Kleingewerbe anmelden?

Jacqueline-and-Robby0
Level 2
Overath, Germany

Kleingewerbe anmelden?

Hallo Zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen 🙂

Laut unserem Gewerbeamt müssen wir kein Gewerbe lt. Kleinunternehmerregelung anmelden, da wir kein Frühstück anbieten etc.

Jedoch laut unserem Finanzamt müssen wir ein Gewerbe anmelden.

Jetzt sind wir eigentlich nur noch verwirrt was wir machen sollen 😕

Wir sieht es bei euch aus? Habt ihr alle ein Gewerbe angemeldet?

Vielen Dank schon mal vorab 🙂

113 Antworten 113
Raoul3
Level 10

(es geht hierbei um die Betten Anzahl und die wird in jedem Bundes Land unterschiedlich gehandhabt !)

Du bist hier im CC dort findest du nach suche evtl . deine Antwort 

DOCH eins sollte dir immer klar sein das ist eine Selbsthilfe Gruppe - wir sind kein Steuerberater und kein Finanzamt !!!

Ute42
Level 10
Germany

.

Hi @Jacqueline-and-Robby0 ,

 

ob ihr ein Gewerbe anmelden müßt oder nicht, darüber hat das Finanzamt

überhaupt nicht zu entscheiden, sondern das Gewerbeamt auf Basis der

Gewerbeordnung.

 

99,5% aller privaten airbnb Vermieter müssen kein Gewerbe anmelden.

Ein Gewerbe muß man nur dann anmelden, wenn man für einen Privatmenschen

außergewöhnliche Kriterien erfüllt = google.

 

Ein Gewerbe anzumelden kann für einen Privatvermieter sehr schädlich sein.

Stichwort: Betriebsvermögen = google.

 

 

 

 

Super, das ist doch mal eine nette und hilfreiche Antwort 🙂

Dann hören wir auch auf unser Gewerbeamt.

 

Vielen Dank

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ja, das ist so eine Sache: Gewerbe lt. Finanzamt ist nicht unbedingt Gewerbe lt. Gemeinde.

Welche Begründung führt denn dein FA an? Schalte ggf. einen Steuerberater ein, und vermeide den Gewerbestatus.

siehe auch https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeber-unter-sich/Gewerbe-anmelden/m-p/4937

Das Finanzamt hat keine Begründung gegeben... ich habe denen die Sache erklärt und dann kam die Antwort... Vielen Dank für den Link - sehr interessant 🙂

@Jacqueline-and-Robby0: duerfen wir den Text der Antwort des FA erfahren? Danke

.

Hallo @Jacqueline-and-Robby0 ,

 

das würde mich auch sehr interessieren, was das Finanzamt geantwortet hat.

Haben die überhaupt schriftlich geantwortet? Wenn ja, dann wäre es sehr nett

wenn du den kompletten Text hier einstellen würdest.

 

Wenn Du das machst, dann werde ich Dir anschließend auf Basis dieser Antwort

die Rechtslage betr. Gewerbeanmeldung in Deutschland ausführlich erläutern

 

Also... ich habe den Herrn vom Finanzamt gefragt, ob man ein Gewerbe lt. Kleinunternehmerreglegung anmelden müsste, wenn man eine Ferienwohnung hat. Und der Herr hat gesagt "ja das müssen Sie und im Anschluss erhalten Sie dann einen Fragebogen indem man Auskünfte geben muss, wie hoch die Mieteinnahmen ca. sein werden und wenn diese unter 17.000 € im Jahr sind, dann  ist man von der Umsatzsteuer befreit" (oder so Ähnlich 🙂 )

@Ute42 ich habe leider nichts Schriftliches... 😞

 

Aber wie gesagt, laut dem Gewerbeamt müssen wir kein Gewerbe anmelden.

Und eine Kollegin von mir macht das auch schon seit ca. 10 Jahren und sie hat auch kein Gewerbe angemeldet.

