Mehr Personen als gebucht

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Herbert110
Level 2
Viersen, Germany

Mehr Personen als gebucht

Hallo,

ich habe seit 2 Wochen ein junges Mädel (höchstens 20 Jahre) in meinem Bungalow. Sie hat für eine Person gebucht und nun habe ich von den Nachbarn gehört, dass sich dort auch noch 2 Männer aufhalten und dass an einem Abend gegen 22 Uhr ein  sehr lautstarker Streit zu hören war. 

Da hin und wieder noch Post von meiner Mutter dort ankommt, bat ich die junge Dame, mir die Post bitte auszuhändigen, wenn ich mittags dort bin.

Das tat sie dann auch - allerdings öffnete sie mir die Haustüre in einem Negligee, was mir schon sehr seltsam vorkam.

 

Meine Frage ist jetzt:

Darf ich mir Zutritt ins Haus verschaffen? Ich denke, dass sie das Haus zu Dritt bewohnen. Wenn ich mich ankündige, dann ist sie ja gewarnt und dann würde ich keine Beweise finden, dass zwei weitere Personen dort wohnen.

Meine Nachbarn vermuten schon, dass sie dort ein horizontales Gewerbe betreibt.

Ich bin ziemlich ratlos, wie ich mit der Situation umgehen soll.

1 Beste Antwort
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Puh, heikel.

„Reihenbungalow nur für Dich alleine“ wäre natürlich ein ideales Ausweichquartier in Zeiten, wo aufgrund der Corona-Verordnungen Prostitution (in den meisten Bundesländern) verboten ist.

In Kombination mit dem anonymen Check-In per Schlüsselsafe bietet sich das geradezu an.

 

Wie lange läuft die Buchung noch?

Gibt’s bei dir kein Beherbergungsverbot?

 

Problem: Ich finde keinen Hinweis in euren Hausregeln, dass Besuche nicht erlaubt sind.

 

Hast du den vorgeschriebenen Meldezettel beim Check-in ausfüllen und unterschreiben lassen? Ich befürchte: nein. Mach das für die Zukunft, dann hast du die Adressdaten deiner Gäste.

 

Was kannst du tun?

  1. Einfach so die Unterkunft betreten, geht nicht. Du musst dich schon anmelden. Könntest ja noch den Meldeschein nachholen lassen.
  2. Eine gewerbliche Nutzung allgemein (und Prostitution speziell in dieser Zeit) dürfte in deinem Wohngebiet nicht zulässig sein. Aber weis das erstmal nach.

Ich würde proaktiv dem Support Bescheid geben, denn das riecht nach Ärger.

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6 Antworten 6
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Puh, heikel.

„Reihenbungalow nur für Dich alleine“ wäre natürlich ein ideales Ausweichquartier in Zeiten, wo aufgrund der Corona-Verordnungen Prostitution (in den meisten Bundesländern) verboten ist.

In Kombination mit dem anonymen Check-In per Schlüsselsafe bietet sich das geradezu an.

 

Wie lange läuft die Buchung noch?

Gibt’s bei dir kein Beherbergungsverbot?

 

Problem: Ich finde keinen Hinweis in euren Hausregeln, dass Besuche nicht erlaubt sind.

 

Hast du den vorgeschriebenen Meldezettel beim Check-in ausfüllen und unterschreiben lassen? Ich befürchte: nein. Mach das für die Zukunft, dann hast du die Adressdaten deiner Gäste.

 

Was kannst du tun?

  1. Einfach so die Unterkunft betreten, geht nicht. Du musst dich schon anmelden. Könntest ja noch den Meldeschein nachholen lassen.
  2. Eine gewerbliche Nutzung allgemein (und Prostitution speziell in dieser Zeit) dürfte in deinem Wohngebiet nicht zulässig sein. Aber weis das erstmal nach.

Ich würde proaktiv dem Support Bescheid geben, denn das riecht nach Ärger.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

In einer anderen Gruppe wird gerade berichtet, dass es in einer bestimmten Gegend derzeit viele private Anfragen gibt, zumeist aus dem Osten, und laut Polizei Menschen aus dem Rotlicht-Milieu händeringend Unterkünfte suchen, um ihrem Gewerbe nachzugehen. Die Unterkünfte sehen danach entsprechend mitgenommen aus, und Nachbarn beschweren sich über massive Männerbesuche. Dabei würden sich dann nicht nur die „Gäste“ strafbar machen.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany
Wolfgang12
Level 10
Hamburg, Germany

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Konntest du was mit unseren Antworten anfangen, @Herbert110 ?

@ alle

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Wir waren davon ausgegangen, dass, wenn kein persönlicher Kontakt zustande kommt, durch den selbstständigen Check in, das Beherbergungsverbot nicht gilt.

Gebucht hat sie noch bis zum 04. März, allerdings wollte sie am nächsten Tag nochmal um weitere 14 Tage verlängern. Zum Glück hatte ich den Kalender geblockt, denn ich hatte schon ein komisches Bauchgefühl.

Wir sind wohl doch noch ziemliche Anfänger 😞

Die Hausregeln werde ich dann mal schnell ändern, damit sowas nicht wieder passiert.

Im Übrigen kommt das Mädel auch aus dem Ostblock - damit verhärtet sich unser Verdacht nochmal.

Vielleicht sollte ich einfach mal die Polizei einschalten, damit sie sehen, dass wir keine Prostitution gestattet haben.

Ich melde mich, wenn´s was Neues gibt

Vielen Dank nochmal für eure Tipps

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