Italien steuer

Beantwortet!
Mehdi26
Level 1
Hagen, Germany

Italien steuer

Hallo, mein Gastgeber meint nun er muß Vorort pro Person 21 Prozent an Steuern erheben, weil dies laut Gesetz so wäre. 

 

Ist das ganze legitim? 

 

Liebe Grüße 

29 Antworten 29
Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany

@Mehdi26 Das kann durchaus sein, dass es in Italien eine Kulturtaxe o.ä. gibt. Hängt von der Gemeinde ab, bei Airbnb kann man das nicht einpreisen, weil es von den Buchungskosten aus berechnet wird.

Vielleicht einfach mal den Ort googeln.

Dimitri0
Former Community Manager
Former Community Manager
London, United Kingdom

Hallo @Mehdi26 und willkommen im CC. Wird etwas von diesen 21% in den Hausregeln erwähnt? 

 

Für Touristensteuern in Italien zahlt man normalerweis 2,00-5,00 Euro pro Kopf, kommt natürlich auf die Region und Unterkunft drauf an, aber eig. keinen Prozentsatz. (Hier zB Milan)

 

Gib uns doch eine Rückmeldung.

                             
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Mehdi26
Level 1
Hagen, Germany

Hallo, habe als Quelle diesen Artikel auf italienisch erhalten. 

 

http://m.ilgiornale.it/news/2017/05/27/manovra-via-libera-alla-tassa-su-airbnb/1402661/

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Die erwähnten 21% sind lt. diesem Artikel eine Art Einkommensteuer, und somit von demjenigen zu bezahlen, der das Einkommen hat - also nicht vom Gast sondern vom Gastgeber!

Da würde ich mich als Gast zu Recht weigern, das zu bezahlen.

Ehrlich? 

 

Ich glaube er verlangt halt die 21 Prozent als Ausgleich. 

 

Jetzt bin ich verwirrt. 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Wäre ein Unding, wenn er das bislang offenbar schwarz gemacht hat, und jetzt nach Einführung des neuen Gesetzes auch immer noch keine Steuer selbst bezahlen möchte. 😞

Müsste man aber echt nochmal genau prüfen, wer die Steuer zu bezahlen hat. Ich bin zwar des Italienischen einigermaßen mächtig, der Artikel gibt aber nicht mehr her.

Ergänzung:

Ich habe noch einen anderen Artikel gefunden: Der sagt ganz klar, dass man als Vermieter bzw. Eigentümer schon immer steuerpflichtig war (kenne ich aus eigener Erfahrung), jetzt aber die Modalitäten bei Kurzzeitvermietungen geändert werden damit auch die Vermieter zur Kasse gebeten werden, die sich bislang darum gedrückt haben. Also ein Akt der Steuergerechtigkeit.

=> Darf nicht an den Gast weiterberechnet werden!

Helene165
Level 2
Bruck an der Mur, Austria

hallo an alle

bin neu im Chat - ich selbst wohne in Österreich und vermiete eine Wohnunn in Italien. Nun muss AirBnb wegen der neuen Regelung direkt 21 % der Bruttomiete einbehalten und abführen. kann mir jemand sagen wie ich meine Einstellungen bei AirBnb entsprechend ändern kann, dass AirBnb das auch wirklich einbehält bzw. abführt

 

hoffe ihr könnt mir helfen

danke

Helene

Johann1070
Level 2
Schärding, Austria

Hallo Helene, meine Frau und ich haben auch im März eine Immobilie erstanden, die wir jetzt über Airbnb vermieten. Kannst du mir sagen wie die Besteuerung nun aussieht? Hast du dir einen Steuerberater genommen oder führst du die Steuer selber ab? Liebe Grüße aus Donnersbach!

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Johann1070 , die Helene sieht deine Frage wohl nicht mehr, denn der Beitrag ist von 2018, und Helenes Konto scheint nicht mehr aktiv zu sein.

 

Am besten, du postest dazu einen neuen Beitrag, möglicherweise auch im italienischsprachigen CC.

Vielen Dank für die rasche Antwort, ich weiß es wirklich zu schätzen, dass ihr so aktiv und hilfsbereit seid. Man kann auch jede Hilfe brauchen, denn gerade am Anfang fühle ich mich oft wie erschlagen von den italienischen Regeln, Steuersystem, Gemeindeanforderungen usw. . Ich habe einen Steuerberater angefragt und warte auf dessen Rückmeldung. Könnt ihr mir noch sagen, ob AirBnB die Aufenthaltsmeldung für Gäste an die italienische Polizei übernimmt oder nicht? Und wenn nein, gibt es online einen Vordruck? Liebe Grüße!

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

So, ich habe jetzt eine definitivere Auskunft bekommen, über die Schutzgemeinschaft Italien:

„Grundsätzlich unterliegen auch in Italien die Einkünfte aus Ferienvermietungen (Mietdauer von maximal 30 Tagen) der Einkommenssteuer. In der Praxis hat sich bei der Versteuerung dieser Einkünfte jedoch eine Grau- bis Schwarzzone herausgebildet, da nach Feststellungen des italienischen Fiskus fast zwei Drittel der Steuerpflichtigen die Versteuerung dieser Vermietungseinkünfte regelmäßig „vergessen“. Ein neues Gesetz (Dekretsbeschluss Nr. 50 Artikel 4 vom 24. April 2017) bestimmt nunmehr: ab dem 1. Juni 2017 werden die Vermittlungsagenturen und Vermittlungsportale verpflichtet, im Namen der Eigentümer automatisch eine Abgeltungssteuer in Höhe von 21 % des Mietpreises an das Finanzamt abzuführen.“

D.h. – wie vermutet – der Vermieter ist seit jeher verpflichtet, diese Steuer zu bezahlen. Viele haben dies jedoch „versäumt“ – deshalb hat der Staat diese Abgeltungssteuer erfunden, welche direkt von Airbnb abgeführt wird.

Versucht ein Gastgeber, diese vom Gast einzufordern, ist

  1. dies ein Indiz dafür, dass er seither seine Steuern nicht bezahlt hat
  2. es unverschämt, seine Einkommensteuer sich vom Gast erstatten zu lassen.

Weiß jemand ob Airbnb diese 21% jetzt für die Vermieter abführt oder nicht?

Das Gesetz sieht es zwar vor, in der Praxis wird es allerdings öftermal umgangen.

Ich möchte hier nur inserieren, wenn die Vermietung "legal" läuft und Airbnb die

Steuer abführt und ich das bei der Einkommenssteuererklärung in Italien nachweisen

kann.

@Sebastian188 Wahrscheinlich eher nicht. Airbnb hat zwar mit vielen Kommunen Verträge, aber eben nicht mit allen.  Ich denke, dass würde bei einer Anfrage mitaufgelistet stehen - tut es das nicht, dann macht Airbnb das auch nicht.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hm, da bin ich anderer Meinung - weiß es aber auch nicht verbindlich:

Diese 21 % Einkommensteuer ist ja keine kommunale Regelung, sondern eine Italien-einheitliche. Und die Steuer muss auch nicht der Gast bezahlen, sondern der Gastgeber. Ich nehme deshalb an, dass Airbnb - der Regelung entsprechend - diese als "Abschlagsteuer" im Namen des Gastgebers abführt. Und dieser kann sie dann wieder im Rahmen seiner individuellen ESt-Erklärung als Vorwegabzug geltend machen - sofern er eine ESt-Erklärung abgibt.

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