Kann ich die Vermietung der Wohnung an meine Tochter übergeben, ohne viel ändern zu müssen?

Beantwortet!
Annemarie1
Level 2
Vienna, Austria

Kann ich die Vermietung der Wohnung an meine Tochter übergeben, ohne viel ändern zu müssen?

Können wir das gemeinsam machen, so dass sie es versteuern kann?

2 Antworten 2
Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany

@Annemarie1 Am einfachsten ist es wahrscheinlich, wenn Du Deine Tochter als Co-Host ins Profil aufnimmst. Dort kannst Du auch einstellen, wie viel Geld sie vom Umsatz bekommen soll.

Unklar bin ich mir über die rechtlichen Folgen des Co-Hosts - ist das schon eine personelle Vorkehrung, die die Beherbergung als gewerblich auszeichnen würde?

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Annemarie1, ich glaube nicht, dass ein Co-Host für das Finanzamt genügt. Es geht letztlich nicht nur um die Absetzbarkeit, sondern in erster Linie um die Versteuerung des zusätzlichen Einkommens. Deine Tochter wird auch gegenüber   dem Finanzamt angeben müssen, ob sie Mieterin oder Eigentümerin ist. Ich kann untervermieten wenn der Eigentümer einverstanden ist, dafür brauche ich wieder einen "vergebührten Mietvertrag vom Eigentümer, der dann andererseits seine "Mieteinnahmen"  versteuern muss. Ich würde mich da an einen Steuerberater wenden und mich ordentlich beraten lassen. 

Liebe Grüsse

Monika

 

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