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Jacqueline-and-Robby0 ,

 

das habe ich mir schon gedacht daß Du die Auskunft nicht schriftlich bekommen hast, die wirst Du auch nie schriftlich bekommen, denn das was der Mann vom Finanzamt erzählt hat ist schlicht und einfach falsch.

 

Was Dir Mitarbeiter vom Finanzamt, vom Gewerbeamt oder sonst irgendwelche Leute erzählen ist ohne jede Bedeutung, ausschlaggebend ist nur die Rechtslage. Diese bestimmt sich aus den vorhandenen Gesetzen sowie der Rechtssprechung. Der Streit darüber, ob Sort Term Rentals (STR) ein Gewerbe begründen wird in Deutschland vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof ausgetragen und dabei geht es fast immer um das Thema Betriebsvermögen.

 

Wenn ein Privatmensch Eigentümer eines Hauses ist und er verkauft es später wieder, dann ist die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis steuerfrei, wenn der Verkauf nach 10 Jahren erfolgt, vergl. hierzu § 23 EStG private Veräußerungsgeschäfte. Also: Kaufpreis 300 Tsd, Verkaufspreis 400 Tsd, „Gewinn“ 100 Tsd, Steuer = 0 Euro.

 

Hat der Privatmensch aber ein Gewerbe angemeldet, dann wird das Haus zum Betriebsvermögen, dann ist der Mehrerlös komplett der Steuer zu unterwerfen. Je nach dem welcher Einkommensteuerprogression man unterliegt können das gut 44% sein, also gehen von den 100 Tsd Mehrerlös 44 Tsd ans Finanzamt als Einkommensteuer. Und deshalb wollen die Finanzämter immer, daß man ein Gewerbe anmeldet.

 

Eine Gewerbeanmeldung ist aber nicht erforderlich solange man nur vermietet, auch dann nicht, wenn man 5 Häuser vermietet. Zum Gewerbetreibenden kann man dann werden, wenn man bestimmte Kriterien erfüllt. Eins der wichtigsten ist, wenn man wie in einem Hotel eine Art Rezeption betreibt die es Gästen erlaubt, ohne jede Voranmeldung die Unterkunft sofort zu buchen. Vorsicht also bei airbnb Sofortbuchungen für denselben Tag, Ankunft in 20 Minuten. Andere Kriterien sind sog. Zusatzleistungen zur reinen Miete, also z.B. Frühstück (richtig: Frühstück!), irgendwelche Wellnessangebote, Fahrradverleih, Abholung vom Flughafen, Stadtführungen usw. Ich habe mir die letzte Rechtsprechung nicht durchgelesen, das fällt mir jetzt halt gerade ein. Aus den genannten Gründen vermiete ich hier mein Haus und ansonsten gibt es keinerlei Nebenleistungen, noch nicht mal Brötchenservice.

 

Wenn Du eine hieb und stichfeste Auskunft für Deinen konkreten Fall haben willst mußt Du einen Anwalt fragen, und die Auskunft muß schriftlich erteilt werden. Nun haben aber beratende Berufe die Angewohnheit, Fragen möglichst vage zu beantworten. Denn wenn sie eine Frage klipp und klar beantworten und die Antwort ist falsch, dann haften sie dafür über ihre Berufshaftpflichtversicherung.

 

Ich hatte mal einem Steuerberater eine Frage gestellt und der hat sich bei der Beantwortung gewunden wie ein Aal. Schließlich habe ich ihm 2 multiple choice Antworten vorgegeben und verlangt daß er zurückschreibt: Antwort A ist richtig oder Antwort B ist richtig. Erst dann hat er eine konkrete Auskunft erteilt.

 

Es gibt nach meiner Kenntnis nur einen Grund warum es für einen Vermieter Sinn machen würde ein Gewerbe anzumelden, und das ist die Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln für Erweiterungsbauten, solche Mittel bekommt man in der Regel nur als Gewerbetreibender. Diesem Vorteil steht allerdings der sehr große Nachteil gegenüber, das Privileg des §23 EStg zu verlieren.

