@Edwin322 ,
handelt der Gast denn auf eigene Rechnung (eigene Firma oder Freiberufler) oder ist er beruflich für eine andere Firma unterwegs? Im ersten Fall es es ja sein eigenes Geld, das er verschleudert, aber im zweiten Fall ist es das Geld der Firma bzw. des Arbeitgebers, mit dem er leichtfertig umgeht, wenn er noch nicht einmal nachfragt ob es bei einer Verkürzung des Aufenthalts Geld zurück gibt.
So wie @Till-and-Jutta0 es oben vorgeschlagen hat, kannst Du vorgehen, bezweifle jedoch dass der Gast zustimmt, wenn es keine Rückerstattung (die er eigentlich gar nicht will) gibt.
Andererseits, warum willst Du unbedingt den Kalender wieder frei bekommen für einen neuen Gast, wo doch der gesamte Zeitraum bereits vom jetzigen früher abgereisten Gast komplett bezahlt wurde? An so leicht verdientes Geld kommt man selten...!
Ich selbst handhabe es so, dass bei Stornierungen (strenge Bedingungen) erst mal nur 50% des Übernachtungspreises erstattet wird, ebenso verfahre ich bei Aufenthaltsverkürzungen, da schlage ich die 50% auf die vom System errechnete neue Summe drauf. Für jede neu vermietete Nacht aus dem stornierten Zeitraum erstatte ich dann diese 50% wieder, allerdings erst nach Check-Out des neuen Gastes und kommuniziere dies auch so im Vorfeld. Die Erstattung veranlasse ich dann selbständig von mir aus, ohne dass der Gast hier zustimmen muss und in der ein oder anderen Form kommt diese Großzügigkeit auch irgendwann wieder zurück.