Gast wünscht Airbnb Adresse für Ausweis zwecks Umzug

Leon2244
Level 2
WÜ, Germany

Gast wünscht Airbnb Adresse für Ausweis zwecks Umzug

Hallo liebe Airbnb Community, 

 

ich bin ganz neu hier im Gastgeben und ich würde mich über eure Hilfe freuen!

 

Ein spanischer Gast hat mein Inserat für zwei Monate Aufenthalt angefragt und plant mit seiner Familie nach Deutschland zu ziehen. Bevor er jedoch nach einer unbefristeten Wohnung schauen kann und seine Kinder zu rSchule schicken kann, braucht er wohl eine Adresse hier - so hat er es mir mitgeteilt. Sein Profil ist ganz neu und er hat keine Bewertungen als Gast. 

 

Ich würde ihm gerne helfen, weiß jedoch nicht genau in welche rechtliche Lage ich mich damit bringe. Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht? Glaubt ihr das ist Betrug? Habt ihr Ideen wie ich mich absichern könnte?

 

Danke für die Hilfe:) 

3 Antworten 3
Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

@Leon2244  ich würde dem Gast mitteilen, dass er eine Buchung mit Airbnb hat aus der die Adresse und der Zeitraum ersichtlich ist. Nicht weniger und auch nicht mehr!

 

Happy hosting ...

@Leon2244  ein Adresse alleine bekannt zu geben ist ja nichts besonderes, damit kommst du in keine spezielle rechtliche Lage.

Womöglich redet dein Gast von einer Wohnungsgeberbestätigung... das wäre dann was anderes.

 

Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.

 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Leon2244 Kurzzeitaufenthalte in Beherbergungsstätten unterliegen der Meldepflicht nach § 29 BMG (nicht nach § 17). Nur wenn der Gast mind. 3 Monate bei dir wohnen möchte, müsste er sich nach § 17 innerhalb von 2 Wochen nach Einzug selber anmelden (wozu er die von @Sabine-Ingrid0 erwähnte Wohnungsgeberbestätigung verlangen könnte). Bei 2 Monaten genügt der Besondere Meldeschein für Beherbergungsstätten (den du sonst sowieso ausstellen müsstest). Mit diesem kamen unsere Gäste bei der AOK bereits weiter.

 

Fakten siehe https://www.happy-hosting.de/meldepflicht-fakten/

(keine Rechtsberatung, nur Erfahrungsaustausch)

 

Meine Meinung: Betrug wohl nicht, aber „wohnen“ im Sinne des BMG ist das nicht. Und für dich könnten Nachteile daraus entstehen (siehe o.g. Link).

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