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Hallo @Jacqueline-and-Robby0 ,
das habe ich mir schon gedacht daß Du die Auskunft nicht schriftlich bekommen hast, die wirst Du auch nie schriftlich bekommen, denn das was der Mann vom Finanzamt erzählt hat ist schlicht und einfach falsch.
Was Dir Mitarbeiter vom Finanzamt, vom Gewerbeamt oder sonst irgendwelche Leute erzählen ist ohne jede Bedeutung, ausschlaggebend ist nur die Rechtslage. Diese bestimmt sich aus den vorhandenen Gesetzen sowie der Rechtssprechung. Der Streit darüber, ob Sort Term Rentals (STR) ein Gewerbe begründen wird in Deutschland vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof ausgetragen und dabei geht es fast immer um das Thema Betriebsvermögen.
Wenn ein Privatmensch Eigentümer eines Hauses ist und er verkauft es später wieder, dann ist die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis steuerfrei, wenn der Verkauf nach 10 Jahren erfolgt, vergl. hierzu § 23 EStG private Veräußerungsgeschäfte. Also: Kaufpreis 300 Tsd, Verkaufspreis 400 Tsd, „Gewinn“ 100 Tsd, Steuer = 0 Euro.
Hat der Privatmensch aber ein Gewerbe angemeldet, dann wird das Haus zum Betriebsvermögen, dann ist der Mehrerlös komplett der Steuer zu unterwerfen. Je nach dem welcher Einkommensteuerprogression man unterliegt können das gut 44% sein, also gehen von den 100 Tsd Mehrerlös 44 Tsd ans Finanzamt als Einkommensteuer. Und deshalb wollen die Finanzämter immer, daß man ein Gewerbe anmeldet.
Eine Gewerbeanmeldung ist aber nicht erforderlich solange man nur vermietet, auch dann nicht, wenn man 5 Häuser vermietet. Zum Gewerbetreibenden kann man dann werden, wenn man bestimmte Kriterien erfüllt. Eins der wichtigsten ist, wenn man wie in einem Hotel eine Art Rezeption betreibt die es Gästen erlaubt, ohne jede Voranmeldung die Unterkunft sofort zu buchen. Vorsicht also bei airbnb Sofortbuchungen für denselben Tag, Ankunft in 20 Minuten. Andere Kriterien sind sog. Zusatzleistungen zur reinen Miete, also z.B. Frühstück (richtig: Frühstück!), irgendwelche Wellnessangebote, Fahrradverleih, Abholung vom Flughafen, Stadtführungen usw. Ich habe mir die letzte Rechtsprechung nicht durchgelesen, das fällt mir jetzt halt gerade ein. Aus den genannten Gründen vermiete ich hier mein Haus und ansonsten gibt es keinerlei Nebenleistungen, noch nicht mal Brötchenservice.
Wenn Du eine hieb und stichfeste Auskunft für Deinen konkreten Fall haben willst mußt Du einen Anwalt fragen, und die Auskunft muß schriftlich erteilt werden. Nun haben aber beratende Berufe die Angewohnheit, Fragen möglichst vage zu beantworten. Denn wenn sie eine Frage klipp und klar beantworten und die Antwort ist falsch, dann haften sie dafür über ihre Berufshaftpflichtversicherung.
Ich hatte mal einem Steuerberater eine Frage gestellt und der hat sich bei der Beantwortung gewunden wie ein Aal. Schließlich habe ich ihm 2 multiple choice Antworten vorgegeben und verlangt daß er zurückschreibt: Antwort A ist richtig oder Antwort B ist richtig. Erst dann hat er eine konkrete Auskunft erteilt.
Es gibt nach meiner Kenntnis nur einen Grund warum es für einen Vermieter Sinn machen würde ein Gewerbe anzumelden, und das ist die Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln für Erweiterungsbauten, solche Mittel bekommt man in der Regel nur als Gewerbetreibender. Diesem Vorteil steht allerdings der sehr große Nachteil gegenüber, das Privileg des §23 EStg zu verlieren.
Gewerbeanmeldung für mich: Niemals.