Gastgaber betritt Zimmer und beanstandet Schaden

Stephan2310
Level 2
Hanover, Germany

Gastgaber betritt Zimmer und beanstandet Schaden

Hallo,

 

ich gerade als Gast für 1 Monat einquartiert. Meine erste Nacht war relativ ruhig, am nächsten Morgen hatte ich ein kleines Frühstück.

Als ich am Abend in die Unterkunft zurückkehrte war etwas vom Geschirr weggeräumt. Ich habe mir jetzt nichts dabei gedacht, aber offensichtlich war jemand in meinem Zimmer. Auch die Rolladen befanden sich jetzt nicht auf der früheren Position (aber da hab ich nicht groß weiter gedacht).

 

Am Abend schloss ich die Rolladen. Die Kurbel welche nicht festgeschraubt war viel heraus und die Rolladen viel runter. Ich weiß nicht ob ich versucht habe diese anschließend hochzudrehen (ich meine es ging).

 

Am nächsten Abend kam der Vermieter wutentbrannt auf mich zu:

HABEN SIE GESEHEN WAS SIE DA ANGERICHTET HABEN?!?

Ich war etwas perplex. Seiner Erklärung nach habe ich die Rolladen mutwilligt überdreht (nach dem kompletten Schluss weiter runter gedreht). Wodurch diese überdreht worden sind.

Meines Wissens nach habe ich hier nichts zerstört. Ich kann mir theoretisch vorstellen die Rolladen in die falsche Richtung gedreht zu haben um sie zu öffnen (nach unten, anstatt nach oben).

Der Vermieter wurde abfällig, konnte sich nicht ganz entscheiden ob es nun absichtlich war oder ob ich als studierter Mensch wohl doch klug genug war um es richtig zu haben.

Er hätte sich gewünscht ich wäre auf ihn zugekommen, nachdem ich den Schaden bemerkt hätte.

Naja sollte ich den Schaden tatsächlich angerichtet haben, dann sicher nicht absichtlich.

Er verlangt bis morgen 250€ oder zumindest eine schriftliche Bestätigung für den Schaden.

 

Auf meine Frage wie dem Vermieter der Schaden aufgefallen, meinte er er hätte ihn von oben gesehen.

 

Die Kurbel war dann übrigens entfernt (damit ich nicht noch mehr Schaden anrichte)

 

Ich meine zumindest ins Zimmer gekommen ist er. Ich weiß jetzt nicht, ob ich versehentlich wirklich einen Schaden angerichtet habe oder der Vermieter nur Geld will (glaube ich eigentlich nicht).

 

Naja es ist der 2te Tag des Monats, ich denke das Mietverhältnis wird nicht mehr so schön sein.

 

Ich frage mich ob das Mietverhältnis auflösen sollte, gibt es hier eine Klausel wenn Vermieter das Zimmer betreten und einen Anschreien?

Ob jetzt begründet oder nicht, der Ton war wirklich nicht in Ordnung.

 

Bin ich für einen solchen Schaden haftbar (Rollade überdreht).

 

Worst case für mich:

Ich bleibe auf der Miete (700€) sitzen, muss den 250€ Schaden zahlen und für einen neue Unterkunft (ca 900€ da kurzfristig)

 

LG

 

 

 

 

 

2 Antworten 2
Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Stephan2310 

 

Zuerst einmal zahle dem Vermieter nichts bar! Halte alle Forderungen und Beschuldigungen über den Airbnb Chat fest, am besten den Support einschalten.

 

Natürlich kannst Du das Mietverhältnis kündigen, nur über Airbnb, wenn ein Aufenthalt Dir da nicht mehr zugemutet werden kann. Vielleicht stellst Du mal den Link des Zimmers hier ein, damit man die Stornobedingungen sehen kann. Im Moment sind die eh aufgeweicht in Zeiten von Corona. Anschreien muss sich niemand lassen und in Dein Zimmer sollte ein Vermieter nur in Absprache mit Dir gehen. Es sei denn, es ist inkl. Service gemietet.

 

Natürlich kann immer mal etwas kaputt gehen, aber dann würde ich einen Kostenvoranschlag über Airbnb fordern. Soeben mal 250€ zu zahlen, woraus setzt sich das zusammen? Wie alt ist der Rollladen denn?

Sehr alt  (Rolladen) wie es aussieht. Das Haus ist sehr alt, die 250Euro Rechnung bezieht sich auf die geschätzten Kosten des Handwerkers.

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