Vielen Dank für diese Schilderung.
Ja, Stadt Wien verrechnet nicht so viel wie viele andere Städten.
Mir scheint dieser Art, wie Sie machen ,eine gute und einfache Lösung um mit dem Gast die eventuelle Unklarheiten zu beseitigen. Trotzdem, bitte um Erklärung wie Sie es genau rechnen weil wir hier zwei Aspekten haben:
Gast zahlt Nächtigungskosten und Reinigungsgebühr und Zuschlag ( Service Gebühr ) von 14,2 % davon
Gastgeber bekommt Netto-Betrag: von Nächtigungskosten und NOCHEINMAL von Reinigungsgebühr verrechnet AirBnB Provision ( Service Gebühr) von 3 % UND davon noch 20% MWST und bezahlt Rest von Betrag an uns.
Warum ist es so wichtig ? Nicht nur weil AB nimmt eigentlich 14,2 %+3,6% vom Betrag sondern weil in dem Betrag von meinem Servicegebühr ist schon 20% MWST verrechnet ( und sollte an Wiener Finanzamt abgeführt werden). Den Teilbetrag kann ich als Vorsteuer abziehen bzw. bei Steueranmeldung berücksichtigen.
Sie haben ein Beispiel Ortstaxe-Berechnung hier geschildert.
Darf ich Sie bitten bei folgendem Beispiel es nochmal zu verrechnen ( da ich das erste Beispiel nicht nachvollziehen kann).
Gast bleibt 9 Nächten, je 40,5 ( ist 364,5€) und zahlt 39.-€ für Reinigung und
noch 14,2 % (von 403,5 €) als Servicegebühr ( ist 56,96 €) also 460,46 € zahlen muss.
(Den Betrag von 460,46 zahlt der Gast an AirBnB SOFORT bei der Buchung, obwohl wäre möglich an Gastgeber direkt zu bezahlen und Gastgeber an AB 56,96 € überweisen soll. Dafür muss aber AB eine Rechnung ausstellen.)
Für Gastgeber die Überweisung sieht so aus: Euro 364,5 + 39.- ist 403,5 MINUS 3,6 %
( 3 % Servicegebühr und 20 % davon MWST ist 12,1 + 2,42 = 14,53 €) bleibt also 388,97 €. Den Betrag bekommt der Gastgeber erst ein paar Tage nach erfolgreichen Check in.
Meine Frage: welcher Betrag ist hier als Einnahme-Betrag zu nehmen um 11 % abzuziehen und dann 3,2 % für Kurtaxe zu berechnen. Wie hoch wäre hier Touristenabgabe in Wien ?
Vielen Dank für Ihr Zeit und Geduld.