Hallo liebe AirBnB Community,
ich habe nun schon einige Beiträge zum o.g. Thema gelesen und bin nicht wirklich weiter gekommen. Ich hoffe sehr, auf eine eindeutige Antwort 🙂
Zur Frage: Ist es erlaubt Wohnraum, der normalerweise zum privaten Wohnen genutzt werden soll, kurzzeit zu vermieten. Ich meine hie gesamte Wohnungen, in denen ich nicht selbst wohne.
Wenn ich das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz richtig verstanden habe, dann ist das leersthende Zimmer in der eigenen Wohnung kein Problem. Die selbst genutzte Zweitwohnung auch nicht (mit Einschränkungen). Aber wie seht es um Wohnungen, in denen ich nicht wohne? Die sind dann genehmigungspflichtig durch das jeweilige Amt der Stadt?
Den Gedanken dann weiter gedacht: müsste hier dann nicht eine Nutzungsänderung des Wohnraums von privat auf gewerblich beantragt werden?
Die Hintergründe zum Gewerbebetrieb sind mir soweit klar. Mir geht es hier eher um die Frage, ob die Vermietung im Allgemeinen okay ist.
Beste Grüße
Falk