Gäste haben illegal gestreamt und ich bekomme eine Anzeige

Michaela15
Level 1
Berlin, Germany

Gäste haben illegal gestreamt und ich bekomme eine Anzeige

Meine Gäste haben sich illegal (bittorrent, Peer-to-Peer Netzwerk) Filme gestreamt über meinen Internetanschluss. Nun habe ich eine Abmahnung mit einer Forderung über 1.680 € bekommen. Meine Frage ist nun, wie diese Art von Vergehen von AirBnB abgesichert ist? Ich konnte dazu nur diese Aussage dazu finden:

 

"Wir raten dir, dein Netzwerk durch ein Passwort zu schützen (habe ich).

Es könnte hilfreich sein, Gästen mitzuteilen, dass sie mit der Nutzung deines Netzwerkes zustimmen, es nur für legale Zwecke zu nutzen und nicht für illegales Hochladen oder Herunterladen von Inhalten oder für andere illegale Aktivitäten.

Wenn du in einem Brief darüber informiert wirst, dass du eine Geldstrafe zahlen musst, ist es immer besser nachzuprüfen, ob der Brief authentisch und kein Betrug ist."

 

Für mich war das eine Selbstverständlichkeit - das Internet eines anderen nicht für illegale Zwecke zu verwenden. Von meiner Naivität mal ganz abgesehen - hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Und wie kann ich mich hier verhalten?

 

Danke für eure Hilfe!

85 Antworten 85

Im Reiseplan für deinen Gast
habe ich unter Gäste-Handbuch, folgendes eingetragen ! :

Mit der Nutzung des Netzwerkes stimmen Sie zu, es nur für legale
Zwecke zu nutzen und nicht für illegales Hochladen oder
Herunterladen von Inhalten oder für andere illegale Aktivitäten.

 

Bei Ankunft unbedingt unterschreiben lassen !

- PS.: das habe ich leider auch vergessen und Post bekommen.

- denke, wenn Gäste darauf hingewiesen werden, kommt es nicht mehr vor.

VG

Liebe @Michael-and-Eva0, wir haben heute auch Post erhalten und waren zu dem Zeitpunkt nachweislich im Urlaub. Wäre es möglich, dass ihr mir euer Schreiben zur Verfügung stellt?

Liebe Grüße Frances

Tina92
Level 2
Hamburg, Germany

Moin,

 

Hatten letzte Woche erstmalig Gäste und eine Woche später gleich zwei Schreiben von der genannten Kanzlei aus München. Die Forderung beläuft sich bei uns auf 2x 915 Euro, die Gäste waren aus Griechenland und für zwei Nächte da. 

 

Ich werde der Kanzlei ebenfalls alles ausdrucken und senden, leider haben wir keine Adresse von den beiden Gästen. Wie man mit Airbnb in Kontakt tritt und wie ich meine Bewertung zurückziehen kann, ist mir noch ein Rätsel.

 

Viele Grüße,

Tina

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Liebe @Tina92, auch für dich gilt, was ein paar Beiträge weiter oben bereits steht.

Schau auch mal unter Abmahnung wegen Internet für weitere Infos.

Tino12
Level 2
Leipzig, Germany

Hallo! Ich betreibe AIRBNB als Gastgeber schon eine Weile und hatte bisher immer (oder meistens) positive Meinungen zu Gästen.

Nun habe ich aber auch Post von Waldorf und Frommer Anwaltskazlei bekommen. Der Gast hat wohl über Bittorrent eine Serie gedownloadet. Ich habe in meinem Inserat zwar geschrieben keine illegalen Internetaktivitäten. Aber der Gast sagte mir auch das es ein Versehen war. Jedenfalls ist es jetzt total ärgerlich da ich zu dem Zeitpunkt gar nicht zu Hause war. (nachweisbar) Und der gast alleine in meiner Wohnung war. Soll auch 1600 Euro Strafe zahlen. Mit dem Gast bin ich schon in Verbindung getreten. Er zeigte sich kooperativ unbd es tat im ihm auch total leid.

Die Frage ist jetzt was soll ich machen? Weil ich natürlich nicht 1600 Euro bezahlen möchte.

