Haftung/Schadensersatz bei plötzlicher Unbewohnbarkeit durch technischen Defekt

Henning0
Level 1
Hamburg, Germany

Haftung/Schadensersatz bei plötzlicher Unbewohnbarkeit durch technischen Defekt

Hallo zusammen,

mit der Bitte um Rat/Hilfe wende ich mich mit dem folgenden, akuten Problem an Euch:

Während einer vierwöchigen Vermietung meiner Wohnung ist aufgrund von technischen Problemen (Elektrizität in der Dusche) die Badezimmer-Nutzung für den Mieter nicht mehr möglich. Das Problem trat bereits in der ersten Mietwoche auf.

Für den Fall, dass sich keine Lösung auf dem kurzen Dienstweg ergibt (z.B. Mietminderung und externes Duschen im Schwimmbad) und der Mieter umziehen will/muss (z.B. in ein Hotel, weil kurzfristig):

Welche Pflichten habe ich nun als Vermieter? Und welche Schadensersatzansprüche hat ggf. der Mieter?

Vielen Dank für alle Ratschläge zum gegebenen Thema und viele Grüße,

Henning
1 Antwort 1
Andrea1
Level 10
Frankfurt, Germany

Puh, @Henning0, was für ein Mist!

Dass der Gast bei Umzug in ein Hotel o.ä. ein Recht auf die Rückerstattung der Miete hat ist ja klar. Ob er darüber hinaus noch Schadensersatzansprüche geltend machen kann, würde ich direkt mit dem Support (030-30808380) klären.

Es wäre nett, wenn du uns dann Bescheid geben könntest, was sie gesagt haben. Das kann schließlich jeden von uns treffen.

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