Hallo Maxie, wenn du §9 (2) weiter liest dann steht da: "Gleiches gilt, wenn die Nutzung des Wohnraums zu anderen als Wohnzwecken in der Hauptwohnung des Nutzungsberechtigten auf höchstens acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt bleibt."
Ich verstehe das so, dass sich dieser Passus auf Vermietungen über 50% Wohnfläche bezieht. Man darf die komplette Wohnung für 8 Wochen vermieten, ohne dass Zweckentfremdung vorliegt.
Anders herum:
Weniger als 50%: keine Zweckentfremdung
Mehr als 50% und kürzer als 8 Wochen: keine Zweckentfremdung
Mehr als 50% und länger als 8 Wochen: Zweckentfremdung
(Natürlich auch ohne Gewähr)
Man findet unter
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11268823/
dass die Genehmigung einer Zweckentfremdung zwischen 500 und 4500 Euro kosten kann - das wäre dann ohnehin das KO-Kriterium für mich.
Melde dich unbedingt nochmal, wenn du mehr über die Wohnraumschutznummer weißt