@Theofilos0 also bei uns in Deutschland ist das weiter kein Problem.
Auch bei kurzfristigem Aufenthalt kann er sich an dieser Adresse für den Arbeitsantritt und die Postzustellung anmelden, um sich dann erneut umzumelden wenn er eine passende Wohnung gefunden hat. Ich hatte schon öfters diesen Fall.
Oft geht es ja gar nicht anders wenn sich derjenige an seinem alten Wohnsitz abgemeldet hat oder vorher im Ausland lebte. Bei uns kann man ohne festen Wohnsitz nichtmal ein Auto anmelden.
Wenn hinterher noch Post kommt (wie @Ralf5 schrieb) rufe ich den Gast an ob er sie abholen will und wenn nicht werfe ich sie wieder in den Briefkasten mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" oder "neue Adresse xxx".... hatte bisher damit noch keine negativen Erfahrungen.
Ein Vermieter muss bei uns dem Mieter eine Mietbestätigung geben, damit er sich anmelden kann (seine Identität ist dann also beim Meldeamt registriert), deshalb habe ich dabei auch keine Bedenken.
Die Verpflichtung sich an-ab-umzumelden liegt alleine beim Mieter..., die Mietbestätigung wurde nur eingeführt damit sich nicht jemand auf irgendeine Adresse anmelden kann... das hatte in der Vergangenheit zu Problemen geführt.