Wenn ich als Gastgeber mein Zimmer Gästen zur Verfügung stelle, die trotz vorheriger Annahme der ganz wichtigen Hausregel, nicht in meinem Zimmer und der Wohnung zu rauchen, doch rauchen, wird mir einerseits zugesichert, dass ich ihn straffrei entlassen kann und die weitere Unterbringung straffrei stornieren kann, auf den Links, zu denen ich dann geleitet werde, erscheint dies dann aber leider nicht mehr.
Unter besondere Umstände, die dazu führen, dass der Gastgeber straffrei stornieren kann, fehlt bisher immer noch der Zusatz:
"- Wenn der Gast grob gegen die Hausregeln verstoßen hat".
Ansonsten ist die Persönlichkeitssphäre des Gastgebers nicht genügend geschützt.
Das ist meine Meinung und ich denke da, dass ich nicht der einzige bin, der diese Meinung hat.
Es kann nicht sein, dass ich einen Gast weiterhin dulden muss, der vorher erklärt, dass er die Hausregeln annimmt und nicht in meiner Wohnung raucht, dann doch in meiner Wohnung raucht und darauf bestehen kann, weiterhin bei mir zu wohnen oder darauf hoffen kann, dass ich ihm nicht die weitere Unterbringung verweigere, weil ich dann als Gastgeber eine Strafe für die Stornierung zahlen muss.
Beste Grüße
Claudio