@André1152 ,
ich würde erst mal keine Nutzungsänderung beantragen (denn die im Bedarfsfall wieder umzuwidmen wird ggf schwierig bis unmöglich) und auch kein Bauamt, Wohnungsamt oder dergleichen fragen sondern mir folgendes zurecht legen und auch so argumentieren, falls jemand fragen sollte:
Das Büro wird weiterhin hauptsächlich für Deine Werbeagentur genutzt und Du vermietest die Räume nur an den Tagen, wo Du auch vom Home-Office aus arbeiten kannst. Selbst wenn Dein Buchungskalender komplett frei sein sollte, so kannst Du immer noch sagen, dass Du Dir die Home-Office Tage um den Vermietungszeitraum drum herum organisierst. Die Einnahmen versteuerst Du offiziell als Erlöse aus Untervermietung über Deine Marketing Firma.
In Airbnb würde ich das Büro nicht als ganze Unterkunft anbieten, auch nicht als Privatzimmer, sondern als "Gemeinschaftszimmer". Im Inseratstext würde ich erwähnen, dass Du üblicherweise im vermieteten Zeitraum nicht anwesend sein wirst, aber dass es erforderlich ist, dass Du Dir für dringende geschäftliche Belange jederzeit den Zutritt vorbehältst. Ich betreue ein ähnliches Objekt in München, welches auch als Gewerbeeinheit genutzt wird und zeitweise vermietet wird. Manchmal kommen Rückfragen wegen des Gemeinschaftszimmers, aber das kann dann im direkten Nachrichtenaustausch mit dem Gast schnell geklärt werden.
Meines Erachtens bist Du mit dem Gemeinschaftszimmer (weil Du den Raum ja hauptsächlich noch als Büro nutzt) auf der sicheren Seite, denn "ganze Unterkünfte" werden inzwischen von den meisten Städten sehr kritisch beobachtet (auch wenn es sich um Gewerbeeinheiten handelt). Von der Einrichtung her würde ich nicht allzu viel ändern, ein Schlafsofa, ein kleiner Kühlschrank, eine Kaffeemaschine und evtl. noch eine Mikrowelle ist ja auch für ein Büro nicht unüblich und sollte für Gäste ausreichend sein. Der Büro-Charakter sollte im Vordergrund stehen.
Eine offizielle Umnutzung für eine dauerhafte Vermietung wird vermutlich sehr aufwendig und unter Umständen müsstest Du sogar ein Gewerbe als Beherbergungsbetrieb anmelden und vielleicht wird das ja auch gar nicht genehmigt, etc. - wäre mir zu unsicher und zu aufwendig. Ich würde erst mal austesten wie es läuft und ob Dir das überhaupt taugt mit ständigem Gästewechsel. Nach einer gewissen Testphase kann man immer noch schauen wie eine Dauerlösung aussehen könnte.
Weiterhin ist zu beachten, ob in der Teilungserklärung, Hausordnung, eine bestimmte Nutzung ausgeschlossen oder vorgeschrieben ist, oder ob zuerst alle Miteigentümer befragt werden müssen.