 

Gewerbeanmeldung für mich: Niemals.

 

 

 

Vielen vielen Dank @Ute42 für deine ausführliche Erklärung 🙂

Eigentlich war jetzt alles klar für mich bis @Monika--Elisabeth0 ihre Nachricht geschrieben hat 😄

Weil sie redet ja wieder von der Kleinunternehmerregelung... aber ich dachte eben nicht, dass man ein Kleingewerbe anmelden muss. (Kleinunternehmerregelung bedeutet ja trotzdem ein Gewerbe anmelden)

 

Das mit dem Frühstück etc. hatte mir unser Gewerbeamt ja eben auch gesagt. Die hatten mich ein paar Sachen gefragt, die ich alle mit nein beantwortet habe und daraufhin hat die Dame mir gesagt, dass wir kein Kleingewerbe anmelden müssen und so werden wir es jetzt auch machen 🙂

.

Hallo @Jacqueline-and-Robby0 ,

 

@Monika--Elisabeth0haben ihren Wohnsitz in Österreich, die haben da ganz andere Regelungen denn das ist ein anderes Land, die sprechen da nur zufällig eine ähnliche Sprache wie wir.

 

Die sogenannte Kleinunternehmerregelung hat mit der Frage der Gewerbeanmeldung überhaupt nichts zu tun.

 

Es geht bei der Kleinunternehmerregelung um §19 Umsatzsteuergesetz. Wenn Du weniger als 17.500 Euro Einnahmen hast, dann hast Du ein Wahlrecht. Entweder gibst Du keine Umsatzsteuererklärungen ab, dann kannst Du aber die Vorsteuer bei Eingangsrechnungen nicht abziehen. Oder Du gibst Umsatzsteuererklärungen ab, dann kannst Du die Vorsteuer abziehen. Was vorteilhafter ist, kann man nur anhand eines vorliegenden Einzelfalls beurteilen.

 

Hat man mehr als 17.500 Euro Einnahmen, dann gibt es das Wahlrecht nicht, dann muß man auf jeden Fall Umsatzsteuererklärungen abgeben.

 

Meine Auskünfte beziehen sich wohlgemerkt auf Deutschland. Wie das in anderen Satellitenstaaten gehandhabt wird weiß ich nicht.

 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Jacqueline-and-Robby0,   

 

Die einzig genaue Auskunft bekommt ihr bei der Gewerbebehörde bzw. Wirtschaftskammer.  Und zwar dann, wenn eine klare Frage gestellt wird:   Unter welchen Voraussetzungen brauche ich für Vermietung eine gewerberechtliche Bewilligung?    Alle anderen Fragen (wie: ich  möchte gerne vermieten, darf ich das, oder so ähnlich) sind zu wenig eindeutig und dann bekommt man eben auch unter Umständen völlig falsche Antworten.

 

Gewerbebehörde ist die Stelle, die eine Gewerbeberechtigung erteilen muss und die Wirtschaftskammer (ich denke in Deutschland  gibt es sie ebenso) ist die Interessensvertretung der Gewerbetreibenden und muss sich in den entsprechenden Gesetzen auskennen und beschäftigt auch Juristen.

 

Es ist so wie @Ute42 gesagt hat:   Vermietung eines Zimmers oder einer Ferienwohnung  ohne Zusatzleistungen und geringem Jahresumsatz fällt unter die Kleinunternehmerregelung.  

 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Jacqueline-and-Robby0  und eine gewerbliche Bewilligung braucht man ab 10 Betten (in Österreich, ich denke in Deutschland ist es ähnlich) und wenn weitere Zusatzleistungen angeboten werden.

 

z.B. würde das Abholen von Gästen bereits unter das Transportgewerbe fallen. 

Raoul3
Level 10

In Deutschland ab 8 Betten in Baden - Würtemberg (ander Länder andere Regeln) hatteich aber ganz oben schon geschrieben  !

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