Ich bin Gastgeber von einem Ferienhaus in Schweden (Boot am See wurde gestohlen).

Ich bin Gastgeber von einem Ferienhaus in Schweden (Boot am See wurde gestohlen).

Hallo,

 

mein Boot am See wurde in der Nacht von Samstag auf Sonntag gestohlen.

Meine Feriengäste wollten Sonntag morgen mit dem Boot auf den See, und es war weg.

Ich erwarte dieses Jahr noch 2 Familien und beide haben gebucht, als das Boot noch am See lag( es stand in meinem Inserat).

Ich habe nun das Boot aus meinem Inserat entfernt.

Aber muss ich den beiden Familien die noch kommen mitteilen, daß nun doch kein Boot vorhanden ist?

 

Vielen Dank für die Antworten.

 

Gruß

13 Antworten 13
Evi-and-Markus0
Level 10
Cologne, Germany

Hallo @Hans-Willi0,

 

es tut mir leid, dass Dir Dein Boot gestohlen wurde. Ärgerlich. 😞

 

Ob Du es musst, kann ich Dir nicht genau beantworten. 

 

Ich würde die Familien so oder so informieren, unabhängig davon ob Du es musst. 

Das würde ich fair finden. Und Du kannst ja nichts dafür, dass Dir das Bot gestohlen wurde. 

Wäre ich Dein Gast, würde ich Deine Offenheit und die Info, dass es leider aktuell kein Boot gibt, sehr zu schätzen wissen. 🙂

 

ich wünsche Dir einen angenehmen Tag und angenehme Gäste. 

 

LG

Markus

 

 

Gute Gespräche sind nur aus der Position
„Ich bin ok, Du bist ok.“ heraus möglich.

Anja236
Level 10
Catalonia, Spain

@Hans-Willi0

Schliesse mich da ganz @Evi-and-Markus0 an.

Vielleicht haben die Familien gerade aufgrund dessen bei dir gebucht, weil ein Boot zur Nutzung vorhanden ist (war), deswegen würde ich es als Gast auch sehr zu schätzen wissen, darüber informiert zu werden, dass es nun kein Boot mehr vorhanden ist.

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Hans-Willi0 ,

 

es gibt 2 wesentliche Möglichkeiten.

 

  1. Du sagst den Gästen jetzt daß Dein Boot verschwunden ist
    und riskierst damit, daß die Gäste kostenlos stornieren, denn
    ohne Boot entspricht das ja nicht mehr der ursprünglichen
    Buchung

  2. Du sagst den Gästen am Tag der Ankunft daß gestern das
    Boot gestolen wurde (=Lüge), da werden sie vermutlich nicht
    den Urlaub komplett stornieren, sondern bestenfalls eine
    Preisminderung verlangen


Was keinen Sinn macht ist, das Boot aus der Anzeige zu entfernen

und die Gäste nicht zu benachrichtigen, denn wenn sie Deine

Anzeige aufrufen sehen sie ja, daß das Boot plötzlich weg ist.


Entscheiden mußt Du diese Sache selbst, da können wir nicht helfen.

 

 

 

 

Raoul3
Level 10

Die gebuchte Unterkunft hat mit allen Ausstatungsmerkmalen zur verfügung zu stehen , so wie gebucht wurde . Andernfalls hat der Bucher anspruch auf Schadenersatz !

Sieglinde6
Level 10
Elsdorf, Germany

Das sehe ich nicht so Raoul, der Gast hat ja keinen Schaden erlitten. Die Unterkunft ist wie gebucht,nur das Boot fehlt halt.
Evtl. haben Sie einen Anspruch auf Rabatt/Preissenkung, aber garantiert nicht auf Schadenersatz.

ich schliesse mich den anderen an und würde mich ebenso als Gast über einen kleinen Rabatt freuen und eine Info, BEVOR ich anreise; ich als Host würde dies so schnell wie möglich erledigen.

Raoul3
Level 10

Schadensersatz - ist die richtige Ausdrucksweise 

die Unterkunft hat einen Mangel (das Boot fehlt) folglich hat der Gast anspruch auf Schadensersatz !

Der Gast hat das Boot mitgebucht und möchte es auch benutzen kann er dies nicht ist ihm ein Schaden entstanden !

Sieglinde6
Level 10
Elsdorf, Germany

Du sagst es, die Unterkunft hat jetzt einen MANGEL, das berechtigt evtl. zur Mietminderung.
Ein Schaden ist ein SCHADEN, der Dir entstanden ist; ein fehlendes Boot ist KEIN Schaden, sondern ein fehlender Baustein im Mietvertrag und daher evtl. Grund den Preis zu senken bzw dies vom Host zu erwarten. Den Gästen ist nichts passiert, niemand wurde verletzt, niemandem (ausser dem Host) wurde etwas gestohlen, also KEIN Schaden, aber ein Mangel.
Aber ich respektiere Deine Meinung und ziehe mich hiermit zurück.
Happy hosting @All0.

Ute42
Level 10
Germany

.

 

@Raoul3, @Sieglinde6 ,

 

BGB  § 253

 

Immaterieller Schaden

(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.

(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

 

 

 

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

Ich würde auch umgehend informieren. Generell finde ich es einen Nachteil, dass man (im Nachhinein) nicht sieht, zu welchen Konditionen man gebucht hatte. 

 

Als Gastgeber eröffne ich daher jeweils ein neues Inserat falls die Konditionen stark abweichen (wäre in diesem Falle nicht der Fall)

 

Als Gast kopiere ich mir die Beschreibung und Regeln, wenn ich buche

Dimitri0
Former Community Manager
Former Community Manager
London, United Kingdom

Hallo @Hans-Willi0 und willkommen im Community Center. Erst einmal tut es mir leid zu hören, dass euer Boot am See gestohlen wurde.

 

Hattest du schon Zeit gehabt dir die Antworten und Tipps, die du auf dein Anliegen bekommen hast, zu lesen? 

 

Freuen uns auf eine Rückmeldung.

 

LG

                             
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Raoul3
Level 10

wie ist es ausgegangen ?

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Hans-Willi0 , die Frage die @Raoul3 gestellt hat würde mich auch interessieren,

 

-  wie ist es denn ausgegangen?

 

Leider ist es hier im CC immer wieder zu beobachten, daß irgend jemand einen thread eröffnet und eine Frage stellt, dann kommen 15 Antworten und dann hört man vom Fragesteller überhaupt nichts mehr. Weder wird sich bedankt noch wird berichtet, was bei der Sache rausgekommen ist. Das wäre nämlich für uns alle vielleicht interessant wenn man mal selbst einen ähnlichen Fall hat.

 

Meiner Meinung nach sollte es eine Funktion geben solche Leute zu flaggen, damit sie künftig keine Antworten mehr bekommen @Dimitri0 ,

 

Nikolaus9
Level 10
Friedrichshafen, Germany

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