Gäste möchten sich mit meiner Adresse in der Schweiz registrieren

Theofilos0
Level 2
Zurich, Switzerland

Gäste möchten sich mit meiner Adresse in der Schweiz registrieren

Ich bekomme immer häufiger Buchungsanfragen von Gästen, die sich unter meiner Adresse registrieren möchten. Was sind eure Erfahrungen damit?

6 Antworten 6
Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

Hallo  @Theofilos0, hand aufs Herz, deine Gäste sind Gäste und nicht dauerhaft wohnhaft in deiner Unterkunft. Teile das deinen Gästen so mit, denn auch in einen Hotel als Unterkunft können Sie sich dort nicht fix anmelden. Sowohl das Hotel als auch Du musst sowieso die Daten des Gast erheben und Weiterleiten für die Registrierung der Gäste (oder ist das in der Schweiz nicht erforderlich!?). Daher keine Meldung beim Einwohnermeldeamt oder Magistrat oder wie es in der Schweiz heißt nicht möglich! 

 

Happy hosting... 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Theofilos0 ,

wie lange wollen die Gäste denn bleiben? Bei einem Aufenthalt aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung mit einer entsprechenden Langzeit-Miete (mehr als 6 Monate) könnte man darüber nachdenken, aber dann würde ich mir vorher den Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag zeigen lassen.

 

Bei kürzeren Aufenthalten würde ich dies ablehnen, nicht dass nach Abreise der Gäste immer noch Post von Rechtsanwälten, Versicherungen, Behörden und dergleichen ankommt und Du dann die Arbeit damit hast. Auch wenn es nur eine erste Zwischenstation sein sollte und Du Dich doch auf eine Anmeldung einlässt, dann solltest Du auf jeden Fall eine Kopie der Abmeldung bei Auszug verlangen. 

Theofilos0
Level 2
Zurich, Switzerland

@Ralf5 die buchen für einen Monat und wollen die Adress nutzen um sich zu registrieren und sich dann was eigenes zu suchen. Mich würden auch Erfahrungen von anderen Hosts in der Schweiz interessieren.

 

Wie ist denn der Registrierungsprozess in Deutschlnad? In der Schweiz muss man sich innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung seines Wohnorts anmelden. Dazu braucht es einen Mietvertrag sowie einen Arbeitsvertrag. Ohne vor Ort zu sein, ist es jedoch fast unmöglich an eine Wohnung zu kommen. Deshalb versuchen es einige anscheinen über Airbnb.

@Theofilos0  also bei uns in Deutschland ist das weiter kein Problem.

Auch bei kurzfristigem Aufenthalt kann er sich an dieser Adresse für den Arbeitsantritt und die Postzustellung anmelden, um sich dann erneut umzumelden wenn er eine passende Wohnung gefunden hat. Ich hatte schon öfters diesen Fall.

Oft geht es ja gar nicht anders wenn sich derjenige an seinem alten Wohnsitz abgemeldet hat oder vorher im Ausland lebte. Bei uns kann man ohne festen Wohnsitz nichtmal ein Auto anmelden.

Wenn hinterher noch Post kommt (wie @Ralf5  schrieb) rufe ich den Gast an ob er sie abholen will und wenn nicht werfe ich sie wieder in den Briefkasten mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" oder "neue Adresse xxx".... hatte bisher damit noch keine negativen Erfahrungen.

 

Ein Vermieter muss bei uns dem Mieter eine Mietbestätigung geben, damit er sich anmelden kann (seine Identität ist dann also beim Meldeamt registriert), deshalb habe ich dabei auch keine Bedenken.

Die Verpflichtung sich an-ab-umzumelden liegt alleine beim Mieter..., die Mietbestätigung wurde nur eingeführt damit sich nicht jemand auf irgendeine Adresse anmelden kann... das hatte in der Vergangenheit zu Problemen geführt.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Theofilos0 

 

es sind zwar auch etliche Gastgeber aus der Schweiz hier im Community Center vertreten, aber anscheinend liest aktuell keiner mit. 

 

Warum fragst du nicht einfach mal Deiner zuständigen Gemeindeverwaltung nach und entscheidest danach.

 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Theofilos0 Du kannst auch in der Airbnb Host Community Schweiz nachfragen: https://www.facebook.com/groups/197881712030940

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts