Kurzzeitvermietung erlaubt?

Beantwortet!
Chantal139
Level 2
KI, Germany

Kurzzeitvermietung erlaubt?

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.

 

Ich wohne seit 6 Jahren in einer 1-Zimmer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die ich mir im letzten Monat nun gekauft habe. Ich bin also Eigentümerin. Über Airbnb habe ich ein paar Mal schon erfolgreich vermietet. Meine Nachbarin (auch Eigentümerin) ist dieses nun durch Zufall aufgefallen und sie ist strikt dagegen. Sie meint, dass eine ferienartige Vermietung in einem Mietshaus (?) nicht rechtens sei. Dazu als Info: Sie ist generell bei allen Vorkommnissen im Haus sehr querulantisch und glänzt immer mit ungesundem Halbwissen. Um mich nun abzusichern, führe ich in 3 Wochen ein Gespräch mit der Hausverwaltung und danach schließe ich bei Bedarf eine Rechtsschutzversicherung ab. Die Dame klagt nämlich auch notorisch gerne.

 

Laut Teilungserklärung ist ein Gewerbe in unserem Haus nicht erlaubt. Airbnb versteuere ich natürlich unter Mieteinnahmen, aber ist es nicht genauso wie eine Langzeitvermietung einzustufen? Ich vermiete meine Wohnung ja nicht, damit darin ein Gewerbe (z.B. Bordell) ausgeführt wird, sondern zu Wohnzwecken. Bzgl Rechtssprechungen sieht es sehr nebulös aus. Dazu gibt es so gut wie nichts zu finden. Andere Eigentümer und Mieter aus unserem Haus haben nichts dagegen, wenn ich es ausführen würde. Bisher kamen auch nie Beschwerden.

Ich werde der Hausverwaltung auf jeden Fall mein Anliegen schildern und versuchen mit denen einen guten Kompromis zu finden, sodass ich Airbnb weiter fortführen darf.

Hat jemand von euch sowas ähnlich erlebt? Erfahrungen, etc?

5 Antworten 5
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Chantal139, solange du dein Airbnb nicht gewerblich betreibst, kann dir in Deutschland keine Eigentümergemeinschaft die Vermietung verbieten (solange eine Kurzzeitvermietung nicht im Teilungsvertrag ausgeschlossen ist, was aber unwahrscheinlich ist). Auch ein nachträglicher Beschluss ist ungültig. Es gibt zwar auch andere Meinungen; der BGH hat hier jedoch per Grundsatzurteil Recht gesprochen, und einem Vermieter in einer Eigentümergemeinschaft seine Kurzzeitvermietung erlaubt.

In Österreich ist das übrigens anders.

Du solltest dich aber mit der Eigentümergemeinschaft gut stellen.

Ähnliche Diskussionen sind hier und hier.

Happy Hosting!

 

@Till-and-Jutta0 ich danke euch ganz herzlich für diese hilfreiche Antwort. Das bringt mich schon ein großes Stück weiter. 🙂

 

Sybille-and-Harry0
Level 10
Hamburg, Germany

@Chantal139

Rechtschutzversicherung ist immer gut:-)) 

Dein Anliegen ist aber nicht wirklich versicherbar!

Entscheident für Dich wird es wohl sein, Dein Anliegen in der Eigentümerversammlung gut rüberzubringen. :-))

@Sybille-and-Harry0 Ich danke euch für die Antwort. Die allgemeine Stimmung im Haus mir gegenüber und der Vermietung ist gut. Ich hatte schon mal bei den Mietern und Eigentümern rumgefragt. 🙂

Eine Rechtsschutzversicherung hole ich mir auf jeden Fall. 😉

Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Chantal139, Ich stimme @Till-and-Jutta0 zu. Bedenke aber bitte, wenn die WEG einen rechtswidrigen bzw. ungülitgen Beschluss fasst, musst Du aber diesen Beschluss innerhalb der 1 Monatsfrist anfechten, um recht zu bekommen. Damit machst Du Dir sicher keine Freunde unter den Eigentümern, denn die Kosten für einen Rechtsstreit zahlen im Endeffekt alle mit.  Am besten ist, wie bereits empfohlen, sich mit den anderen Eigentümern zu einigen und diese auf Deine Seite zu bringen. Dann kann eine einzelne Eigentümerin nicht viel ausrichten. LG Christa

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts