......ich fasse mal zusammen:
1. Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel für private Vermieter nicht notwendig, sogar nachteilig.
2. Wer ein Zimmer ständig über Airbnb vermietet, der muss seine diesbezüglichen Einkünfte gegenüber dem Finanzamt mit Umsatzsteuererklärung und wohl auch mit einer EÜR erklären. Das heißt, dass man auch an Elster nicht vorbeikommt.
3. Die Kleinunternehmerregelung gilt ja nur bis 17500 Euro. Bei drei Zimmern wird man wohl sicher darüber liegen. Das heißt, dass ich den Betrag, der mir von Airbnb überwiesen wird, um die normale Mehrwertsteuer von 7 % kürze und die Differenz an das Finanzamt überweise.
4. Mir erschließt sich nicht, wie das hier teilweise dargestellt wird, dass man nur an Geschäftsreisende eine ordentliche Rechnung mit Mwst ausstellen muss. Nach meiner Meinung muss an jeden Gast eine ordentliche Rechnung mit oder ohne Mwst (abhängig von Kleinunternehmerregelung) ausgestellt werden.
Wenn diese Annahmen richtig sind, dann würde ich wegen dem Verwaltungsaufwand und dem drohenden Ärger mit dem Finanzamt nicht mehr über Airbnb vermieten. Sind meine Annahmen korrekt? Ich fühle mich gerade wie die dumme Marion und weiß jetzt, dass es stimmt: In Friedenszeiten ist die Verwaltung der Feind. Smiley Mac