Soll ich mich direkt an die Kanzlei dort wenden und denen den Sachverhalt schildern?

Ich habe ja auch den Nachweis dass ich einen Gast in meiner Wohnung hatte, zumindest über Airbnb.

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!

Bin total verzweifelt. 😞

Gruß Tino

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Lieber @Tino12, auch für dich gilt, was ein paar Beiträge weiter oben bereits steht.

Schau auch mal unter Abmahnung wegen Internet für weitere Infos.

Helmut3
Level 4
Oberstdorf, Germany

Hallo zusammen,

 

vielleicht kann ich etwas zur Sachlage beitragen, habe mich auch (allerdings wegen Abmahnung aufgrund Reinigungspauschale) mit den Abmahnhaien rumschlagen müssen.

 

Hier geht es um die Störerhaftung, wenn ein Gast unbefugt ein W-LAN Netz nicht zum Musik-Download "streamen" benutzt (das ist ganz legal für den privaten Gebrauch) sondern diese Musik dann weltweit wieder anbietet - genau das aber tut die Torrent-Software. Und da wehrt sich die Musikbranche natürlich.

 

Seit Juni 2016 hat der Bundestag die Abschaffung der Störerhaftung beschlossen (mal googeln) um eben die Verbreitung von w-lan hotspots zu fördern.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-beschliesst-abschaffung-der-wlan-stoererhaftung...

 

Trotzdem wird empfohlen, sich vom Gast eine kurze "Hausordnung" zu unterschreiben lassen, dass er das wlan nicht illegal benutzt - damit ist der Gastgeber ganz aus dem Schneider. Das wlan muß trotzdem verschlüsselt sein (und nicht nur mit 123).

 

https://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan.html

 

Mein Tipp für diejenigen, die jetzt aber ungerechterweise eine Abmahnung erhalten haben: unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen, auch wenn das was kostet. Sich an das Abmahnbüro zu wenden ist völlig nutzlos, die wollen ja in erster Linie mit der Masche Geld verdienen. Das ist übrigens keine "Strafe" (könnte ja nur ein Gericht verhängen) sondern das sind hochgezogene "Gebühren" - schlimmer noch, man muß unterschreiben, im Wiederholungsfall z.B. 50.000 zu zahlen . . .

Nix unterschreiben oder zahlen, Anwalt nehmen, die Chance steht gut, dass das Ganze schon im Vorfeld abgeblockt wird - vor allem, wenn der Name des Gastes bekannt ist . . .

Halt' Euch die Daumen

 

Helmut

hier steht's nochmal zum Nachlesen:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/wlan-hotspots-in-deutschland-eugh-urteil-zur-stoererhaftu...

 

---- die Infos sind nach bestem Wissen dargestellt, ich bin aber kein Rechtsberater oder Jurist ----

 

 

 

 

 

Adriana177
Level 2
Berlin, Germany

Artikel von Welt24 Juni.2016

 

 

 

Was Sie nun über den Schutz Ihres WLAN wissen müssen
Von Stephan Dörner | Veröffentlicht am 12.05.2016 | Lesedauer: 4 Minuten
Wer ein freies WLAN betreibt, haftet nicht mehr für Taten, die Dritte über diesen Anschluss begehen
Wer ein freies WLAN betreibt, haftet nicht mehr für Taten, die Dritte über diesen Anschluss begehen
Wer ein freies WLAN betreibt, haftet nicht mehr für Taten, die Dritte über diesen Anschluss begehen

Quelle: dpa
Bald haften Betreiber von freien Internet-Hotspots nicht mehr für Dritte. Das sieht ein Gesetzentwurf vor. Mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs tritt die Regelung früher in Kraft. Was bedeutet das?
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Betreiber von freien WLAN-Netzen können gleich doppelt aufatmen. Nicht nur, dass sie ab Herbst nicht mehr dafür haften müssen, was andere Nutzer im Internet über ihren Anschluss anstellen. Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das auch für aktuelle Fälle. Die „Welt“ beantwortet die wichtigsten Fragen:
Was bedeutet das BGH-Urteil?

