Gewerbeinheit als Airbn-Wohnung anbieten

André1152
Level 1
AC, Germany

Gewerbeinheit als Airbn-Wohnung anbieten

Ich habe eine kleine Gewerbeeinheit von etwa 50 m², die ich bis vor einem Jahr für meine Werbeagentur genutzt habe.

 

Jetzt arbeite ich im Home-Office. Am liebsten wäre mir, dass keine Nutzungsänderung erfolgen muss.IMG_20180216_141455.jpg

 

Meine Fragen:

 

Weiß jemand, ob das möglich?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wer kann mir Infos geben? Steuerberater, Baubehörden?

 

Schon mal im voraus: vielen lieben Dank für eure Kommentare, André

3 Antworten 3
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@André1152 Oft sind dafür die Baurechtsämter zuständig. Für Aachen habe ich diesen Link gefunden: https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2408240/show

 

Dort sollte irgendwo stehen, ob und wie es in deinem Fall (war ja noch nie Wohnraum) möglich ist.

 

Mit dem Steuerberater solltest du die steuerlichen Dinge besprechen: Die Wohnung könnte ins Betriebsvermögen fallen (falls sie da nicht eh schon drin ist). Das kann gravierende Auswirkungen haben.

André1152
Level 1
AC, Germany

...schon mal vielen Dank für die prompte Info!

 

Tatsächlich ist das Büro Teil des Betriebsvermögens.

 

Gruß nach Stuttgart, André

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@André1152 ,

 

ich würde erst mal keine Nutzungsänderung beantragen (denn die im Bedarfsfall wieder umzuwidmen wird ggf schwierig  bis unmöglich) und auch kein Bauamt, Wohnungsamt oder dergleichen fragen sondern mir folgendes zurecht legen und auch so argumentieren, falls jemand fragen sollte:

 

Das Büro wird weiterhin hauptsächlich für Deine Werbeagentur genutzt und Du vermietest die Räume nur an den Tagen, wo Du auch vom Home-Office aus arbeiten kannst. Selbst wenn Dein Buchungskalender komplett frei sein sollte, so kannst Du immer noch sagen, dass Du Dir die Home-Office Tage um den Vermietungszeitraum drum herum organisierst. Die Einnahmen versteuerst Du offiziell als Erlöse aus Untervermietung über Deine Marketing Firma. 

 

In Airbnb würde ich das Büro nicht als ganze Unterkunft anbieten, auch nicht als Privatzimmer, sondern als "Gemeinschaftszimmer". Im Inseratstext würde ich erwähnen, dass Du üblicherweise im vermieteten Zeitraum nicht anwesend sein wirst, aber dass es erforderlich ist, dass Du Dir für dringende geschäftliche Belange jederzeit den Zutritt vorbehältst. Ich betreue ein ähnliches Objekt in München, welches auch als Gewerbeeinheit genutzt wird und zeitweise vermietet wird. Manchmal kommen Rückfragen wegen des Gemeinschaftszimmers, aber das kann dann im direkten Nachrichtenaustausch mit dem Gast schnell geklärt werden.

 

Meines Erachtens bist Du mit dem Gemeinschaftszimmer (weil Du den Raum ja hauptsächlich noch als Büro nutzt) auf der sicheren Seite, denn "ganze Unterkünfte" werden inzwischen von den meisten Städten sehr kritisch beobachtet (auch wenn es sich um Gewerbeeinheiten handelt).  Von der Einrichtung her würde ich nicht allzu viel ändern, ein Schlafsofa, ein kleiner Kühlschrank, eine Kaffeemaschine und evtl. noch eine Mikrowelle ist ja auch für ein Büro nicht unüblich und sollte für Gäste ausreichend sein. Der Büro-Charakter sollte im Vordergrund stehen. 

 

Eine offizielle Umnutzung für eine dauerhafte Vermietung wird vermutlich sehr aufwendig und unter Umständen müsstest Du sogar ein Gewerbe als Beherbergungsbetrieb anmelden und vielleicht wird das ja auch gar nicht genehmigt, etc. - wäre mir zu unsicher und zu aufwendig. Ich würde erst mal austesten wie es läuft und ob Dir das überhaupt taugt mit ständigem Gästewechsel. Nach einer gewissen Testphase kann man immer noch schauen wie eine Dauerlösung aussehen könnte. 

 

Weiterhin ist zu beachten, ob in der Teilungserklärung, Hausordnung, eine bestimmte Nutzung ausgeschlossen oder vorgeschrieben ist, oder ob zuerst alle Miteigentümer befragt werden müssen.

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