Artikel von Welt24 Juni.2016
Was Sie nun über den Schutz Ihres WLAN wissen müssen
Von Stephan Dörner | Veröffentlicht am 12.05.2016 | Lesedauer: 4 Minuten
Wer ein freies WLAN betreibt, haftet nicht mehr für Taten, die Dritte über diesen Anschluss begehen
Wer ein freies WLAN betreibt, haftet nicht mehr für Taten, die Dritte über diesen Anschluss begehen
Wer ein freies WLAN betreibt, haftet nicht mehr für Taten, die Dritte über diesen Anschluss begehen
Quelle: dpa
Bald haften Betreiber von freien Internet-Hotspots nicht mehr für Dritte. Das sieht ein Gesetzentwurf vor. Mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs tritt die Regelung früher in Kraft. Was bedeutet das?
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Betreiber von freien WLAN-Netzen können gleich doppelt aufatmen. Nicht nur, dass sie ab Herbst nicht mehr dafür haften müssen, was andere Nutzer im Internet über ihren Anschluss anstellen. Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das auch für aktuelle Fälle. Die „Welt“ beantwortet die wichtigsten Fragen:
Was bedeutet das BGH-Urteil?
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil am Donnerstag die sogenannte Störerhaftung für WLAN-Betreiber faktisch aufgehoben. Dabei geht es um die Frage, ob Betreiber von WLAN-Netzen auch für Rechtsverletzungen von Dritten verantwortlich sind und daher teure Abmahnungen fürchten müssen. In sechs Fällen, in denen Film- und Musikfirmen wegen Urheberrechtsverletzungen Schadenersatz und hohe Abmahnkosten forderten, hat der BGH das nun verneint.
„Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts haftet die Beklagte nicht als Störer wegen von ihrer Nichte und deren Lebensgefährten begangener Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts zu einem der sechs Fälle. Weil der WLAN-Betreiber keinen Anlass sehen musste, dass die Nichte möglicherweise illegale Tauschbörsen nutzt, musste er seine Nichte auch nicht vorsorglich belehren, heißt es in der Mitteilung weiter.
WLAN in Deutschland wird freier
https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article155306617/Was-Sie-nun-ueber-den-Schutz-Ihres-WLAN-wiss...
Union und SPD haben die umstrittene Störerhaftung abgeschafft. Damit haften Hotspot-Besitzer nicht mehr für illegales Surfverhalten. Im internationalen Vergleich leben die Deutschen im Internet-Mittelalter.
Quelle: Die Welt
„Den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, trifft keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht.“
Haften WLAN-Betreiber künftig nicht mehr für andere Nutzer?
Die Antwort ist ein klares „Ja, aber“. Noch größere Rechtssicherheit wird ein von der großen Koalition angekündigtes Gesetz bringen, das WLAN-Betreiber mit klassischen Internetprovidern gleichstellt. So wie beispielsweise die Deutsche Telekom auch nicht direkt dafür haftbar gemacht werden kann, was ihre Kunden im Internet tun, gilt das künftig auch für WLAN-Betreiber – sowohl für öffentliche Netze wie die von Cafés als auch für private, die mit mehreren Personen geteilt werden. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Herbst in Kraft.
Vollkommen klar ist damit allerdings noch nicht, inwiefern die Betreiber von WLAN-Netzen wirklich von sämtlichen Ansprüchen freigestellt sind, wenn Dritte dafür verantwortlich sind. Erstens können Gerichte in einzelnen besonders schweren Fällen auch klassische Provider zum Ausschluss einzelner Kunden zwingen.
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Zweitens verweist der Richter Ulf Buermeyer auf dem Fachblog Netzpolitik.org darauf, dass in Einzelfällen auch schon Provider mittels Abmahnung erfolgreich in Haftung genommen wurden. Grundlage war hier ein Unterlassungsanspruch – ähnlich wie bei den bisherigen Abmahnungen gegenüber WLAN-Betreibern. Zumindest die am Gesetz beteiligten Politiker von Union und SPD sind sich aber sicher, dass die Ära der Massenabmahnungen mit dem Gesetz ab Herbst vorüber ist.
Welche Bedeutung hat das BGH-Urteil jetzt überhaupt noch?
Die Entscheidung des BGH bezieht sich noch auf Fälle, die unter der bisherigen Gesetzgebung betrachtet werden. Das Urteil ist damit voraussichtlich ab Herbst obsolet – gilt aber noch für Hunderte Fälle, die vor der neuen Gesetzgebung verhandelt wurden.
„Der Bundesgerichtshof entscheidet in einer Sache, die sich im Herbst wieder erledigen wird. Sie wird aber Auswirkungen und eine gewisse ‚Deutungsmacht‘ für alle sogenannten Altfälle haben. Wir haben aktuell Hunderte Gerichtsverfahren anhängig, die noch entschieden werden müssen“, sagt Ehssan Khazaeli von der Kanzlei Werdermann von Rüden, die viele Abgemahnte vertritt.
Der BGH hat nun in sechs Fällen entschieden, wer für das unerlaubte Hochladen von Filmen, Spielen oder Musik in Internet-Tauschbörsen haftet. In den Fällen hatten die Inhaber der Anschlüsse darauf verwiesen, dass auch Familienmitglieder wie Kinder sowie Gäste aus Australien Zugriff auf den PC hatten.
Was bedeutet Störerhaftung überhaupt?
Der juristische Begriff „Störer“ bezeichnet jemanden, der, ohne es direkt aktiv zu wollen, zu einer Rechtsverletzung beiträgt – im Falle eines WLAN, in dem beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, etwa der Betreiber.
Warum gab es monatelang Streit über das WLAN-Gesetz?
Koalitionspolitiker bestätigen, dass vor allem zwei Gründe ausschlaggebend waren: Erstens die Empfehlung des EuGH-Generalanwalts in einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof, bei dem ein Mitglied der Piratenpartei, das ein offenes WLAN-Netz betrieb, gegen die Schadenersatzforderung von Sony klagt. Zweitens soll auch Kanzlerin Angela Merkel Druck gemacht haben. „Ihr solltet jetzt mal fertig werden“, wird sie zitiert.