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil am Donnerstag die sogenannte Störerhaftung für WLAN-Betreiber faktisch aufgehoben. Dabei geht es um die Frage, ob Betreiber von WLAN-Netzen auch für Rechtsverletzungen von Dritten verantwortlich sind und daher teure Abmahnungen fürchten müssen. In sechs Fällen, in denen Film- und Musikfirmen wegen Urheberrechtsverletzungen Schadenersatz und hohe Abmahnkosten forderten, hat der BGH das nun verneint.

„Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts haftet die Beklagte nicht als Störer wegen von ihrer Nichte und deren Lebensgefährten begangener Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts zu einem der sechs Fälle. Weil der WLAN-Betreiber keinen Anlass sehen musste, dass die Nichte möglicherweise illegale Tauschbörsen nutzt, musste er seine Nichte auch nicht vorsorglich belehren, heißt es in der Mitteilung weiter.
WLAN in Deutschland wird freier
https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article155306617/Was-Sie-nun-ueber-den-Schutz-Ihres-WLAN-wiss...

Union und SPD haben die umstrittene Störerhaftung abgeschafft. Damit haften Hotspot-Besitzer nicht mehr für illegales Surfverhalten. Im internationalen Vergleich leben die Deutschen im Internet-Mittelalter.

Quelle: Die Welt

„Den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, trifft keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht.“
Haften WLAN-Betreiber künftig nicht mehr für andere Nutzer?

Die Antwort ist ein klares „Ja, aber“. Noch größere Rechtssicherheit wird ein von der großen Koalition angekündigtes Gesetz bringen, das WLAN-Betreiber mit klassischen Internetprovidern gleichstellt. So wie beispielsweise die Deutsche Telekom auch nicht direkt dafür haftbar gemacht werden kann, was ihre Kunden im Internet tun, gilt das künftig auch für WLAN-Betreiber – sowohl für öffentliche Netze wie die von Cafés als auch für private, die mit mehreren Personen geteilt werden. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Herbst in Kraft.

Vollkommen klar ist damit allerdings noch nicht, inwiefern die Betreiber von WLAN-Netzen wirklich von sämtlichen Ansprüchen freigestellt sind, wenn Dritte dafür verantwortlich sind. Erstens können Gerichte in einzelnen besonders schweren Fällen auch klassische Provider zum Ausschluss einzelner Kunden zwingen.
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Zweitens verweist der Richter Ulf Buermeyer auf dem Fachblog Netzpolitik.org darauf, dass in Einzelfällen auch schon Provider mittels Abmahnung erfolgreich in Haftung genommen wurden. Grundlage war hier ein Unterlassungsanspruch – ähnlich wie bei den bisherigen Abmahnungen gegenüber WLAN-Betreibern. Zumindest die am Gesetz beteiligten Politiker von Union und SPD sind sich aber sicher, dass die Ära der Massenabmahnungen mit dem Gesetz ab Herbst vorüber ist.
Welche Bedeutung hat das BGH-Urteil jetzt überhaupt noch?

Die Entscheidung des BGH bezieht sich noch auf Fälle, die unter der bisherigen Gesetzgebung betrachtet werden. Das Urteil ist damit voraussichtlich ab Herbst obsolet – gilt aber noch für Hunderte Fälle, die vor der neuen Gesetzgebung verhandelt wurden.

„Der Bundesgerichtshof entscheidet in einer Sache, die sich im Herbst wieder erledigen wird. Sie wird aber Auswirkungen und eine gewisse ‚Deutungsmacht‘ für alle sogenannten Altfälle haben. Wir haben aktuell Hunderte Gerichtsverfahren anhängig, die noch entschieden werden müssen“, sagt Ehssan Khazaeli von der Kanzlei Werdermann von Rüden, die viele Abgemahnte vertritt.

Der BGH hat nun in sechs Fällen entschieden, wer für das unerlaubte Hochladen von Filmen, Spielen oder Musik in Internet-Tauschbörsen haftet. In den Fällen hatten die Inhaber der Anschlüsse darauf verwiesen, dass auch Familienmitglieder wie Kinder sowie Gäste aus Australien Zugriff auf den PC hatten.
Was bedeutet Störerhaftung überhaupt?

