Danke für die Meldung. Auf solche (verbindlichen) Buchungsanfragen kann/muss über den "Bestätigen/Ablehnen" Button reagiert werden. Die Web-Seite, die daraufhin angezeigt wird, lässt "Bestätigen", "Ablehnen" und das "Gastgeber-Angebot" zu.
Als User darf ich doch wohl davon ausgehen, dass ich, wenn ich eine der hier angebotenen drei Antwortoptionen wähle, die Anfrage in Sinn der Richtlinien beantwortet habe.
Das hat bisher auch in jedem Fall funktioniert und ich habe ausschließlich Gastgeber-Angebote als Antwort gemacht.
Im vorliegenden Fall hatte ich aber ein anderes Datum in das Angebot geschrieben. Es kam jedoch keine unmittelbare Rückmeldung der Web-Seite, dass das Angebot in diesem Fall nicht als Beantwortung gilt. Hier sehe ich einen Fehler im AirBnB System, der programmtechnisch zu beheben wäre.
Bis jetzt bin ich aber nur auf das absolute Unverständnis aller Beteiligten gestoßen 😞