@Annemarie1, ich glaube nicht, dass ein Co-Host für das Finanzamt genügt. Es geht letztlich nicht nur um die Absetzbarkeit, sondern in erster Linie um die Versteuerung des zusätzlichen Einkommens. Deine Tochter wird auch gegenüber dem Finanzamt angeben müssen, ob sie Mieterin oder Eigentümerin ist. Ich kann untervermieten wenn der Eigentümer einverstanden ist, dafür brauche ich wieder einen "vergebührten Mietvertrag vom Eigentümer, der dann andererseits seine "Mieteinnahmen" versteuern muss. Ich würde mich da an einen Steuerberater wenden und mich ordentlich beraten lassen.
Liebe Grüsse
Monika