Langzeitmiete - frühere Abreise

Mia-Sophie0
Level 1
Hamburg, Germany

Langzeitmiete - frühere Abreise

Hallo zusammen, 


Ich bin Langzeitgast und möchte 10 Tage früher abreisen. Der Host ist okay damit und nun fragen wir uns, wie man das über Airbnb regeln kann, sodass
a) ich die zehn Tage nicht zahlen muss und

b) dier Verfügbarkeit des Zimmers für die Zeit freigeschaltet wird

Hat irgendjemand hierzu Ideen?
Wenn ich auf "Daten ändern" klicke, wird mir seltsamerweise ein zusätzlicher zu zahlender Betrag von 300 EUR angezeigt. 

Ich freue mich über Antworten!

4 Antworten 4
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Mia-Sophie0, vielleicht findest du hier schon eine erste Antwort:

 

Die Langzeitbuchung - Tipps für Gäste 

 

Notfalls muss dir der Gastgeber via Mediations-Center das zurück zahlen, was nicht über die Stornoregelungem vorgesehen ist.

 

Die angezeigten Beträge sind auch nur Vorschläge - der Gastgeber kann das überschreiben. Vielleicht sollte ER die Änderung anstoßen.

 

Bei einer Verkürzung kannst es auch passieren, dass einstmals berücksichtigte Langzeitrabette wegfallen.

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Till-and-Jutta0  suche einen Link dazu wie viel Basic ich bei Langzeitbuchung zur Verfügung stellen muss z.B. Wäschewechsel wie oft etc ?  HH&HG Patricia 14-11-2018

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Patricia741  ich habe in den Wintermonaten nur Langzeitbuchungen (nicht über airbnb). Ich stelle 2 x Bettwäsche, 10 normale Handtücher, 6 Badetücher, 4 kleine Handtücher und 4 Geschirrtücher zur Verfügung. Zusätzlich zu den Winterdecken noch 4 Wolldecken. Die Gäste haben eine Waschmaschine und können wechseln wann sie wollen.

Wenn ich das Wechseln und Waschen übernehmen würde, dann hätte ich Apartments mit Service. Dann wäre ich mehrwertsteuerpflichtig und die Gäste müßten zum normalen Preis zusätzlich Mehrwertsteuer bezahlen.

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Ilona18  schrieb:

@Patricia741  ...Wenn ich das Wechseln und Waschen übernehmen würde, dann hätte ich Apartments mit Service...


Regelmäßiger Wäschewechsel gilt in Deutschland auch als (für Vermietung) unübliche Sonderleistung und rückt die Tätigkeit in den gewerbiichen Bereich.

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