Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Meine Gäste haben sich illegal (bittorrent, Peer-to-Peer Netzwerk) Filme gestreamt über meinen Internetanschluss. Nun habe ich eine Abmahnung mit einer Forderung über 1.680 € bekommen. Meine Frage ist nun, wie diese Art von Vergehen von AirBnB abgesichert ist? Ich konnte dazu nur diese Aussage dazu finden:
"Wir raten dir, dein Netzwerk durch ein Passwort zu schützen (habe ich).
Es könnte hilfreich sein, Gästen mitzuteilen, dass sie mit der Nutzung deines Netzwerkes zustimmen, es nur für legale Zwecke zu nutzen und nicht für illegales Hochladen oder Herunterladen von Inhalten oder für andere illegale Aktivitäten.
Wenn du in einem Brief darüber informiert wirst, dass du eine Geldstrafe zahlen musst, ist es immer besser nachzuprüfen, ob der Brief authentisch und kein Betrug ist."
Für mich war das eine Selbstverständlichkeit - das Internet eines anderen nicht für illegale Zwecke zu verwenden. Von meiner Naivität mal ganz abgesehen - hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Und wie kann ich mich hier verhalten?
Danke für eure Hilfe!
Danke! Damit liegt er eher am unteren Ende der Preisskala.
Super Beitrag 🙂
Bei mir auch: Walforf und Frommer,
Kanzlei aus München 7.2.2018.
Die Forderung beläuft sich bei uns auch auf 2x 915 Euro (ist das ein Standardbrief ? )
ich versuchs mal mit einen Anruf...
VG
und? Was hast du telefonisch erreichen können?
Habe eine Abmahnung erhalten und ziehe es vor, die Arbeit mit Airbnb zu beenden. Wenn man als Gastgeber durch die WiFi Weitergabe an Gäste nicht geschützt ist, wird es ein Minusgeschäft! Das ist nicht Sinn der Sache!
Achtung: das trifft dich bei jeder Art von Ferienwohnungsvermietung!
Hallo... auch ich biete einen Internet-Zugang für Gäste, allerdings NUR über einen separaten Gast-WLAN-Zugang - das bieten die meisten heutigen Router...
dadurch wird eine komplett andere IP-Adresse verwendet, nämlich die für den Gastzugang - so kannst du in Zukunft "beweisen", dass der illegale Stream jedenfalls nicht über deinen privaten Zugang gelaufen ist...
wäre jedenfalls eine Möglichkeit für die Zukunft
@Andy in Meersburg @Jarg0 @Till-and-Jutta0 Guten Abend nach @ erscheint Andy nicht wie kann ich sie/ihn erreichen. Das Foto hier ist bei mir zu dunkel .
Mit meinem Telekom Router schaffe ich keinen 2. Zugang. Hast du zusätzliche Geräte kaufen müssen ? Vielen Dank für einen Tipp Schönes Wochenende Patricia 25-8-2018
@Patricia741, wenn dein Router keinen Gästezugang hat, hilft nur
Ich habe mich wegen meines Magens für 2. entschlossen (3. funktioniert hier nicht), und kann seither wieder prima schlafen.
Hallo,
mir ist gestern leider dasselbe passiert. Neben all den anderen Fragen, die schon mehrfach beantwortet wurden, hab ich noch eine andere:
da ich meinen Gast noch nicht bewertet habe, frage ich mich natürlich, ob es sinnvoll wäre, zukünftige Gastgeber zu warnen oder ob das dann an einer Art Rufschädigung o. ä. grenzt. Wäre das jetzt nicht passiert, wäre sonst alles tippi toppi gewesen und ich hätte meinen Gast weiterempfohlen.
Hallo @Tinka3, so schnell kam die Anmahnung? Normalerweise dauert das Wochen und Monate; insofern hast du Glück, bewertungstechnisch noch darauf reagieren zu können.
ich würd's reinschreiben. Du musst halt sachlich bleiben. Falls es eindeutig dem Gast zuzuordnen ist, könntest du z.B. schreiben
Unfortunately we received a written warning by a lawyer's office due to an illegal internet activity (download / file sharing) for the time they stayed at our home.
Du darfst halt nichts von einem evtl. bei Airbnb noch laufenden Verfahren erwähnen, sonst kann die Bewertung gelöscht werden.
@Tinka3, genau wie @Till-and-Jutta0 schrieb, wundert mich auch dass Du so schnell das Abmahnanschreiben erhalten hast. Wenn dem wirklich so ist, hast Du ja noch Gelegenheit mit dem Gast Kontakt aufzunehmen. Das würde ich tun. Abhängig davon ob er dies zugibt und für den Schaden aufkommen möchte, oder ob er es abstreitet, würde ich dies dann in der Bewertung aufnehmen.
Danke @Till-and-Jutta0 und @Christa0 für eure schnelle Antwort.
Ich habe mich auch gewundert, dass das so schnell ging. Ich habe mit dem Gast auch schon Kontakt aufgenommen und er hat es auch zugegeben. Anscheinend war ihm nicht bewusst, dass er auf der benutzten Website die Sachen auch zur Verfügung stellt oder es ist in seinem Land nicht illegal. Allerdings hatte ich gedacht, dass die EU-Länder da ziemlich gleich wären.
Aber mal abgesehen von diesem Gesetz, könnte man ja jetzt eigentlich so ziemlich jegliche deutsche Gesetze erstmal zum Lesen geben, damit man vor solchen oder ähnlichen Schwierigkeiten "geschützt" ist. Zumindest kriege ich so langsam den Eindruck - oder auch Panik. Die Liste "meiner Regeln" für Gäste und Vorkehrungen - teils kurios - wird langsam länger.
Da Gesetze zu Internetaktivitäten sich von Land zu Land unterscheiden, kann es gut sein, dass dem Gast die unerlaubte Handlung gar nicht bewusst war.
Generell an @alle
Wie weisst ihr eure Gäste auf allfällige Gesetze hin?
Wir weisen unsere Gäste mehrfach explizit auf die Einhaltung der Internet-Gesetze hin: