Schaden durch mich als Gast - es ist alles über das Meditati...
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Schaden durch mich als Gast - es ist alles über das Meditationscenter geregelt und gezahlt. Bis heute erhalte ich aber keine ...
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Hallo,
ich bin mir unsicher, ob ich einen Gast in Hamburg aufnehmen darf, der G3 ist, aber aus beruflichen Gründen übernachten muss. Über eine Nachricht würde ich mich freuen. Viele Grüße Birgit
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Genau, seit Montag, 29.11. 2G Pflicht.
Google zeigte mir diesen Link: https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/
und https://www.hamburg.de/faq-reisen/
Dort heißt es: "Für alle Beherbergungsbetriebe gelten die Regeln des 2G-Modells."
Als Ausnahme habe ich gefunden:
"Abweichend von Satz 1 Nummer 1 und § 10j Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist ferner eine Beherbergung von Personen im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummern 3, 4, 8 bis 10 und Nummer 11 Buchstabe b, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 (8. November 2021 (BAnz. AT 08.11.2021 V1), zulässig, wenn diese einen negativen Coronavirus-Testnachweis nach § 10h vorlegen."
Was steht denn dort drin?