Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo,
wir vermieten ein Apartment in Köln und sind von der Stadt aufgefordert worden, von unseren Gästen eine Kulturförderabgabe (5% des Buchungspreises) einzuziehen und an die Stadt weiterzuleiten. Hat da jemand Erfahrung mit, z.B. wie man die Berechnet und wo man die eintragen kann?
Ganz lieben Dank im Voraus,
Iris
@Antje4 @Till-and-Jutta0 Danke für den Link, auch wenn die Diskussion schon etwas älter ist. Zwar hat ein Kölner Stadtkämmerer diese Steuer 2009 eingeführt, mittlerweile gibt es allein in D. mehr als 20 teils Großstädte, welche diese Abgabe über den Vermieter erheben - mal heißt sie Betten-Steuer, Tourismusabgabe, City-Tax oder umgangssprachlich Matratzenmaut. Das ist aber nicht das Problem.
Die Billigfluganbieter haben Brüssel veranlasst, eine Preisangabenverordnung PAngV zu schaffen, die den Kunden/Gast vor unseriösen Lockangeboten schützen soll, soweit auch in Ordnung.
Für Anbieter von (Hotel) Zimmern und Ferienwohnungen hat das zur Folge, dass nur ein Übernachtungspreis angegeben werden darf, der inklusive alle Abgaben enthält - in diesem Fall also auch diese Tourismusabgabe aber auch eine mögliche Endreinigung! Es ist keinesfalls zulässig, diese Posten separat aufzuführen oder zusätzlich zu berechnen - ein gefundenes Fressen für Abmahnkanzleien !!
So hat booking.com über mehrere Instanzen wegen der Weigerung verloren, eben diese Übernachtungssteuer in den Ü- Preis mit einzubinden. Hier der Link:
Was interessiert uns das:
Bisher bietet airbnb zumindest in Deutschland keine Möglichkeit, diese Zusatzposten in den Endpreis einzubinden (in USA und Paris, Amsterdam geht das) und vielen ahnungslosen Vermietern in der Community droht eine kostenpflichtige Abmahnung - im Wiederholungsfall drakonische Strafen. (die Endreinigung kann bei airbnb zwar angegeben werden, wird aber separat dem Gast als Zusatzposten aufgelistet, was nicht zulässig ist)
Es wäre an der Zeit, dass sich viele User zusammensetzen und airbnb davon überzeugen, dass wir diese Möglichkeit im Programm hier ebenfalls brauchen. Die homepage kann ja super "rechnen" - sollte also kein Problem sein, diese Forderung gesetzeskonform für die EU umzusetzen
Besten Dank - Helmut
ps: die "Kurtaxe" oder Fremdenverkehrsabgabe ist etwas völlig anderes und ist hiervon nicht betroffen
Herzlichen Dank Euch für die Antworten
Antje
2016 hatte ich die ersten 3 Ünernachtungen ...schon kam ein unerfreulicher Brief der Stadt Köln ....Seit 2014 war ich angemeldet..hatte jedoch nie diese Fotos hochgeladen und das Profil fertig gestellt. Zunächst war ich sehr erstaunt ..wie denn überhaupt , meine Kölner Verwaltung ganz schnell mal reagiert.....wenn ich 57 € Großeinnahmen habe . Wenn ich es richtig verstanden habe. Diese Touristen Steuer fällt nicht für selbstständige Firmen Inhaber an, wenn Sie zum Beispiel aus beruflichen Gründen Köln besuchen. Daher frage ich jetzt gleich, jeden Gast...findes es jedoch ziemlich seltsam, wenn ich ihm dann so Formulare zum Ausfüllen geben muss...wo er dann sogar seine Ident Nummer eintragen soll. Ist mir sehr unangenehm.
Jetzt überlege ich die Kosten des Zimmers einfach so hoch an zusetzten, das ich das nicht mehr erfragen muss und das ich das einfach dann an die Stadt Köln, jedes Quartal überweise...was Sie von mir möchten. Eventuell ist es eine Art Übergangsregelung. Gut wäre es vermutlich auch für die Beruflich Notwenigen Übernachtungen.....wenn der Gast gleich dort beim buchen alles eintragen könnte. Beruflicher Grund und auch diese Ident Nummer er kann das ja dann selber eben auch einmal im Jahr in einer Liste für seine Steuererklärung nutzen.?
Ja, leider muss jeder Gastgeber in Köln diese Abgabe an die Stadt abführen und eine Erklärung diesbezüglich jede drei Monate abgeben. Die Mehrwertsteuer ist auch inkludiert!
Gerne gebe ich dir entsprechende Kontakte, bei der Stadt ist eine Person zuständig für die Kultur Förder Abgabe.
Wenn Gäste auf Geschäftsreise oder messen Besuch sind, kannst du dich von der KF A freistellen lassen.
Bitte denkt auch an die Mehrwertsteuer, das kann ein böses Erwachen geben wenn man geschätzt wird. Ebenso sollten die nicht gewerblichen daran denken die Einnahmen in der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Die Stadt Köln macht probebuchungen vor allem bei den Leuten die ihre Zimmer und Wohnungen sehr günstig anbieten, d und nun das kann sich nur dann rechnen, wenn man die Kosten abführt und das weiß die Stadt
Kann einer der Hosts aus Köln sagen, wann die Zahlungsaufforderung normalerweise verschickt wird? Ich habe meine Einnahmen aus dem 4. Quartal 2018 pünktlich per offiziellem Formular an die Stadt Köln gemeldet. Kurz darauf kam auch ein mehrseitiger Brief mit ein paar grundsätzlichen Informationen, den Abgabebescheid habe ich aber bis heute nicht erhalten. Ist das normal?
Hallo die Stadt lässt sich mit den Bescheiden sehr viel Zeit. Dies hängt damit zusammen, daß die Stadt derzeit alle Wohnungen überprüft, ob nicht eine Zweckentfremdung vorliegt. Dafür ist aber zu wenig Personal da. Wenn nun die Bescheide verschickt werden, würde das schon heissen, daß Deine Wohnung überprüft und als Ferienwohnung so gut wie geeignet ist.
Hallo zusammen,
woher weißt die Stadt Köln von den vermieteten Räumen? Durch Airbnb oder durch Nachbarn?
vg
@Bouquet0 schrieb:Hallo zusammen,
woher weißt die Stadt Köln von den vermieteten Räumen? Durch Airbnb oder durch Nachbarn?
vg
Das Naheliegendste ist: Ein/e Mitarbeiter/in schaut sich die Inserate an:
Beides die Nachbarn können sich anonym an die Stadt wenden, die Stadt prüft aber auch airbnb und andere Plattformen