast mich erst lang nach der Bestätigung seiner 2-monatigen Buchung danach gefragt hat. Da mir der Gast (ein Inder mit Frau und Baby) sehr wichtig war, habe ich mich endlich mal ausführlich darüber informiert. Du kannst auch als Mieter, der "nur" untervermietet, eine Wohnungsgeberscheinigung erstellen. Dieser Gast hatte bereits einen Job bei einer ortsansässigen Firma. Aber um Gehalt beziehen zu können und Steuern zu zahlen braucht er eine Steuer-ID. Die bekommt er nur, wenn er gemeldet ist. Und dafür braucht er die Wohnungsgeberscheinigung. Ich bin sehr froh, dass ich die ihm gegeben habe und weiß nun für die Zukunft bestens Bescheid 😊
Ich lehne das grundsätzlich ab, den ab 2 Monaten habe ich mit dem Gast einen festen Mietvertrag und es gilt das Kündigungsschutzgesetz. Das würde ich mir nie antun. Wenn Du oben in die Suchleiste Keyword eingibst, findest Du ganz viel Info hierüber.
@Andrea2680 Die Frage ist auch, ob deine Unterkunft überhaupt einen Haupt- oder Nebenwohnsitz gestattet. In der Regel sind Ferienunterkünfte ja eine andere Nutzungsart.
Manche Gemeinden gestattet keinen Wohnsitz in einer Ferienunterkunft, und du müsstest erst eine Umnutzung beantragen.