Anneliese29
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Ich bin Gastgeberin und habe 2 Auszahlungskonten. Ich möchte...
Ich bin Gastgeberin und habe 2 Auszahlungskonten. Ich möchte die Auszahlungskonten eventuell mal wechseln...Ab welchen Zeitra...
Hallo ihr Lieben,
ich habe jetzt viele Beiträge gelesen, in denen es um Rechnungen für Gäste geht, aber nichts zu meinem konkreten Fall gefunden.
Heute hat jemand eine Buchung für 75 Nächte getätigt und will ein Rechnung von mir. Auf meine Aussage, dass ich keine Rechnung über den ganzen Betrag stellen kann, bei mir kommt ja nur ein Teil an, hat sie geantwortet: "... die Rechnung von Airbnb für den Restbetrag habe ich bereits erhalten, mir fehlt lediglich noch ihr Teil der Rechnung." Kann das stimmen?
Wenn sie eine Rechnung von Airbnb hat, ist die nicht über den gesamten Betrag? Dann würde sie doch für meinen Anteil eine doppelte Rechnung (Buchungsbeleg) bekommen? Sehe ich das richtig?
Freue mich über Feedbacks, danke!
Viele Grüße
Helga
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@Helga128 ja das ist richtig was dein Gast sagt und auch deine Argumentation ist richtig.
Du solltest dem Gast keine Rechnung ausstellen sondern eine Quittung über deinen Buchungs-Brutto-Betrag (also inklusive der Gastgeber-Servicegebühr die Airbnb einbehaelt, denn das sind ja deine Ausgaben )
Die Rechnung von Airbnb plus der Quittung von dir kann dein Gast dann als Ausgaben beim Finanzamt einreichen.
@Helga128 ja das ist richtig was dein Gast sagt und auch deine Argumentation ist richtig.
Du solltest dem Gast keine Rechnung ausstellen sondern eine Quittung über deinen Buchungs-Brutto-Betrag (also inklusive der Gastgeber-Servicegebühr die Airbnb einbehaelt, denn das sind ja deine Ausgaben )
Die Rechnung von Airbnb plus der Quittung von dir kann dein Gast dann als Ausgaben beim Finanzamt einreichen.
@Helga128 ja im Prinzip schon, aber du kannst deinem Gast ja nicht deinen Kontoauszug geben.
@Ute42 eine Rechnung ist eine Zahlungsaufforderung (und die wurde in diesem Fall ja bereits von Airbnb erhoben), eine Quittung ist eine Zahlungsbestätigung.. also in diesem Fall die Bestätigung dass die Zahlung bei Helga auch angekommen ist und nicht etwa die Buchung vorher wieder storniert wurde.
Es könnte jemand zB eine Unterkunft buchen , bezahlen und die Airbnb-Rechnung an die Buchhaltung übergeben. Später wird aber die Reise storniert und die Rechnung liegt in der Buchhaltung obwohl das Geld wieder zurückerstattet wurde.
Deshalb ist für das Finanzamt die Quittung wichtig.
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Ja, das hatte ich über Google auch schon herausgefunden.
Im vorliegenden Fall ist es jedoch so, daß Helga128 schreibt: „Heute hat jemand eine Buchung für 75 Nächte getätigt“. Das heißt, der Gast ist noch gar nicht da, check-in vielleicht in ein paar Tagen oder Wochen. Also müßte Helga ja eigentlich mit der Ausstellung der Quittung warten bis der Aufenthalt vorbei ist, denn erst dann weiß man wie hoch der Mietpreis war. Der Aufenthalt könnte ja auch noch verkürzt werden oder der Gast fordert eine Rückerstattung weil der Rolladen geklemmt hat.
Kurz und gut: Wenn ein Gast von uns einen Beleg = Quittung über die Beherbergungsleistung haben will, dann müßten wir alle damit eigentlich warten bis
wir die Auszahlung von airbnb erhalten haben
der Aufenthalt vorbei ist
Siehst du das auch so und was sagen alle anderen dazu?
@Ute42 Ja, vollkommen richtig, die Quittung wird erst bei Abschluß der Reise ausgestellt.
Bei Airbnb ist das ja kein Problem da das Geld kurz nach Reiseantritt auf dem Konto ist , andere Anbieter senden eine Bestätigung über den Zahlungseingang.
Gäste die eine Quittung brauchen (auch wenn sie es Rechnung nennen) fragen meist vor der Buchung an ob der Gastgeber auch in der Lage ist diese zu erstellen.... manche private Gastgeber machen das ja nicht.