Der juristische Begriff „Störer“ bezeichnet jemanden, der, ohne es direkt aktiv zu wollen, zu einer Rechtsverletzung beiträgt – im Falle eines WLAN, in dem beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, etwa der Betreiber.
Warum gab es monatelang Streit über das WLAN-Gesetz?

Koalitionspolitiker bestätigen, dass vor allem zwei Gründe ausschlaggebend waren: Erstens die Empfehlung des EuGH-Generalanwalts in einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof, bei dem ein Mitglied der Piratenpartei, das ein offenes WLAN-Netz betrieb, gegen die Schadenersatzforderung von Sony klagt. Zweitens soll auch Kanzlerin Angela Merkel Druck gemacht haben. „Ihr solltet jetzt mal fertig werden“, wird sie zitiert.

Guten Tag!

Bei mir auch: Walforf und Frommer. Der Gast hat zugegeben, er war in einer Filesharing Software, hatte der Film schon bevor seinen Besuch heruntergeladen und wüsste nicht, dass wenn er auf dem Portal ist, er der Film mit anderen teilt, wenn diese auch auf dem Filesharing Portal sind. Der Gast ist aus Kroatien und kann sowieso nicht so viel Geld für eine Straffe auftreiben.

Ausserdem, sagen Walforf und Frommer am Telefon, dass ich für meinen WLan verantwortlich bin, es ist denen also egal ob ich es bin oder dem Gast.
Was mache ich jetzt? 

 

Ary5
Level 2
Hamburg, Germany

Hallo zusammen, 

 

leider habe ich auch Post von Waldorf und Frommer bekommen.

 

Könnte ich vielleicht euer Schreiben auch für meinen Fall benutzen? @Lukas19 @Adriana177 @Michaela15 

Habt ihr einfach privat ein eigenes Schreiben formuliert oder würdet ihr empfehlen einen Anwalt zu nehmen?

 

LG Aryana

Sonja137
Level 1
Berlin, Germany

Hallo Ary, 

 

kannst du mir das Schreiben auch zur Verfügung stellen bitte? Hat es geholfen? 

 

Danke!

 

LG Sonja

Hi Ary! Ich habe nun auch ein schreiben erhalten... Könntest du mir vielleicht das Schreiben zukommen lassen, welches du damals genutzt hast?

Jarg0
Level 10
Bad Zwischenahn, Germany

Leute, im Abmahnungfall wendet euch bitte an einen Anwalt der sich damit auskennt und nimmt nicht irgendwelche Schriftsätze die ihr nicht versteht.

 

Niemals die Abmahnung oder modifizierte Abmahnung des Abmahners unterschreiben. Ist immer ein Schuldeingeständnis.

 

Niemals den Kontakt zum Abmahner aufnehmen, nur über einen Anwalt

 

Immer vom Gast eine "Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzuganges über WLAN" unterzeichnen lassen.

 

Damit zum Anwalt.

 

Da auf der Nutzungsvereinbarung der Gast und der Zeitraum zu erkennen sind und man nachgewiesen hat das man den Gast auf die Folgen illegaler Handels hingewiesen hat, ist man so gut wie aus dem Schneider.  Es bleiben die Kosten für den eigenen Anwalt.

Hat man keine unterschriebene Nutzungsvereinbarung, trotzdem zum Anwalt, der sich damit auskennt.

 

Die Alternative ist, in Zukunft den Gästen kein Internet mehr zugänglich zu machen.

Maria1423
Level 2
Munich, Germany

@Michael-and-Eva0
Liebe Michael und Eva, könntet ihr mir auch euer schreiben zuschicken, damit ich dieses auch für meinen Fall nutzen kann? War in der Zeit bei meinem Freund und die Gäste haben den Film it runtergelauf

Michael-and-Eva0
Level 2
Hamburg, Germany

Hallo Maria,

 

das Schreiben haben wir nicht mehr, ist aber auch schnell gemacht.

Einfach erklären das du nicht da warst, dass du zu dem Zeitpunkt der Buchung in deinem Inserat darauf verwiesen hast das es verboten ist mit deinem Netz illegal down zu loaden und dann die Buchungsbestätigung von Airbnb beilegen.

 

 

Viele Glück !

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